Die Missbrauchsskandale in pädagogischen Einrichtungen, die derzeit die Medien dominieren, haben die ältere Diskussion um Misshandlungen gegenüber Heimkindern in den Schatten gedrängt. Dierk Schäfer erinnert an ein Phänomen, das sich gegenwärtig zu einem Gesamtbild der Misshandlung von Kindern durch Erwachsene mit Erziehungs- und Aufsichtsfunktion zu fügen scheint und fordert Konsequenzen aus der Arbeit des »Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«.


»Ich kann öffentlich sagen, dass ich mich entschuldige, aber ich würde mehr noch sagen, ich schäme mich dafür, dass in unseren Heimen so etwas vor sich gegangen ist und Kinder wirklich auch gebrochen wurden in ihrem Willen und ihre Würde derart verletzt wurde,« sagte Margot Käßmann in der Sendung »Menschen und Schlagzeilen« im NDR Fernsehen am 14. Januar 2009.*1 »Die Aussage der Bischöfin dürfte neuen Schwung in die Debatte um Entschädigungszahlungen bringen«, heißt es weiter in der Meldung vom »Domradio«. Doch danach sieht es nicht aus. In der Zwischenzeit hat die Aufdeckung der Missbrauchshandlungen2 in pädagogischen Einrichtungen wie ein Tsunami die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt. Zunächst sahen sich die katholische Kirche und ihre Einrichtungen massiver Kritik ausgesetzt, doch es wurde zunehmend deutlich, dass alle Einrichtungen betroffen sind, in denen Erwachsene und Kinder in engeren Kontakt kommen. Kurz: unsere Gesellschaft muß sich der Diagnose stellen, dass sie wie von einem Krebsgeschwür durchsetzt ist von der Ausnutzung von Machtpositionen zulasten der Schwächeren, sei es mit oder ohne ausgeprägt sexuelle Ausbeutung. Hier geht es, um »Übergriffigkeit« in die Intimsphäre der Opfer3, die zudem schutzbefohlene Kinder sind. Daher die Medienwirksamkeit und die Empörung der Öffentlichkeit.4


1. Die Ausgangslage

Die derzeit an die Öffentlichkeit gekommenen Vorwürfe gehen auf Mißhandlungen5 in Kindheit und Jugend zurück, von denen nunmehr Erwachsene im Rückblick berichten. Die Ereignisse liegen also zum Teil bis zu 40 Jahre zurück.
Zunächst ging es um die Vorwürfe der ehemaligen Heimkinder6, sie seien, vorwiegend in der Nachkriegszeit bis Anfang der 70er Jahre, in Heimen unterschiedlicher Art7 und unterschiedlicher Trägerschaft8 wiederkehrenden Demütigungen und Misshandlungen unterschiedlicher Art ausgesetzt gewesen; erzwungene Arbeitsleistungen seien weder bezahlt worden noch sozialversichert gewesen, auch seien sie bildungs- wie ausbildungsmäßig eingeschränkt worden. Resultat seien psychische Schäden durch Traumatisierungen mit Retraumatisierungs-Routinen, Körperschäden durch Misshandlungen9 oder Arbeitsunfälle bei der Zwangsarbeit10, Beeinträchtigungen im Leben durch erworbene Unfähigkeit, Bindungen einzugehen mit Auswirkungen in Partnerschaft und Familie.11 Dazu kommt die häufig desolate finanzielle Situation, geprägt durch Sozialhilfebedürftigkeit und Aussicht auf Altersarmut, verstärkt durch heimbedingt fehlende Rentenanrechnungszeiten.12 Krankenkassen verweigern vielfach die Bezahlung von Psychotherapien, die in Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt stehen. Schließlich ist die bekundete Angst zu nennen, im Alter wieder in einer Totalen Institution* zu landen, im Alten- bzw. Pflegeheim. Ein Heimkind sprach zusammenfassend von seinem »verpfuschten Leben.«
Diese Menschen kamen als Kinder überwiegend vom unteren Rand der Gesellschaft. Sie und/oder ihre Eltern waren auffällig, die Eltern kamen tatsächlich oder vermeintlich nicht mit ihrer Erziehungsaufgabe zurecht und die Kinder mussten aus triftigen bis nichtigen Gründen ins Heim. Nachdem sich die Medien des Themas der Heimkinder bedient haben und dabei auch über einzelne Heimkinderschicksale detailliert berichteten, möchte ich darauf verzichten, hier einen Überblick über die einzelnen Misshandlungsarten zu geben. Wer dennoch nähere Informationen zu den ausgesucht scheußlichen bis unvorstellbaren Misshandlungen haben möchte, sei auf eine der ausführlich dokumentierenden Netzseiten verwiesen.13
Die Heimkinderdiskussion hat tatsächlich eine längere und mühsame Geschichte – und noch ist kein Ende absehbar. Dennoch sind die Heimkinder-Geschichte und ihr Aufkommen eng mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs verbunden. Dies nicht nur, weil es in den Kinderheimen zum Teil auch um sexuellen Missbrauch ging, sondern auch, weil die Vorwürfe konvergieren und sich zu einem Gesamtphänomen nunmehr öffentlich diskutierter Misshandlungen von Kindern durch Erwachsene mit Erziehungs- und Aufsichtsfunktion verdichtet haben.


2. Die Geschichte der Heimkinderdiskussion

Begonnen hatte es nach meinem Kenntnisstand mit Missbrauchsvorwürfen in verschiedenen Staaten der USA. Die katholische Kirche musste in einer Anzahl von Fällen erhebliche Entschädigungszahlungen leisten, die in einigen Diözesen zur Insolvenz führten. Unabhängig von sonstigen Hintergründen* ist die Signalwirkung zu sehen, die von der dort gegebenen Möglichkeit ausgeht, per Sammel- oder auch Einzelklage hohe Entschädigungssummen erlangen zu können – eine Möglichkeit, die es in Deutschland nicht gibt, insbesondere weil das deutsche Recht eher an der Entschädigung für nachweisbare materielle Nachteile ausgerichtet ist. Für schwer bezifferbare Beeinträchtigungen gibt es in der Regel nur geringe Zahlungen.14
Der nächste große »Schauplatz« war Irland.* Auch hier ging es um Missbrauch durch katholische Geistliche, diesmal jedoch in Kinderheimen. Dort wurden Ermittlungskommissionen unter richterlichem Vorsitz eingesetzt, deren Ergebnisse die Kirche erschüttert haben, moralisch wie finanziell.* Wichtiger für die deutsche Situation scheint mir der Film »Die unbarmherzigen Schwestern«*. Dieser Spielfilm mit dokumentarischem Charakter zeigt die rücksichtlose Ausbeutung und Misshandlung von Mädchen in irischen katholischen Heimen – und er kam auch nach Deutschland. Warum er nur selten gezeigt wurde, dafür gibt es Gründe und auch Spekulationen mit dem Charakter von Verdächtigungen. Wichtig wurde aber, dass ehemalige deutsche Heimkinder ihr Schicksal in dem der Mädchen im Film wiedererkannten und offen über ihre Vergangenheit sprachen, die sie bisher schamhaft verschwiegen hatten.
Den öffentlichen Durchbruch erreichte die Diskussion mit Artikeln im SPIEGEL und der Publikation des SPIEGEL-Redakteurs Peter Wensierski: Schläge im Namen des Herrn.* Ich selber hatte im Jahre 2004 – das Buch von Wensierski war noch in Arbeit – in der Evang. Akademie Bad Boll eine Tagung zur Heimkinderthematik angeboten, die mangels Nachfrage (nur drei Anmeldungen) abgesagt werden musste. Mir war zu diesem Zeitpunkt die wirtschaftliche Lage ehemaliger Heimkinder nicht bewusst. Sie hätten den Tagungsbeitrag nicht aufbringen können. Es gab aber trotz umfangreicher Werbung auch keine Nachfrage vonseiten der »Einrichtungen«.15 Die Veröffentlichung von Wensierski änderte alles. Erste Reaktion war das massive Abwehrverhalten mancher Träger. Einige Heimkinder fühlten sich durch die Recherchen von Wensierski ermutigt, ihrer Geschichte nachzugehen. Sie erhielten oft keine Akteneinsicht, einigen wurde sogar mit Verleumdungsklagen gedroht. Der SPIEGEL finanzierte eine eintägige Tagung in Guxhagen und gab eine Dokumentation heraus.
Nachdem immer mehr Heimkinderschicksale publik wurden und sich auch stellenweise Betroffenengruppen aus einem Heim zusammenfanden, war nicht mehr zu leugnen, dass einer nicht unerheblichen Anzahl von Heimkindern Unrecht geschehen war durch Misshandlungen, Ausbeutung und Missbrauch. Der Verband ehemaliger Heimkinder (VeH) hatte 2006 eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht und war damit erfolgreich. Ein »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« sollte unter dem Vorsitz von Dr. Antje Vollmer (MdB) eingerichtet werden.16 Man darf das nicht unterschätzen. Zum ersten Mal sahen sich die Heimkinder »amtlich« anerkannt. Sie schöpften Hoffnung.


3. »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«17

Bereits der Start des Runden Tisches konnte bei den Heimkindern nur Misstrauen bewirken. Ursula von der Leyen, die damalige Familienministerin sagte: »Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.«* Die psychologischen Auswirkungen dieses Satzes waren verheerend. Die Ministerin geriet unter Beschuss. Sie hatte die vorgeschlagene Konzeption für den Runden Tisch, erstellt vom »AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.« und dem »DIJuF – Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.«, zurückgewiesen und dem »DV – Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.« zugeschlagen. Das ließ sich nicht aufrechterhalten. Der Auftrag ging schließlich an die AGJ, die »Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe«. Dieser Wechsel war verbunden mit der radikalen Reduzierung des Budgets für den Runden Tisch. Die erste und fachlich schlüssige Konzeption sah einen Bedarf von ca. 950.000 € vor im Unterschied zu 400.000 €, die nun zur Verfügung stehen. Das hat den Handlungsspielraum des Runden Tisches stark eingeschränkt. Eine professionelle Arbeit ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.
Der Teilnehmerkreis des Runden Tisches blieb lange unklar. Bei meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 200918 lag mir noch keine verlässliche Liste der Teilnehmer vor, so dass ich meine Zuhörer weder namentlich kannte noch ihre Organisationszugehörigkeit. Seitdem die Liste19 vorliegt, scheint das Misstrauen der ehemaligen Heimkinder bestätigt. Drei Heimkindervertretern mit ihrer persönlichen Biographie sitzen Politiker und Volljuristen gegenüber; Juristen aus den »Täterorganisationen«, wie manche ehemalige Heimkinder sie pauschal nennen. Doch auch, wer das differenziert sieht, muss erkennen, dass angesichts dieser Asymmetrie die ehemaligen Heimkinder eine hochkarätige anwaltliche Hintergrundberatung bekommen müssten, was nicht der Fall ist. Diese Ungleichheit wird prekär, wenn man zudem sieht, dass im Falle von Entschädigungsleistungen Macht und Interessen am Tisch ungleich verteilt sind. So forderte der VeH »eigene Rechtsanwälte« am Runden Tisch.20 Man darf bei diesen Auseinandersetzungen nicht übersehen, dass asymmetrische Machtverhältnisse zu den leidvollen Erfahrungen der Heimkinder gehören. Dies erklärt manche überschießende Reaktion.
In dieser Situation fand der VeH neue Unterstützer: zum einen die »giordano bruno stiftung, Stiftung zur Förderung des evolutionären Humanismus«21, zum anderen eine gewisse Medien-Resonanz. Lokalzeitungen berichteten über den Runden Tisch und die Heimkinder. Die Schicksale berühren die Leser, und die Kirchen kommen dabei nicht gut weg. Eine »Sancta Nongrata« schrieb im Diakonieforum: »Die beiden großen christlichen Kirchen werden einen beachtlichen Prestigeverlust erleiden, wenn sie ehemaligen Heimkindern, die nachweislich in ihren Einrichtungen gequält und ausgenutzt wurden und heute unter den Folgen leiden, nicht schnell unter die Arme greifen. Es wäre Dummheit, langjährige Studien abzuwarten, um groß zu unterscheiden zwischen moralischem Fehlverhalten und gesetzlichem Unrecht. Die Kirche durfte und darf sich kein moralisches Fehlverhalten leisten. Und jeder weiß: Es gibt Grauzonen, wo schlimmstes Unrecht geschieht, das Gesetz nicht greift, aber die Schuld unzweifelhaft ist.«*
Mit dieser »Hypothek« hat der Runde Tisch nunmehr ein Jahr lang gearbeitet, immer wieder begleitet von der Kritik des VeH, einzelner Heimkinder und anderer Beobachter. Seine Öffentlichkeitsarbeit wurde besser und gipfelte vorläufig am 22. Januar 2010 in einem »Zwischenbericht«22 und einer Pressekonferenz*, in der Antje Vollmer wichtige Details des Berichts vorstellte.


4. Reaktionen der Kirchen bis zum Zwischenbericht des Runden Tisches

Was bedeutet das für die Nachkriegsgeschichte der Kirchen? In den 50er und 60er Jahren waren die meisten Heime in kirchlicher Trägerschaft, und so fokussiert sich die Kritik auf die beiden großen Kirchen. Das Buch und sein Titel Schläge im Namen des Herrn stießen auf ein unterschiedliches Echo. Die ersten Reaktionen, der Autor habe in reißerischer Weise gearbeitet und biete keine Tatsachen, die man verallgemeinern könne, sind inzwischen auch in kirchlichen Kreisen der Einschätzung gewichen, er habe die Augen geöffnet für ein Problem, das man zunächst nicht gesehen habe und auch nicht sehen wollte. Dem müsse man nun auf den Grund gehen. Doch daneben gab es und gibt es eine Abwehrfront.
Zunächst sind allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit den Vorwürfen zu nennen; so vom EREV23, oder das umfangreiche Papier des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz vom 13.9.2006*, eine Blaupause zur Abwimmelung von Ansprüchen. Ausdrücklich »im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich« werden zehn »wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu« abgehandelt. Die Argumente tauchen in ökumenischer Eintracht in der Diskussion immer wieder auf, einige wurden als obsolet fallengelassen.
Während zu Beginn der Auseinandersetzungen einige katholische Einrichtungen mit Anzeigen wegen übler Nachrede drohten, wird heute eher nüchtern nach Beweisen gefragt. Wenn diese weder präsentiert werden können, noch in den Heimakten zu finden sind, bietet man an, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dies ist korrekt, insbesondere nachdem gerade die katholische Kirche sich im Zuge der aktuellen Missbrauchsdebatte vorhalten lassen musste, die Missbrauchsfälle zum Schutz der eigenen Institution intern anzugehen und nicht an staatliche Instanzen heranzutreten. Nachdem jedoch die Tatsache zahlreicher Misshandlungen nicht mehr geleugnet werden kann, zeugt dieses formalistische Vorgehen nicht gerade von Sensibilität im Umgang mit (wahrscheinlich tatsächlich) misshandelten Kindern.
Die anfangs regelmäßig gebrauchte Formel von »Einzelfällen« hört man kaum noch. Einerseits sind es dafür zu viele Einzelfälle geworden, die einer forensischen Glaubwürdigkeitsprüfung standhalten können, andererseits liegen inzwischen wissenschaftliche Untersuchungen über einige Heime vor, die auch die schlimmsten Leidensberichte der Heimkinder bestätigen. Das jedoch löst die individuelle Beweislage nicht, denn es steht in keiner Heimakte, dass Kinder, die sich weigerten, ihren Teller zu leeren, die vor Ekel würgen oder sich gar erbrechen mussten, zwangsweise gefüttert [wurden] … bis hin zum gewaltsamen Eintrichtern von blutigem Erbrochenem24. Es wird auch nur selten Klarheit zu gewinnen sein, ob ausgerechnet dieser Antragsteller von den beklagten Misshandlungen betroffen war. Ohnehin sind Heimakten vielfach nicht mehr vorhanden. Auch werden Nachfragen an die Archive der Sozialbehörden oft abgewimmelt.*
Das Thema »Einzelfälle« taucht jedoch in neuem Gewand wieder auf, nämlich als Frage, ob die Misshandlungen Taten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren oder systembedingt. Auch die staatlichen Vertreter legten bei der Vorstellung des Zwischenberichts des Runden Tisches großen Wert auf die Vermeidung des Begriffs Unrechtssystem25. Offensichtlich lassen sich Entschädigungsforderungen daran knüpfen.
Eine wichtige Rolle spielt das Argument, vieles sei einfach zeitbedingt gewesen, Körperstrafen normal, und die Kinder auf dem Land hätten ganz selbstverständlich im Familienbetrieb mit angefasst. Was jedoch Heimkinder berichten, hört sich anders an. Hier ist von eindeutigen Menschenrechtsverletzungen die Rede; ständige Demütigungen, Einzelhaft bei Wasser und Brot, üble Schläge, Kinderarbeit, Misshandlungen und Missbrauch. Zwei Heimkinder sagten mir, sie seien für schmerzhafte medizinische Experimente freigegeben worden. Unter »zeitbedingt« wird von den kirchlichen Vertretern auch auf das nicht oder schlecht ausgebildete Personal verwiesen und die schlechte wirtschaftliche Situation, die die Mitarbeit der Kinder erfordert habe.
Der Faktor Zeit spielt in den Augen der Heimkinder eine ganz andere Rolle. Sie sprechen vom »Entschuldigungsgestammel«, das unglaubwürdig bleibe, solange bei der Frage nach Entschädigungen auf die noch nicht abgeschlossene Arbeit am Runden Tisch verwiesen werde. Dessen Ergebnissen wolle man nicht vorgreifen. Doch unterdessen läuft mit der Zeit auch die Lebenszeit der Heimkinder. »Wir haben das Problem, dass wir uns etwa alle Vierteljahre von irgendeinem ehemaligen Mitschüler verabschieden, weil er gestorben ist. Die Zeit, wo die biologische Beendigung des Skandals geschehen ist, können wir uns an zwei Händen ausrechnen.«26 Nicht nur die Heimkinder sehen den Runden Tisch als eine lange Bank, auf die ihre Angelegenheit geschoben werden soll.
Es scheint um die Vermeidung von Entschädigungszahlungen zu gehen, was angesichts der Entschädigungssummen aus den USA und Irland verständlich ist.27 Das Argument der Verjährungsfristen ist in diesem Zusammenhang zu nennen, denn zur dürftigen individuellen Beweislage kommt das Problem der Verjährung. Sollte sich nicht die Einsicht durchsetzen, dass es sich bei vielen Vorkommnissen in der Heimerziehung um Menschenrechtsverletzungen handelt, dann greifen weder das Strafrecht, noch das Zivilrecht. Es erscheint allerdings merkwürdig, wenn sich gerade die Kirchen auf Verjährung berufen, »handeln« sie doch mit Ewigkeitswerten.28
Aber niemand scheint zu fragen, wie zu erklären ist, dass zumindest in einer großen Anzahl von Fällen »vom Geist der Liebe im Rettungsdorf« (Wichern) nichts zu spüren war, eher das Gegenteil. Die theologische Dimension kirchlich-diakonischer Misshandlungen ist mir in der ganzen Diskussion noch nirgendwo begegnet. Es geht jedoch nicht nur um einzelne Sünder, sondern um ein falsch justiertes System, an dem die Kirchen einen wichtigen, auch ideologischen Anteil hatten.
Als positiv zu nennen ist, dass inzwischen auch von Kirchenvertretern von Entschädigung gesprochen wird, wenn auch oft (hoffnungsvoll?) hinzugefügt wird, den ehemaligen Heimkindern gehe es nicht in erster Linie um Geld. Zum anderen gibt es verschiedentlich Ansätze zur historischen Aufarbeitung. Ich will hier beispielhaft die Evangelische Stiftung Volmarstein in Wetter/Ruhr anführen. Sie hat sich nicht nur bei ihren Heimkindern entschuldigt, sondern die Vorwürfe der Heimkinder erforschen lassen.29 Die Verfasser der Studie konnten, wie sie sagen, ohne Vorgaben arbeiten, was man ihnen glaubt, wenn man das Buch liest.30 Zur Entschuldigung und zum Forschungsprojekt kommt der Plan, ein neues Haus auf dem Heimgelände nach einem misshandelten Heimkind zu nennen. Die Sprechergruppe der ehemaligen Heimkinder berichtet von einem guten Miteinander und ist guter Hoffnung, auch in der Entschädigungsfrage voranzukommen.31


5. Der Zwischenbericht des Runden Tisches und der gegenwärtige Stand

Nach einem Jahr Arbeitszeit legte der Runde Tisch im Januar 2010 seinen Zwischenbericht32 vor und gab eine Pressekonferenz*. Dieser Bericht wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Insgesamt frage ich mich, wozu der Runde Tisch diesen zeit- und ressourcenaufwendigen Umweg gehen musste, um schließlich, immerhin in Absetzung von der enthüllenden Zielvorgabe der damaligen Familienministerin, doch zu sagen: »Eine Fondslösung ist nicht ausgeschlossen.« Die Fondslösung hat mit guter Begründung bereits die Abgeordnete Renate Künast in ihrer Dissertation vorgeschlagen. Auch ich habe bei der Anhörung eine differenzierte Fondslösung angeregt. Angesichts der juristischen Probleme, die der Runde Tisch bei den rentenrechtlichen Fragen und dem Problem der Verjährung sieht, hätte man Fondslösungen schon lange ansteuern können. Warum der Umweg? Warum der nur zaghafte Hinweis, diese Lösungen würden »nicht ausgeschlossen«?
Manfred Kappeler hat in minutiöser Arbeit die Schwachpunkte herausgearbeitet33. Hier seien nur einige genannt: Großer Wert wird auf die Vermeidung des Begriffs »Zwangsarbeit« gelegt mit der Begründung, man wolle einen nicht korrekten Vergleich mit der Zwangsarbeit im Dritten Reich vermeiden, denn dort sei es um die gezielte Vernichtung von Menschen gegangen. Dies jedoch trifft nicht generell zu. Zwangsarbeit im Dritten Reich diente zu großen Teilen der Kriegswirtschaft und war Ausbeutung. Vernichtung betraf nur einen Teil der Zwangsarbeiter. Bei Verwendung des Begriffs dürfte es allerdings schwierig werden, den Heimkindern höhere Entschädigungssummen zukommen zu lassen, als den Zwangsarbeitern, wenn auch vermutlich niemand an diesen Aspekt gedacht hat. Unverständlich ist, dass die Firmen, die von der erzwungenen Arbeit profitiert haben, nicht – zumindest als Gruppe – genannt werden, um klarzustellen, dass sie für die unterbliebene Sozialversicherung der betroffenen Heimkinder verantwortlich sind und man sie zur Kasse bitten wird. Ich fand auch keinen Hinweis auf die vielfach berichtete medikamentöse Ruhigstellung und deren (wohl fehlende) vormundschaftsgerichtliche Anordnung. Auch lag dem Runden Tisch anscheinend nicht der Bericht des Heimkindes vor, an dem in der Tübinger Psychiatrie Menschenversuche vorgenommen wurden.
Die Vorsitzende erklärte, das Zeitfenster des Untersuchungsraumes ermögliche eine »exemplarische« Aufarbeitung. Die Frage ist, ob sich Heimkinder mit zeitlich abweichenden Daten oder aber aus Heimen, die keine Erziehungsheime waren, ganz einfach auf den Runden Tisch und seine Ergebnisse berufen dürfen, um analoge Kompensationen zu erhalten.
Interessant war, wie bedeckt sich der Regierungsvertreter und auch der »nicht die Länder« vertretende Landesvertreter verhalten haben. Das sieht deutlich nach Widerstand gegen jede kostenträchtige Empfehlung des Runden Tisches aus. Es wird klarzustellen sein, dass die staatlichen Organe in erster Reihe der Verantwortlichen stehen. Der Staat, in welcher Form auch immer34, muss die Rechtsnachfolger der Verantwortlichen und ihrer Organisationen in die Mitverantwortung nehmen – und in die Mitfinanzierung der Entschädigungskosten.
Es wäre konstruktiv, wenn der Runde Tisch mehrere Lösungsszenarien erarbeitet, damit nicht noch mehr Zeit ins Land geht und noch mehr Heimkinder eine Entschädigung nicht mehr erleben. Anscheinend will man Gesetzesänderungen (Rentenrecht, OEG) anregen. Das wird dauern und ist nur glaubwürdig, wenn die danach möglichen Ansprüche rückwirkend gelten und auch vererbbar sind.
Schließlich fehlt im Zwischenbericht auch ein Hinweis auf die Zukunft der ehemaligen Heimkinder in Alters- und Pflegeheimen. Wird es den ehemaligen Heimkindern ermöglicht werden, die Endphase ihres Lebens unter Berücksichtigung ihrer Vorbelastungen angstfrei und menschenwürdig zu verbringen?


6. Die Rolle der Medien

Interessant scheint mir der Aspekt der Mediennutzung durch die Heimkinder. Ich möchte behaupten, dass ohne das Internet und die preiswerten Kommunikationsmöglichkeiten über Mail und Telefon die Debatte nie diese Wirkung entfaltet hätte. Allein an den Quellenangaben in den Fußnoten dieses Artikels, die nur eine kleine Auswahl bieten, kann man die Bedeutung des kollektiven Nachrichtenspeichers world-wide-web erkennen. Oft erhielt ich Informationen über Vorkommnisse in Deutschland zunächst als Mail über Kontinente hinweg. Das Telefon ermöglichte mir nachts und halb um die Welt eine Akut-Intervention auf einen Retraumatisierungsschub (»Helfen Sie mir, ich sitze wieder in dem Kabuff, in das sie mich eingesperrt hatten!«). Mit den neuen medialen Möglichkeiten ist eine Waffe des »kleinen Mannes« entstanden. Er kann Schicksalsgenossen ausfindig machen, sich verbünden, Informationen finden – und erhält schließlich auch Platz in den etablierten Medien von Fernsehen und Zeitung. Heimkinder knüpfen heute sehr schnell Kontakte mit den Opfern in Irland oder stoßen die Diskussion in Österreich an. Mit den neuen Medien erleben wir nicht nur einen Demokratisierungsschub, sondern die neue Version der Geschichte von David und Goliath. Dies scheint Goliath noch nicht richtig wahrgenommen zu haben.


7. Resümee

Sortieren wir die Verantwortlichkeiten: Das tatsächliche oder fälschlicherweise angenommene erzieherische Ungenügen von Eltern führte zur Übernahme der Erziehungsverantwortung durch die staatlichen Sozialbehörden (Jugendamt, Gesundheitsamt) bzw. durch Vormundschaftsgericht und/oder Familiengericht. Damit war die gesetzliche Verpflichtung verbunden, besser zu erziehen als die Eltern das (vermeintlich) konnten. Die staatlichen Stellen mussten also für ein besseres Erziehungs-Setting sorgen. Das konnten Pflege-, gegebenenfalls auch Adoptionsfamilien sein, häufig aber waren es Heime, die entweder von staatlichen Stellen oder aber im staatlichen Auftrag von Trägereinrichtungen betrieben wurden, wie z.B. Diakonie und Caritas. In jedem Fall lag und liegt die erste Verantwortung bei den staatlichen Stellen, sei es für ihren eigenen Bereich, sei es für den der Auftragnehmer. Die staatlichen Stellen haben die Garantenfunktion35 für das Kindeswohl und damit für die Eignung der Erziehungseinrichtungen und ihr Personal; und dies nicht nur bei der Übergabe des Kindes, sondern auch für den weiteren Verlauf der in Abständen immer wieder zu überprüfenden Notwendigkeit der Fremdunterbringung und der Qualität der Erziehungsleistung, beides unter dem Aspekt des Kindeswohls. Die mit der Maßnahme verbundenen Kosten müssen nachrangig bleiben. All dies ist nachweislich in den Nachkriegsjahren, vielfach bis weit in die 70er Jahre, nicht geschehen, obwohl die Fachdiskussion die kind- und sachgemäßen Maßstäbe benannt hat. Ein renommierter deutscher Familienrichter sprach von einem »Schandfleck« in der Geschichte der Bundesrepublik.
Wie nun damit umgehen? Da die Rechtslage unübersichtlich ist (Verjährung, Beweislage, Rentenversicherungsrecht, Opferentschädigungsgesetz), bleibt nur die Einrichtung von Entschädigungsfonds: Äquivalenzzahlungen für entgangene Rentenansprüche, Schmerzensgelder, Therapiefonds und prophylaktische Hilfen bei Unterbringung ehemaliger Heimkinder in Alten- und Pflegeheimen (Retraumatisierungsgefahr)36. Das alles wird viel Geld kosten. Inwieweit der Staat sich im Nachhinein für Misshandlungen bei den zuständigen Heimen, Heimträgern oder deren Personal per Regress schadlos hält, ist seine Angelegenheit. Die Kirchen jedenfalls sollten nicht meinen, sie könnten um die finanzielle Beteiligung an Entschädigungslösungen herumkommen, ohne dass sie noch mehr Schaden nehmen an ihrer Glaubwürdigkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz.
Wie wollen/sollen wir uns als Kirche verhalten? Es hilft nur schonungslose Offenheit für die Behandlung der zurückliegenden Vorgänge und Verantwortungsübernahme. Es ist unser Pech, dass unsere Einrichtungen von der Vergangenheit eingeholt werden, nachdem wir die Tätigkeit im Sozialbereich inzwischen überwiegend gut und professionell gestaltet haben. Aber diese Hypotheken müssen abgetragen werden, sonst leidet unsere Glaubwürdigkeit für Gegenwart und Zukunft. Nicht nur aus Gründen der Reue und Zerknirschung hätten wir uns an die Spitze der Aufklärung der Misshandlungen in kirchlichen Einrichtungen setzen müssen. Allein schon der Aspekt der Schadensminderung erfordert ein professionelles Schadensmanagement. Die Kirchen sind in ihrem Kernbereich betroffen. Das ist für die Gläubigen neben den Sakramenten die Verkündigung von Gottes Wort, das auch im Alltag der Kirche zu gelten hat. Für die Gesellschaft zählt zum Kernbereich die Vertrauenswürdigkeit der Kirchen. Nur die Vertrauenswürdigkeit schafft auf Dauer die tragfähige Basis, den Kirchen die gesellschaftlichen Aufgaben im Sozialbereich auch weiterhin »anzuvertrauen« und öffentliche Einflussnahme zu gewähren. Beide Aspekte des Kernbereichs, die glaubwürdige Verkündigung von Gottes Wort und die Vertrauenswürdigkeit in den Augen der Gesellschaft, sind zurzeit in Gefahr. Umkehr tut not!


Anmerkungen:

1    An einer mit * markierten Stelle können Fundstelle und ggfs. weiterführende Literatur beim Autor erfragt werden.
2    Der Begriff »sexueller Missbrauch« von Kindern wird verschiedentlich kritisiert, schließlich gebe es keinen sexuellen Gebrauch. Diese Kritik ist richtig, doch dem üblichen Sprachgebrauch ist kaum gegenzusteuern. Richtiger wäre, den Oberbegriff »Misshandlung« zu nehmen, der dann aufgefächert werden könnte nach gewalttätiger, psychischer und sexueller, wobei die sexuelle Misshandlung fallbezogen eine gewalttätige oder psychische genannt werden könnte oder aber eine Mischung von beidem wäre.
3    Die Kriminologie zählt solche Delikte übereinstimmend zur Kern-Kriminalität. Das ist Kriminalität, die unter normal-zivilisierten Verhältnissen von fast jedem für besonders strafwürdig gehalten wird.
4    Es ist nicht verwunderlich, dass diese Empörung auch für andere Interessen genutzt wird, seien sie speziell kirchenfeindlicher Art durch die Giordano-Bruno-Stiftung oder aber im politischen Parteiengehakel, hier zwischen FDP und CDU/CSU, bzw. für persönliche politische Profilierung.
5    Misshandlung wird in diesem Essay häufig als Oberbegriff gebraucht.
6    In diesem Aufsatz werden die Begriffe »Heimkinder« und »ehemalige Heimkinder« gleichbedeutend gebraucht. Quantifizierungen in Form von »viele« oder »manche« beruhen auf meiner persönlichen Einschätzung, der keinerlei Untersuchung zugrunde liegt. Das gilt für alle nicht-numerischen Quantifizierungen, nicht nur wenn dabei Heimkinder genannt werden.
7    Die Heimlandschaft war vielfältig: Säuglingsheime, Kleinkinderheime, Heime für körperbehinderte und solche für geistig behinderte Kinder, psychiatrische Einrichtungen und Fürsorgeerziehungsheime. Der »Runde Tisch« (s.u.) sieht sich ausschließlich für die Lage in den Fürsorgeerziehungsheimen zuständig. Auch die Situation der Heimkinder in der ehemaligen DDR bleibt ausgeklammert.
8    Heimträger waren überwiegend kirchliche Einrichtungen. Die katholischen Träger, einschließlich der katholischen Orden, stellen den größten Anteil, gefolgt von evangelischen Trägern, erst danach staatliche Heime.
9    Hierzu zählt auch der Vorwurf, an Heimkindern seien Menschenversuche vorgenommen worden, Elektroschocks gegen Bettnässen und die Testung von Medikamenten.
10    Laut Aussage eines Heimkindes erlitt er bei der Arbeit im Steinbruch einen Arbeitsunfall, der eine Beinamputation zur Folge hatte. Es habe keine Sozialversicherung bestanden. Nur durch Tricks der Heimleitung habe er eine Rente erhalten, die das Heim jedoch als Unterhaltsbeitrag eingestrichen habe.
11    Die »Weitergabe« von Traumatisierungen in die nächste und übernächste Generation ist aus der Kriegskinderforschung bekannt. Hartmut Radebold et al. (Hrg.), Kindheiten im Zweiten Weltkrieg, Weinheim und München, 20092. Ich persönlich hatte mit mehreren solcher Fälle zu tun.
12    Es gibt ehemalige Heimkinder, denen gerade die Zeit der Zwangsarbeit im Heim fehlt, um überhaupt rentenberechtigt zu sein.
13    http://www.gewalt-im-jhh.de/ [Dienstag, 30. März 2010].
14    Doch auch dafür gibt es Standesunterschiede. So erhielt der in seiner Pflegefamilie fast verhungerte Alexander (sein Bruder ist in dieser Familie verhungert) in zweiter Instanz ein Schmerzensgeld von 20.000 € zugesprochen, dagegen ging der Landkreis Rems-Murr auch noch in Revision, allerdings ohne Erfolg. Alexandra, Tochter von Prinzessin Caroline von Monaco, wurden wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von einem deutschen Gericht 76.693,78 € zugesprochen. Es ging um die Veröffentlichung von Paparazzi-Photos, auf denen das Kind zu sehen war. http://www.shortnews.de/id/456280/Tochter-von-Caroline-von-Monaco-erhaelt-hohe-Summe-Schmerzensgeld [Freitag, 26. März 2010]. So auch FAZ/28.5.03.
15    Da der Ausfall der Tagung von Referentenseite und von Betroffenen außerordentlich bedauert wurde, lud ich am Rande des großen Kriegskinderkongresses in Frankfurt zu einer kostenneutralen Besprechung ein. Dieses Gespräch zwischen ehemaligen Heimkindern und Fachleuten war für mich dermaßen eindrucksvoll, dass ich ihm in meinem Einführungsreferat am Folgetag einen Absatz widmete: http://www.kriegskinder.de/download/kriegskinderkongress_frankfurt.pdf, S. 4 [Freitag, 26. März 2010].
16    http://rundertisch-heimerziehung.de/download/Empfehlung_Petitionsausschuss.pdf [Freitag, 26. März 2010].
17    http://rundertisch-heimerziehung.de/ziele.htm [Freitag, 26. März 2010].
18    http://www.emak.org/Heimkinder/Runder%20Tisch%20bericht%20ds.pdf [Freitag, 26. März 2010].
19    http://rundertisch-heimerziehung.de/mitglieder.htm [Freitag, 26. März 2010].
20    Presseerklärung des VeH vom 27. März 2009: http://www.veh-ev.org/1.html [Freitag, 26. März 2010].
21    Die Heimkinderfälle passen ins Konzept der kirchenfeindlich eingestellten Stiftung.
22    http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf [Montag, 29. März 2010].
23    Evangelischer Erziehungsverband, Bundesverband evangelischer Einrichtungen und Dienste e.V.: »Der EREV-Vorstand empfiehlt, in etwaigen öffentlichen Diskursen das Thema möglicher Rentenansprüche aus ‚Zwangsarbeit’ oder anderer Schadensersatzleistungen nur dahingehend zu beantworten, dass hierzu ggf. juristische Prüfungen erforderlich sind. Des Weiteren wird empfohlen, sich deutlich von misshandelnden und herabwürdigenden Erziehungsmethoden zu distanzieren und das Bedauern über etwaig resultierende Traumatisierungen auszudrücken.« Die Originalfundstelle existiert nicht mehr, doch das Internet vergisst nichts. Zitiert wird der Text u.a. unter: http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/268-heimkinder-in-den-50er-und-60er-jahren-in-deutschland/ [Dienstag, 30. März 2010].
24    Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010, Schriften des Instituts für Diakonie- und Sozialgeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel, Bd. 18, S. 115.
25    »Ich habe nicht infrage gestellt, dass sich der Runde Tisch sozusagen zu einem System Heimerziehung bekannt hat und in diesem System Unrecht geschehen ist. Es ist aber ein Unterschied, ob wir ein System des Unrechts hatten, wo systematisch für alle, die in diesem System waren, Unrecht geschehen ist. Es gibt viele Fälle, denen kein Unrecht in diesem System widerfahren ist. Von daher muss man das sehr genau unterscheiden, und die Seite 40 [des Zwischenberichts] spricht nicht von einem systematischen Unrecht, sondern stellt ganz bewusst klar, dass es Mängel in der Heimerziehung damals gegeben hat, dass es auch eine Verantwortungskette gegeben hat, dass es zu ganz, ganz schwierigen dramatischen Einzelfällen gekommen ist, das ist klar, nur ob es ein gewolltes, sozusagen vom Ausgangspunkt her geschaffenes System war, das sagt die Seite 40 nicht.« Der Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland übernahm diese Erklärungen: »Das, was Professor Schäfer für die Länder gesagt hat, gilt auch für die Kirchen, Diakonie und Caritas.« S. 11: http://www.gewalt-im-jhh.de/Kappeler_zu_ZB_RTH.pdf [Dienstag, 30. März 2010].
26    http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/ [Mittwoch, 31. März 2010].
27    In diesem Zusammenhang rechnet Carsten Frerk, seit 2004 Kurator der Giordano-Bruno-Stiftung, der Kirche öffentlich ihre Reichtümer vor: http://www.carstenfrerk.de/carstenfrerk.de/journal-kirchen2.html. [Donnerstag, 8. April 2010]. Wenn man auch weiß, daß nicht alle aufgelisteten Werte »verwertbar« sind, ist man selbst als Insider erstaunt über die aufgewiesenen Verschachtelungen der Kirchen-Unternehmen, die manchen Großkonzern vor Neid erblassen lassen dürften.
28    Allerdings setzt der vielfach genannte doch wohl kaum gelesene Brief an die Bischöfe zu Sacramentorum sanctitatis tutela, unterzeichnet vom jetzigen Papst, eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für den sexuellen Missbrauch in Verbindung mit dem Beichtsakrament. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    Unabhängig von der Mißbrauchsthematik empfehle ich allen ökumenisch bewegten Kollegen die Lektüre des Dokuments, in dem es ausschließlich um den Schutz der beiden Sakramente Eucharistie und Beichte geht. http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/023.htm [Montag, 8. März 2010].
29    http://www.esv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=300:stiftung-volmarstein-entschuldigt-sich-bei-heimkindern&catid=56:aktuell-2010&Itemid=43 [Mittwoch, 31. März 2010].
30    Dazu meine Rezension: http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/ [Mittwoch, 31. März 2010].
31    Als weiteres Beispiel wäre die Karlshöhe Ludwigsburg zu nennen. Sie stellte ihren 3. Diakonietag am 14. Februar 2009 unter das Thema Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren und dokumentierte diesen Tag auf ihrer Netzseite: http://www.karlshoehe.de/index.php?id=831 und http://www.karlshoehe.de/uploads/media/M_Kappeler-Traumatisierungen.pdf / [beide Mittwoch, 31. März 2010].
32    http://www.gewalt-im-jhh.de/Aktuelles_von_der__an_die_oder/RTH_Zwischenbericht.pdf [Mittwoch, 7. April 2010].
33    http://www.gewalt-im-jhh.de/Kappeler_zu_ZB_RTH.pdf [Mittwoch, 7. April 2010].
34    Der Staat oder die staatlichen Stellen sind Hilfsbegriff für die Vielfalt der Ämter und Verwaltungsebenen in unserem Land, die in weitestem Sinne »zuständig« sind für das Wächteramt über das Wohl der Kinder. Allein an dieser Verantwortungsstreuung droht eine namhafte Entschädigungslösung für die Heimkinder zu scheitern.
35    Der Staat ist in seiner Garantenstellung allerdings kaum zu fassen, wenn man die Ausführungen von Prof. Dr. Rainer Ollmann auch auf diesen Bereich bezieht: RAINER OLLMANN, Die Standards der Richter und die Haftung der Justiz im Einzelfall: Tagungsband der Evang. Akademie Bad Boll zur Tagung Kindeswohl ist Kinderrecht! Der Staat und seine Garantenstellung 2004, S. 41-53.
36    http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf [Dienstag, 30. März 2010].

Über die Autorin / den Autor:

Dierk Schäfer, Dipl.-Psych. und Dipl.-Theol., Jahrgang 1944, Studium der Theologie und Psychologie, wiss. Assistent am Institut für Christliche Gesellschaftslehre der Universität Tübingen, Polizeipfarrer, 1993–2008 Tagungsleiter an der Evang. Akademie Bad Boll.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 5/2010

2 Kommentare zu diesem Artikel
14.09.2019 Ein Kommentar von dierk schäfer Sehr geehrter Herr Riemenschneider, vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie vertrauen mir nicht, schreiben in Ihrem ersten Satz. Warum sollten Sie auch? Gehöre ich als Pfarrer schließlich ohne Ansehen der Person zur Täterseite. Dann schreiben Sie mir aber über Ereignisse aus Ihrem Leben. Zunächst: Sie haben als erster und einziger im Pfarrerblatt geantwortet und heben mit Recht hervor, dass mein umfangreicher Artikel ohne Resonanz blieb. Das beschäftigt mich auch. Ich weiß nicht, warum meine Kollegen, die Leser des Pfarrerblatts, keine Kommentare abgegeben haben. Darüber könnte ich nur spekulieren. Fakt ist: Sie ducken sich weg, es geht sie anscheinend nichts an. Schade. Schade auch, dass Ihren Kommentar und meine Antwort niemand lesen wird. Denn der Artikel ist neun Jahre alt und Ihr Kommentar erreichte mich nur, weil ich als Autor dieses Artikels darauf aufmerksam gemacht wurde. Nur wer den Artikel aufsucht, wird die Kommentare lesen. (Wie sind Sie als Nichtpfarrer eigentlich darauf gestoßen?) Am 15. Mai 2010 habe ich diesen Artikel auch in meinem Blog veröffentlicht. „scham-und-schande-die-kirchen-und-die-heimkinderdebatte“. Dort bekam ich schon am nächsten Tag einen ausführlichen Kommentar von Helmut Jacob, ein ehemaliges Heimkind. Bis zu seinem Tode war er ein regelmäßiger Leser und Kommentator meiner Artikel. Er bat mich auch regelmäßig um einen Weihnachtsgruß für seine Gruppe der ehemaligen Heimkinder aus Volmarstein. Nun zum Inhalt. Ihr Kommentar wirft Fragen auf, die ich nur stellen würde, wenn Sie mir vertrauen. Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass ich in diesem Zusammenhängen oft auf abenteuerliche Beschreibungen gestoßen bin. So z.B. auf einen Menschen, der als Kind bei seiner Flucht aus der DDR an der Zonengrunze von Beamten des Bundesgrenzschutzes beschossen und verwundet wurde, so dass er und sein Mitflüchtling, von den VoPo‘s wieder ins Kinderheim eingeliefert werden konnte. Diese Lebensgeschichte erscheint demnächst in der Reihe des Tübinger Kriminologischen Instituts. Ich hatte und habe sehr viele Kontakte mit ehemaligen Heimkindern. Einmal erreichte mich ein Brief, der „An den Pastor der Heimkinder“ adressiert war. Nun ja. Seien Sie herzlich gegrüßt! Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
02.09.2019 Ein Kommentar von Riemenschneider Sehr geehrter Herr Dierk Schäfer, rundheraus, ich vertraue Ihnen nicht. Sie haben da einen recht umfangreichen Artikel aufgesetzt, der niemanden berührt (0 Kommentare). Sie gehören der Täterseite an, da erwartet man im 21. Jahrhundert wenigstens Einsicht. Reue oder Buße verlangt man nach Jahrzehnten auch nicht (mehr), weil sich verschieden Fragen biologisch geklärt haben. In Stichworten, das nach StGB stinkt: - 1952 als Zehnjähriger zu Besuch in Paderborn. - Beamte des Jugendamtes Paderborn greifen mich auf der Straße auf. EINFACH SO! - Katholisch getauft und festgesetzt komme ich im erzbischöflichen Waisenhaus der Diözese Paderborn, Bonifatiusweg wieder zu mir. - Bis Mitte November hält man meinen Aufenthalt vor meinen Eltern geheim. Wenig später will mich meine Mutter „auslösen“. - Sie wird vom Waisenhaus mit Hausverbot bedroht und von Beamten aus der BBZ/BRD in die SBZ/DDR abgeschoben. - Ich gebe zu, ich habe in den heiligen Hallen randaliert und war als katholische Antithese ein schlechtes Vorbild für die Heiminsassen. - Anfang März 1953 wirft man mich raus und lässt mich auf dem Bahnhof Bebra in einem Zug in die Zone frei. - Soldaten der Roten Armee nehmen mich in Gerstungen unter ihre Fittiche und verständigen meine Eltern, wo sie mich abholen können. Welche Aktivitäten meine Eltern inzwischen entfaltet hatten und mit welcher Wirkung, wer weiß. Fakt ist die formlose Abschiebung über einen Interzonenzug, die mit niemand abgestimmt ist! Ich war wieder zu Hause und Schluss. Und wissen Sie warum? Weil das, was mir im Wirtschaftswunderland BRD passiert ist in der DDR nicht geglaubt. Wenn ich’s versucht habe war mindestens ein „Spinner“ – Und da ich zufällig zwei in DDR-Kinderheimen tätige Personen kannte, die regelmäßig von „Ehemaligen“ besucht wurden, rede ich von Trittbrettfahrern der in der BRD um 2000 losgetretenen Diskussion. Oktober 1990. Wiedervereinigung. Als der Rummel sich etwas gelegt hat sagte ich mir, schauen wir mal. Der Knabe G. R. aus Ronneburg war niemals in dem Heim. Besänftigend wird nachgeschoben, alles verjährt … Essensentzug oder Nächte in Kellern ohne Licht. Oder Rosenkränze beten, deren Sinn mir vorenthalten wird (Zeitdiebstahl). Oder ein paar Schläge zu viel. Das mag alles noch angehen. Aber das Knien auf einem Gitterrost (gehörte zur „Raumausstattung“) verzeihe ich niemals.
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