Angebote im Überblick
Deutscher Pfarrerinnen- und Pfarrertag
Alle zwei Jahre veranstaltet der Verband den Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrertag, an dem in den vergangenen Jahren bis zu 700 Pfarrerinnen und Pfarrer aus der EKD und den europäischen Nachbarländern teilnahmen. Informationen, Bilder, Rückblicke und Presseberichte rund um den Pfarrerinnen- und Pfarrertag finden Sie unter Pfarrertag.
Deutsches Pfarrerblatt
Monatlich gibt der Verband das Deutsche Pfarrerblatt heraus. Es ist mit etwa 20.000 Abonnentinnen und Abonnenten die auflagenstärkste theologische Fachzeitschrift in Deutschland, alle Mitglieder erhalten diese Publikation kostenlos.
Schriftleiter Deutsches Pfarrerblatt:
Pfarrer PD Dr. Peter Haigis
Klostergut 7
31832 Springe
Tel.: 05041 7702022
E-Mail: peter.haigis(at)pfarrerverband.de
Pfarramtskalender
Alle Mitglieder erhalten den Pfarramtskalender, der vom Verband herausgegeben wird.
Ansprechpartner ist:
Pfarrer Prof. Dr. Jörg Neijenhuis
Mombertstr. 11
69126 Heidelberg
www.pfarrerverband.de
Seit August 2002 bietet der Verband evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrern in Deutschland auf einer eigenen Website Raum für Diskussion, Austausch und Vernetzung.
Gesamtverantwortung und Meldungen:
Pfarrer Christian Fischer
Friedrich-Naumann-Str. 44
34131 Kassel
Tel.: (0561) 34070
Fax: (0561) 34071
E-Mail: pressesprecher(at)pfarrerverband.de
Deutsches Pfarrerblatt:
Pfarrer. PD Dr. Peter Haigis (Schriftleiter)
Schlossberg 67
71394 Kernen
Tel.: (07151) 45294
Fax: (07151) 45294
E-mail: peter.haigis(at)pfarrerverband.de
Richtlinien der Studienhilfe des Verbandes
1. Grundsatz
Die Studienhilfe ist eine freiwillige Leistung des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e. V. Sie will eine Hilfe sein für Mitglieder der Pfarrvereine, die durch das gleichzeitige Studieren von mehreren Kindern oder deren studienähnliche Ausbildungsgänge (bspw. Erzieher/in, Logopädie, Physiotherapie, etc.), die ohne Vergütung erfolgen, finanziell überdurchschnittlich belastet sind. Hierüber ist Nachweis zu führen.
Die Bewilligung der Studienhilfe erfolgt durch die Studienhilfekommission. Ihr gehören der Schatzmeister oder die Schatzmeisterin des Verbandes sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder an. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
2. Studienhilfe-Leistungen
Bei mehreren unversorgten Kindern kann Studienhilfe als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt werden. Da sie eine subsidiäre Hilfe für Mitglieder eines Pfarrvereins sein soll, findet die Auszahlung grundsätzlich nur an das Mitglied, in besonderen Fällen an dessen Ehe- bzw. Lebenspartner/in statt
Die Höhe richtet sich nach dem von der Mitgliederversammlung festgesetzten Satz. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Wenn gleichzeitig drei Kinder studieren, kann der Zuschuss ab dem dritten studierenden Kind genehmigt werden.
- Wenn bei vier unversorgten Kindern gleichzeitig zwei studieren, kann der Zuschuss ab dem zweiten studierenden Kind genehmigt werden.
- Wenn bei mindestens fünf unversorgten Kindern mindestens ein Kind studiert, kann der Zuschuss ab dem ersten studierenden Kind genehmigt werden.
Der Zuschuss wird für maximal zwölf Semester gewährt, jedoch nur solange, wie die unter a – c) genannten Voraussetzungen vorliegen.
3. Antragstellung und Bewilligung
3.1 Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass für das studierende Kind Kindergeld gezahlt wird. Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 25 Jahre sein. Das Studium eines Kindes wird durch Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen, die jedes Semester unaufgefordert vorzulegen sind.
Als „unversorgt“ gelten alle Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird und deren eigener Verdienst nicht über dem jeweils gültigen steuerfreien Existenzminimum liegt. Bei volljährigen Kindern ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
3.2 Verfahren
Bewerbungen um die Studienhilfe sind bis zum 15. April für das Sommersemester bzw. 15. Oktober für das Wintersemester mit dem entsprechenden Antragsformular und einem Nachweis des Studienganges bzw. der studienähnlichen Ausbildung vorzulegen. Später eingehende Anträge können erst für das folgende Semester berücksichtigt werden. Die Unterlagen für die Bewerbung sind über die Kasse des Verbandes erhältlich.
Die Bewerbung ist vom Pfarrvereinsmitglied über den oder die Vorsitzende des jeweiligen Pfarrvereins an die Kasse des Verbandes zu richten. Die Bewerbung muss eine kurze Darlegung der Familienverhältnisse unter Angabe von Namen, Alter usw. aller Familienangehörigen enthalten. Die persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der internen Bearbeitung erhoben. Mit der Bewerbung erklärt der Antragsteller/die Antragstellerin, dass er/sie diese Richtlinien kennt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Antragsteller verpflichten sich, Änderungen von Tatsachen, die für die Bewilligung der Studienhilfe wesentlich sind, der Kasse des Verbandes unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Bewilligung
Die Bewilligung von Leistungen im Rahmen der Studienhilfe obliegt allein der Studienhilfekommission. Sie entscheidet auch über Ausnahmen (z.B. Hilfe für studierende Kinder von Hinterbliebenen oder Alleinerziehenden ohne Einkommen). Die Kommission hat die Vorgaben des von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushaltsplans zu beachten.
3.4 Einstellung der Auszahlung
Bei Nichtvorlage entsprechender Unterlagen (z.B. aktuelle Studienbescheinigungen) wird die Auszahlung der Studienhilfe unverzüglich eingestellt.
Feriendorf Lubmin
Die kleine Ferienanlage in Lubmin an der Ostsee ging im Mai 2011 vom Verband evang. Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. in den Besitz des Thüringer Pfarrvereins e.V. über.
Die Belegung erfolgt über den Thüring. Pfarrverein:
Tel: (03672) 42 77 91
Fax: (03672) 48 84 458
Mail: pfarrverein-buero(at)web.de
Lutherhaus in Eisenach
Stiftung Lutherhaus Eisenach
Lutherplatz 8
99817 Eisenach
Tel (0 36 91) 29 83-0
Fax (0 36 91) 29 83-31
Mail: info(at)lutherhaus-eisenach.de
Internet: www.lutherhaus-eisenach.de
Geschäftsführer:
Dr. Jochen Birkenmeier.
Ständige Ausstellung:
In einem der ältesten und zugleich schönsten Fachwerkhäusern Thüringens lädt Sie die Dauerausstellung „Luther und die Bibel“ zu einer spannenden und multimedialen Entdeckungsreise ein. Folgen Sie dem jungen Martin Luther auf seinem Weg vom Eisenacher Lateinschüler und Kurrende-Sänger zum Reformator und Schöpfer seiner welthistorischen Bibelübersetzung. Bei diesem Rundgang durch Luthers Welt dürfen Sie sich auf einzigartige mittelalterliche Kunstschätze, Werke von Lucas Cranach, den Taufeintrag von Johann Sebastian Bach und die berühmten „Lutherstuben“ aus dem Jahr 1356 freuen. Die mehrfach preisgekrönte Ausstellung erläutert dabei anhand außergewöhnlicher Exponate auf eindrückliche Weise, wie, warum und mit wem Luther die Bibel übersetzte und welch enorme Wirkung die „Lutherbibel“ in den letzten knapp 500 Jahren auf Sprache, Literatur und Musik entwickelte.
Die Stiftung Lutherhaus Eisenach ist eine gemeinnützige kirchliche Stiftung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Sie wurde 2013 gegründet und betreibt das Lutherhaus Eisenach seit 2014.
Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an die Reformation und den Reformator Dr. Martin Luther zu fördern. Sie soll die Umstände, Ursachen und Wirkungen seiner welt-historisch bedeutenden Bibelübersetzung erforschen und sie einem breiten Publikum anschaulich und innovativ vermitteln. Darüber hinaus fördert sie Forschungen zur Geschichte des Lutherhauses und seiner vielfältigen Nutzungen seit dem 13. Jahr-hundert.
Die Stiftung betreibt das Lutherhaus Eisenach als kulturhistorisches Museum. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die professionellen und ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes.
Die Aufsicht über die Stiftung obliegt einem Kuratorium, das mit Vertreter/inne/n aus Kirche, Wissenschaft und Kultur besetzt ist. Vorsitzender des Kuratoriums ist der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer; geleitet wird die Stiftung von ihrem Wissenschaftlichen Leiter und Kurator Dr. Jochen Birkenmeier.
Förderverein
Förderverein Lutherhaus und evang. Pfarrhausarchiv e.V.
Konto 8 012 121 bei der EKK, BLZ 820 608 00