Die CDU tut es, die SPD mit Pistorius ungern – doch die Wehrpflicht ist wieder Thema. Angesichts der Bedrohungslage scheint hinsichtlich dieses Themas wieder alles möglich. Bundespräsident Steinmeier hatte sich bereits im Jahre 2022 das Thema „Verpflichtendes Gemeinschaftsjahr“ zu eigen gemacht. In einem Interview mit Tina Hassel im Rahmen der ARD-Themen-Woche 2022 „WIR GESUCHT – Was hält zusammen?“ sprach sich das Staatsoberhaupt für ein sog. „Pflichtjahr“ aus, sieht er darin einen wichtigen Beitrag des Einzelnen für das Gemeinwohl. Zustimmende Reaktionen vor allem aus seinem eigenen politischen Lager waren gleich Null. Angesichts der sich verschärfenden militärischen Krisen fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius einen Mentalitätswechsel: „Wir müssen kriegstüchtig werden“ (ZEIT online vom 29.10.2023 u.ö.). Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist wohl nur noch eine Frage der Zeit. Doch hier gilt es genauer hinzusehen.

In diesem Artikel lege ich meine Gedanken und Vorstellung zu einem Pflichtjahr dar, das ausdrücklich über die von Pistorius zur Diskussion gestellten Wehrpflicht hinausgeht, sehe ich nicht zuletzt auch aus christlicher Sicht darin, einen wichtigen Baustein für unseren immer fragiler werdenden gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Daher befürworte ich ein verpflichtendes Gemeinschaftsjahr. Bevor der geneigte Leser den moralischen Zeigefinger gegen mich erhebt und sich die Frage stellt: „Hat er als Pfarrer eigentlich seinen Dienst abgeleistet?“ eine Klarstellung vorab: Ich bin selbstverständlich der Dienstpflicht nachgekommen und habe den Zeitraum der derzeitigen Idee mit 15 Monaten Bundeswehr sogar noch um ein Viertel „übererfüllt“. Darüber hinaus war ich in den 2000er Jahren als geschäftsführender Pfarrer für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich. Von daher möchte ich diesen Artikel als Beitrag für eine notwendige Diskussion verstehen – wobei ich auch meine christliche Überzeugung hinsichtlich der Verantwortung für die Gemeinschaft im Hinterkopf behalte.

 

Sympathie für ein „Verpflichtendes Gemeinschaftsjahr“

Steinmeiers Vorschlag hat also meine Sympathie – und gerade deshalb werde ich hier kritische Einwände vorbringen. Zunächst die politischen Bedenken. Parteipolitisch schwimmt Steinmeier bestenfalls im Becken von CDU/CSU und Teilen der AfD. Hier dürften sich die meisten Anhänger eines Pflichtdiensts finden, obwohl es paradoxerweise der CSU-Minister zu Guttenberg war, unter dessen Ägide der Wehr- und damit auch der Ersatzdienst 2011 ausgesetzt wurde. In keiner Partei der Ampelkoalition hat Steinmeier auch nur annähernd eine Mehrheit für diesen Vorschlag, geschweige denn eine Grundsympathie. Am lautesten wird die FDP „Zeder und Mordio“ schreien, sieht sie doch die individuelle Freiheit als höchstes Gut und diese durch den Pflichtdienst eingeschränkt. Die Grünen werden als „Nicht-mehr-Friedenspartei“ einsehen müssen, dass mehr Waffen, wie von Anton Hofreiter (z.B. in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Mai 2022) gefordert, auch bedient werden müssen und dazu Personal notwendig ist. Die Grünen werden überdies eine Geschichtsaufarbeitung bezüglich ihres militanten Umgangs mit Wehrdienstleistenden in 1980er und 1990er Jahren (selbst erlebt) durchführen. In der SPD wird es außerhalb ihrer links-woken Blase eines Kevin Kühnert und einer Saskia Esken noch ein paar weiße Männer und auch Frauen aus dem Umkreis von Steinmeier und Schröder geben, die in der Dienstpflicht einen positiven Aspekt sehen. Immerhin entdeckt nun Verteidigungsminister Boris Pistorius, als einzig Gedienter im gesamten Kabinett, der Not der geopolitischen Situation gehorchend, das Thema Wehrpflicht wieder. Durchsetzen wird er sich wegen der genannten Personen in den eigenen Reihen aber wohl kaum. Von einer wirklichen Mehrheit dürfte Steinmeiers eigene Partei jedoch ebenfalls weit entfernt sein.

 

Zwang wird allgemein abgelehnt

Wenden wir uns daher weiter denen zu, die von einem Pflichtjahr betroffen wären. Fragt man potenziell betroffene Schülerinnen und Schüler, ist die Meinung einhellig: Ein verpflichtender Zwangsdienst wird abgelehnt. Dies ergab eine sicherlich nicht repräsentative, aber sehr breite Umfrage unter mehr als 100 Schülerinnen und Schülern in einem Beruflichen Gymnasium und in Klassen der Berufsausbildung. Zwang wird abgelehnt. Immerhin interessiert sich rund ein Viertel für die Freiwilligendienste bzw. den Dienst bei der Bundeswehr. Hier wäre also noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten.

Ein Kritikpunkt der jungen Leute hat vor allem mit den ohnehin langen Ausbildungszeiten zu tun. Ein zusätzliches Jahr in jungen Jahren zu „verschwenden“, wird als vermeidbare Härte angesehen. Daher gehen meine konstruktiven Vorschläge auch in diese Richtung: Es müsste eine enge Abstimmung zwischen Dienst, Schule und Berufswelt geben. Der Pflichtdienst müsste demnach einen Mehrwert für den Beruf erzeugen; die Akzeptanz würde sicherlich zunehmen. Der Pflichtdienst müsste somit Teil der Berufsausbildung sein und die vorgesehene Ausbildungszeit verkürzen oder im Rahmen der akademischen Ausbildung zumindest Teile der Pflichtpraktika ersetzen. Ein wichtiger, aber organisatorisch sicherlich nicht ganz unmöglich zu bewältigender Aspekt.

Finanziell hätte sich der Sold wenigstens auf der Ebene eines Praktikantengehaltes zu bewegen, also um die 1000 EUR pro Monat. Ein Sold von umgerechnet 200 EUR – weniger als ein Taschengeld, wie ich es noch aus Helmut Kohls (selig) Zeiten kenne – ist indiskutabel. Hier wird der Staat also erhebliche Summen in die Hand nehmen müssen. Ebenfalls kostenträchtig wird die noch einzurichtende Infrastruktur sein. Es sind für mindestens 500.000 junge Leute zusätzlich Tätigkeitsplätze einzurichten und auf Dauer zu betreuen. Auch das wird finanzielle Mittel binden und darüber hinaus auch Arbeitskraft im Bereich der Betreuung der Dienstleistenden in Anspruch nehmen.

 

Ausnahmen darf es nicht geben

Das zentrale Problem hinsichtlich der Durchführung liegt aber auf einer ganzen anderen Ebene oder kurz gesagt: Beim Personal selbst. Bei der Einführung des Wehr- und Ersatzdienstes in der „alten“ Bundesrepublik in den 1950er und 1960er Jahren waren alle Dienstverpflichtenden deutsche Staatsangehörige. Auf nahezu 100 Prozent der Bevölkerung hatte der Staat Zugriff, nur einige hatten sich vor der Wehrerfassung (vor dem vollendeten 17. Lebensjahr) nach Berlin „gerettet“. In einer „Einwanderungsgesellschaft“ wird die praktische Erfassung der gesamten Bevölkerung schwieriger, wie die zunehmenden Beispiele mehrfacher Auszahlung an sozialen Leistungen zeigen – warum sollte das nicht auch umgekehrt gehen?!

Das heißt nun aber: Alle in Deutschland mit Lebensschwerpunkt gemeldeten Personen, haben den Pflichtdienst zu leisten. Für nicht-deutsche Migrantinnen und Migranten gilt die Zahlungsverpflichtung des Staates als Verpflichtung zum Dienst. Eine de-facto-Bevorzugung Nichtdeutscher durch einen mangelnden organisatorischen Zugriff darf es nicht geben. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind so zu behandeln, als hätten sie nur die deutsche Staatsangehörigkeit, oder müssen nachweisen, dass sie den Dienst im jeweils anderen Land (z.B. Österreich, Israel, Türkei) auch tatsächlich abgeleistet haben.

Da anders als zu Zeiten der Wehrpflicht nicht mehr die Tauglichkeit für die Bundeswehr den Referenzrahmen darstellt, darf es aus Gründen der Gerechtigkeit keinerlei Ausnahme vom Dienst mehr geben. Eine Freistellung ist grundsätzlich nicht möglich. Alle hier Lebenden gleich welchen Geschlechtes und egal, welchen Status sie haben, haben den Dienst abzuleisten. Analog gilt dies auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Jemand, der beispielsweise im Rollstuhl sitzt, kann durchaus Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Eine Totalverweigerung ist nicht möglich und zu sanktionieren. Denkbar wäre ein grundsätzlicher und lebenslanger Ausschluss von Arbeitsstellen, die in irgendeiner Form von öffentlichen Geldern bezahlt werden – und das sind sehr viele. Ebenfalls schließt eine Totalverweigerung ein Studium an einer staatlichen Hochschule grundsätzlich aus.

Dennoch wird es unterschiedliche Dienstarten und Dienstlängen geben müssen. Da die Mitarbeit bei der Bundeswehr zwangsläufig räumlich anders organisiert wird, wäre es denkbar, diesen Dienst gegenüber dem ortsnah stattfindenden zivilen Dienst zu verkürzen. Die Bundeswehr dürfte, anders als die 8-Kameraden-Stube aus vergangenen Zeiten, nur noch Doppel-, höchstens aber Dreierzimmer, mit Nasszelle zur Verfügung stellen. Eine andere Infrastruktur halte ich an dieser Stelle nicht mehr für zumutbar, wird aber zusätzliche Kosten verursachen. Beim zivilen Dienst können auf die Erfahrungen des Zivildienstes mit den bewährten Trägern wie Kirchen, Diakonie, Caritas sowie den Rettungseinrichtungen zurückgegriffen werden. Wegen des Vorteils der Wohnortnähe der im zivilen Dienst tätigen Personen, muss hier eine zeitliche oder finanzielle Kompensierung gegenüber den Bundeswehrangehörigen ermöglicht werden.

 

Prinzip Gerechtigkeit?

Einen eigenen Bereich stellt die Gruppe der nichtdeutschen und erst kürzlich eingereisten Menschen dar. Auch diese sind selbstverständlich ohne Ausnahmen zum Pflichtdienst heranzuziehen. Allerdings stellen sich einige unbedingt in den Blick zu nehmende Fragen: Da ist zunächst das Loyalitätsthema, das eine Verwendung bei der Bundeswehr ausschließt. Zudem ist Menschen aus Krisengebieten der Dienst an der Waffe weder zumutbar noch erscheint er als sinnvoll. Ich möchte auch nicht, dass Menschen aus Bürgerkriegsgebieten Zugang zu Waffen erhalten. Ein ziviler Dienst für diese Gruppe müsste in den meisten Fälle speziell organisiert und diese betreut werden. Das wird zusätzliche Kosten verursachen, wobei die sozialen Leistungen mit dem Pflichtzeitengehalt selbstverständlich verrechnet werden. Allerdings wäre der Betreuungsaufwand höher, wobei dieser Dienst gegenüber den Bundeswehrangehörigen aus Gründen der Gerechtigkeit auch länger sein müsste. Vor allem bezüglich des letzten Aspektes sehe ich einer Diskussion mit großem Interesse entgegen. Aufgrund der deutschen Leidenschaft, alles absolut „gerecht“ lösen zu wollen, wird spätestens an dieser Stelle die Idee des Pflichtdiensts scheitern.

Weiterhin impliziert das Modell des Bundespräsidenten ebenfalls die Möglichkeit, den Pflichtdienst im „fortgeschrittenen Lebensalter“ noch abzuleisten. Diesen Gedanken habe ich in diesen Ausführungen nicht weiter berücksichtigt, da der größte Teil der Männer den Dienst über Wehr- und Zivildienst ohnehin bereits abgeleistet haben und ich eine sich daraus resultierende Frage: „Was ist jetzt mit den Frauen?“ nicht führen möchte, zumal sie durch ihre Lebensleistung genug für das Funktionieren dieses Staates beigetragen haben.

Ich möchte diesen Artikel im Kontext von kirchlicher Publizistik als Diskussionsbeitrag verstanden sehen. Gewisse Schärfen sehe ich als notwendig an, um eine Diskussion – wie von Steinmeier gewünscht – in Gang zu setzen. Ich selbst bin auf Rückmeldungen gespannt, sehe der Diskussion aber gelassen entgegen, habe ich doch persönlich alle von unserem Staatsoberhaupt geforderten Aspekte erfüllt.

 

 Michael Lapp

 

 

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 11/2024

3 Kommentare zu diesem Artikel
11.12.2024 Ein Kommentar von Peter Tauber Mir gefällt die durchdachte Argumentation des Autors. Das sich da Widerspruch regt, mag nicht verwundern. Es ist eben unbequem, die eigene Haltung zu hinterfragen und anzuerkennen, dass ein Gemeinwesen nicht funktioniert, wenn Verantwortung nicht gelehrt und erzogen wird.
27.11.2024 Ein Kommentar von Siegfried Hösch  Der Verfasser hat anscheinend keine Probleme mit der von Pistorius ausgerufenen “Kriegstüchtigkeit”. Das gilt es zunächst einmal festzuhalten. Ich kann es nicht fassen, dass man als Theologe nach zwei von Deutschland verursachten Weltkriegen wieder in das Horn einer “Kriegstüchtigkeit” bläst. Was heißt denn Kriegstüchtigkeit im Atomzeitalter? Der nächste Krieg in Mitteleuropa wird kein konventioneller sein, sondern ein atomarer. Sollten 2026 atomare US-Mittelstreckenraketen in Deutschland stationiert werden, hängt unser Schicksal wegen der minimalen Vorwarnzeit für die Atommächte an automatisierten Systemen. Wenn Kollege Lapp so mutig ist, Bungee-Springen mit einem Schnürsenkel zu betreiben, ist das seine Wahl. Aber ein System zu bejahen und zu unterstützen, das das Ende der Menschheit heraufbeschwört, dazu hat er keine Legitimation. Wenn Kollege Lapp schon nicht aus theologischen Gründen auf Distanz zum gegenwärtigen Kriegskurs geht, so sollte er, wenn er sich schon auf die militärische Logik einlässt und beschränkt, diese zumindest zu Ende denken! Die Vorschläge des Verfassers haben gleichzeitig totalitären und illusionären Charakter. Er möchte den umfassenden Zugriff auf alle jungen Menschen. Ich vermute, selbst die Nazis haben Rollstuhlfahrer nicht zwangsverpflichtet. Die angedachten Sanktionen für Totalverweigerer hat der Verfasser aus dem DDR-Werkzeugkasten geklaut. Äußerst feinsinnig ist der Vorschlag, möglicherweise traumatisierte Geflüchtete vom Kriegsdienst auszunehmen. Der Vorschlag von Kommisstuben als Zwei-Bett-Zimmer mit Nasszelle ist Satire vom Feinsten. Und wäre dann nicht doch der Schock vom Luxus-Zwei-Bett-Zimmer zum Schützengraben im Kriegsfall zu heftig? Schließlich sollen die jungen Leute ja kriegstüchtig werden. Krieg ist kein Waldspaziergang. Aber erst mal müssen ja die Ausgehuniformen finanziert werden. Die Zuschüsse des Bundes für Freiwilligendienste wurden im Haushalt 2024 gerade eben um 40 Millionen gekürzt. Der Bund müsste bei einer Vergütung von 1000 Euro pro Monat und 500 000 Dienstverpflichteten pro Jahr 6 Milliarden Euro bezahlen. Plus die Kosten für das Bürokratiemonster, das für dieses Modell einer Spezialbetreuung notwendig wäre. Gesellschaftlicher Zusammenhalt als Ergebnis einer Zwangsverpflichtung? Könnte man als evangelischer Theologe da nicht auf andere Quellen von Solidarität zurückgreifen? Christliche Nächstenliebe z.B., die aus der Freiheit geboren wird. Nur so als Idee. Der Autor ist geradezu besessen von der Idee, dass jeder nach seinen Fähigkeiten zum Dienst an der Gesellschaft herangezogen wird. Mir fallen da noch andere ein, die etwas zum Gemeinwohl in diesem Land beitragen könnten. Z.B. die Superreichen, die Milliarden erben, ohne Erbschaftssteuer zu bezahlen. Die mit ihren Superjachten und Privatflugzeugen einen enormen ökologischen Fußabdruck hinterlassen. Nein, hier geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern um soziale Gerechtigkeit. Näheres beim Propheten Amos (Stichwort: Sommer- und Winterhäuser, Superjachten gab es damals noch nicht). Wir können uns die reichen Totalverweigerer nicht länger leisten. Im Übrigen gilt der Artikel 14 GG. Nein. Nein. Nein. Meine Enkel bekommt Ihr nicht! Nicht für Eure Kriegstüchtigkeit und nicht für Euren Zwangsdienst! Siegfried Hösch, Pfr. i.R. PS. Der Verfasser hat 1973 den Kriegsdienst verweigert und Zivildienst in einem Krankenhaus und in einem Kinderheim geleistet. Unsere Tochter hat ein freiwilliges soziales Jahr bei einem Sozialen Friedensdienst absolviert, unsere Enkel ebenfalls ein freiwilliges soziales Jahr.
17.11.2024 Ein Kommentar von Dr. Theodor Ziegler Die Befürworter eines Allgemeinen Pflichtjahrs sollten bedenken, dass der Regieaufwand dafür unverhältnismäßig groß sein wird. Auch widerspricht die Zwangsstruktur der sonst vielfach beschworenen Freiheit. Natürlich brauchen wir vielen Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren - und Millionen Bundesbürger tun dies in Kirchengemeinden, Vereinen und Parteien. Warum nicht umgekehrt auf positive Anreize setzen: Zu jedem Studium der Theologie, der Politik oder der Rechtswissenschaft gehört ein Vorpraktikum in den Bereichen, für die man später als Pfarrer, Politiker oder Jurist tätig sein möchte. Dadurch lernte man Verständnis für die betreffende Zielgruppe. Für andere Berufsgruppen könnte das Dienstjahr ein soziales, ökologisches Lernjahr sein, das mit dem vom Autor schon anvisierten Mindestgehalt von 1000 Euro vergütet wird. Anreize und Gratifikationen sind einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft gemäß, nicht jedoch die in Autokratien - man denke an den unseligen Arbeitsdienst der Nazis - üblichen Vereinnahmungen. Wie schrieb doch Paulus in 2. Korintherbrief, Kapitel 9? Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb. Das dürfte auch für Dienstleistende gelten.
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