Die Mitgliederversammlung des Verbandes hat im September 2021 in Bad Salzuflen beschlossen, den Empfängerkreis für die Leistungen der Studienhilfe zu erweitern. Dazu werden ab sofort studienähnliche Ausbildungsgänge (bspw. Erzieher/in, Logopädie, Physiotherapie, etc.), die ohne Vergütung erfolgen, einem Universitätsstudium gleichgestellt. Hierüber ist Nachweis zu führen.

Die neue Regelung hilft Pfarrfamilien mit mehreren Kindern, indem sie nicht vergütete Ausbildungen wie ein Studium behandelt und so Antragsvoraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung durch den Verband für diejenigen Familien schafft, in denen nur ein Teil der Kinder studiert, während andere nicht vergütete Ausbildungen absolvieren. 

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiterin Studienhilfe, Frau Imme Kördel unter studienhilfe(at)pfarrerverband.de.