Berufsausübung und (familiäre) Fürsorge – das passt nicht nahtlos zusammen, denn auch die Arbeit, die nicht als Erwerbsarbeit vergütet wird, ist Arbeit. Was für die gerechte Verteilung von Arbeit gilt, spielt aber auch in der Ausbildungssituation eine Rolle. Katharina Schäfer widmet sich der Frage, wie durch ein attraktives Teilzeitvikariat gleich mehreren Herausforderungen konstruktiv begegnet werden kann – und warum es dazu keiner zeitlichen Verdopplung bedarf.

 

Wie funktioniert bei euch Familienfreundlichkeit im Vikariat?“ – so meine Frage in die ­ALPIKA-REV1-Runde anlässlich unseres Treffens im Juni 2023. Antwort: „Wir finden individuelle Lösungen.“ Der folgende Text unternimmt den Versuch, für eine strukturelle Herausforderung eine strukturelle Lösung anzubieten. Immerhin wird der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den nächsten Jahren noch mehr Bedeutung zukommen, weil es auf jede Fachkraft ankommen wird. Um Fachkraft zu werden, muss eine Ausbildung abgeschlossen werden. Jene gilt es, möglichst attraktiv zu gestalten. Sowohl inhaltlich, als auch im Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Fürsorgearbeit.2

Teilzeitmodellen in der Ausbildung schien, nicht nur in Württemberg3, bisher folgender Gedanke zugrunde zu liegen: In der regulären Vollzeit-Ausbildung von, in Württemberg, 2,5 Jahren, erlernen Vikar*innen das fachlich notwendige Handwerkszeug, das sie für den Berufsstart als Pfarrer*innen benötigen. Wer sich für eine Teilzeitvariante entschied – so die Annahme – erwarb in der Zeit von 2,5 Jahren nur die Hälfte der eigentlich anzustrebenden Qualifikationen. Aus mathematischen Gründen verdoppelte sich also die Dauer eines Teilzeitvikariats ungefähr auf 59 Monate.4 Zu beobachten war: Ein Teilzeitvikariat, das auf diese Weise gedacht wird, wurde von den Vikar*innen nicht in Anspruch genommen.

Die Folgerung, das Modell der Teilzeitausbildung an sich sei überflüssig, soll in diesem Text hinterfragt werden. Zu prüfen ist, welche weiteren Varianten eines Teilzeitvikariats denkbar und vor allem – aus Gründen der Qualitätssicherung im Sinne einer vollwertigen Ausbildung auf die Berufspraxis hin – fachlich begründbar sind.

Dazu sollen folgende Fragen bearbeitet werden: 1. Wer entscheidet sich für ein Teilzeitvikariat? 2. Welche Kompetenzen erwirbt ein*e Vikar*in in dem Teil der Zeit, in dem er*sie sich der Ursache der Wahl eines Teilzeitvikariats widmet? 3. Gibt es weitere Indizien, die für ein kürzeres Teilzeitvikariat sprechen? 4. Welche Schlussfolgerungen legen die dargelegten Ausführungen für die Neukonzeption eines innovativen, gegenwartsfähigen und nachhaltig wirksamen Teilzeitvikariats nahe?

 

1. Potentielle Gründe für ein Teilzeitvikariat

Warum trifft ein*e Vikar*in die Entscheidung, das Vikariat nicht in Vollzeit zu absolvieren, sondern ein Teilzeitvikariat zu beantragen? Denkbar sind in unserem Kontext folgende Kasus5: Weiterqualifikation an der Universität; das Leisten von Fürsorgearbeit6 aufgrund von Elternschaft; das Leisten von Fürsorgearbeit im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen. Die Aufzählung kann dabei Vikar*innen in Partnerschaften, aber auch Alleinerziehende betreffen. Denkbar ist darüber hinaus eine Absprache zwischen Partner*innen, Fürsorgearbeit und die Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung bzw. den Broterwerb hälftig und zeitlich synchron aufzuteilen: In einem solchen Fall würden Partner*innen sich zeitgleich in beiden Bereichen – Fürsorgearbeit und Erwerbsarbeit – hälftig bewegen und nicht erst die eine, dann der andere ihre*seine Ausbildung/Erwerbsarbeit absolvieren, während der Counterpart die komplette Fürsorgearbeit übernähme.7

In Anwaltschaft der Ausbildung muss sichergestellt werden, dass nur Vikar*innen, die die o.g. bzw. vergleichbare Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit eines Teilzeitvikariats in Anspruch nehmen können. Warum für die Genannten eine attraktive Teilzeitvariante von zentraler Bedeutung ist, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, was diese Personen im Rest ihrer Zeit leisten.

 

2. Kompetenzen, die aus dem Beweggrund eines Teilzeitvikariats resultieren

Einleuchten wird, dass eine universitäre Weiterbildungsmaßnahme, z.B. zur Erlangung eines Abschlusses in einem ergänzenden Studienfach oder einer Höherqualifikation, etwa das Abschließen einer Dissertation, dem Kompetenzerwerb der Vikar*innen dient. Wer eine Promotion erfolgreich abschließt, hat sowohl die Fähigkeit des Durchdringens von komplexer Materie als auch Zähigkeit und Durchhaltevermögen bewiesen. All das wird im Pfarramt der Zukunft hilfreich sein; man denke an den langen Atem, den es mitunter braucht, um z.B. gemeindliche Umstrukturierungsprozesse oder die Entwicklung sinnvoller wie machbarer Gebäudekonzeptionen voranzutreiben.

Wie aber ist das Leisten von Fürsorgearbeit zu bewerten? Fürsorgearbeit (auch: Care-Arbeit oder Sorgearbeit) „beschreibt die Tätigkeiten des Sorgens und Sichkümmerns. Darunter fällt die Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch familiäre Unterstützung, häusliche Pflege oder Hilfe unter Freunden.“8 Die Initiative Equal Care hat eine mehrseitige Liste erstellt, die die Fürsorgearbeit aller Sorgegemeinschaften ohne Kinder, mit Kindern sowie mit zu pflegenden Angehörigen umfasst.9 Unter den jeweiligen Kategorien werden sämtliche Tätigkeiten einzeln aufgeführt, die zu tun sind, und – ebenso wichtig – an die zu denken ist. Ziel der Auflistung ist das Sichtbarmachen dessen, was bislang gesellschaftlich unsichtbar bleibt. Transparent wird der Mental Load der Fürsorgenden einerseits, das schiere Ausmaß der Tätigkeiten andererseits: Unter den Bereichen Haushalt und Wohnen, Fahren und Freizeit, Beziehungspflege, Kita und Schule, Kleidung und Transporthilfen, Schlaf und Beziehung, Körper und Pflege, Geburtstage und Feste, Organisation und Verwaltung subsumieren sich an die 64 Tätigkeiten für Sorgegemeinschaften ohne Kinder, ca. 112 Tätigkeiten, falls Kinder zugehörig sind, und etwa 117 Tätigkeiten in Sorgegemeinschaften mit einer zu pflegenden Person. Die Zahlen dieser Auflistung können vor Augen führen, was der vorliegende Text auch deutlich machen will: Wenn Sorgegemeinschaften einen guten Teil dessen übernehmen, was eigentlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten wäre,10 dafür einerseits nicht bezahlt werden, andererseits längere Ausbildungszeiten und schließlich einen späteren Berufseinstieg, womöglich ebenfalls in Teilzeit, in Kauf nehmen müssen, ist dies (strukturell) ungerecht.11 „Um-Care“ fordern die Schweizer Theologinnen Ina Praetorius und Uta Meier-Gräwe mit ihrer 2023 erschienenen Textsammlung folgerichtig.

Ein Teilzeitvikariat, das sich gesamtgesellschaftlich wirksam, gender12- und generationsgerecht neuaufstellen will, muss den Wert der Fürsorgearbeit zunächst reflektieren und dann ernsthafte Schlüsse daraus ziehen. Welche – für den angestrebten Beruf als Pfarrer*in wertvolle – Kompetenzen erwirbt ein*e Vikar*in, die neben der Teilzeitausbildung als künftige Pfarrer*in auch noch Fürsorgearbeit leistet?13

a. Pflegerische Kompetenzen

Egal ob sich die Pflege auf einen Säugling bzw. ein oder mehrere Kleinkind(er), einen gehandicapten oder alten Menschen bezieht: In allen Fällen muss sich der*die Pflegende medizinisches Fachwissen aneignen, sowohl auf inhaltlicher Ebene (Krankheiten behandeln, Gesundheitsprävention …) als auch struktureller (eine Hebamme organisieren, Kinderärzte aufsuchen, Pflegestufen beantragen …). Im Interesse des zu pflegenden Menschen wird sich der*die Fürsorgende regelmäßig zu weiteren Aspekten der Entwicklungspsychologie und Erziehungsthemen fortbilden; im Sinne der Selbstfürsorge und zur eigenen Psychohygiene ist eine Teilnahme an Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger etc. wahrscheinlich. An dieser Stelle geht es nicht darum, eine*n Teilzeitvikar*in im Zweifel als Notfallmediziner*in darzustellen. Vielmehr geht es darum, dessen*deren lebensweltlich weiten Horizont bewusst zu machen. Dazu zählen auch:

b. Direkte Einblicke in kirchliche bzw. diakonische Einrichtungen

Was ohne Fürsorgehintergrund während des Vollzeitvikariats durch Hospitationen erreicht werden soll, ist für fürsorgende Teilzeitvikar*innen Standard. Sie lernen diakonische und/oder kirchliche Einrichtungen von innen kennen. Dabei erfahren sie nicht nur viel über die jeweiligen Herausforderungen einer Einrichtung im Speziellen; sie erleben Zusammenhänge auch als strukturelle Problemlage. Diese wiederum stellen sie vielleicht persönlich vor ambivalente Entscheidungen: Kann ich als angehende Pfarrerin mein Kind in die städtische Kita geben, da mir dort die Öffnungszeiten mehr entgegenkommen, obwohl es nebenan einen Kindergarten in evangelischer Trägerschaft gibt? Ihre duale Ausbildung erleben sie als Trias: In der Theorie lerne ich, dass …. vor Ort und als künftige Pfarrerin der württembergischen Landeskirche nehme ich … wahr. Zugleich erlebe ich als junger Vater/pflegende Angehörige, wie … Hierbei üben Teilzeitvikar*innen das Wahrnehmen von Multiperspektivität ein. Und indem sie sich automatisch in unterschiedlichen Kontexten bewegen, auch:

c. Vernetzungskompetenz

Vernetzung ist dabei auf unterschiedlichen Ebenen gefordert: zu Institutionen und zwischen Menschen. Das sprichwörtliche Dorf, das es braucht, um ein Kind großzuziehen, verweist auf die Erfahrung, dass Fürsorgende auf externe Unterstützung angewiesen sind – Fürsorgende, die eine Ausbildung absolvieren, umso mehr. Wer am Ausbildungsort nicht auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen kann, baut sich neben dem institutionellen, aufgrund des immer stärker spürbar werdenden Fachkräftemangels mitunter unverlässlichen, Netzes noch ein privates auf: Leihoma und Babysitter, Freunde und Nachbarn. Als sehr hilfreich erweist sich nicht nur an dieser Stelle:

d. Sozialkompetenz / Dialogfähigkeit

Mit anderen zügig in guten Kontakt zu kommen, diesen zu erhalten oder bei Konflikten wiederherstellen zu können, ist eine Grundfertigkeit, die sich im Pfarramt als besonders hilfreich erweist. Teilzeitvikar*innen erproben ihre sozialen Fähigkeiten nicht nur im beruflichen, sondern fortlaufend auch im privaten Umfeld: Kita-Elternabende, Demenzgruppe, Arrangieren von Treffen mit Gleichaltrigen – Fürsorgende erleben sich einerseits selbst im sozialen Gefüge, zugleich aber auch als Arrangeure von sozialen Situationen. Sie erziehen und pflegen und reflektieren dieses Verhalten wiederum als Erziehende bzw. Verantwortliche. Dabei erleben gerade junge Eltern, wie bereits Kleinkinder feine Stimmungen und Schwingungen sensibel spiegeln. Die permanente Doppelrolle von Beobachtetem und Beobachtendem schärft die Sinne dafür, was in der Interaktion zwischen Menschen geschieht. Und nicht selten erleben Fürsorgende unerwartete Situationen, die schließlich eines trainieren:

e. Kybernetische Fähigkeiten

Wer ein Teilzeitvikariat wählt, schult damit in hohem Maße die Fähigkeit, Abläufe „effektiv“14 zu steuern: In einem Teil der Zeit organisiert ein*e Teilzeitvikar*in seine*ihre Ausbildung und im anderen Teil der Zeit, das Leben seiner*ihrer Fürsorgegemeinschaft. Betrachtet man es genau, ist im Teilzeitvikariat – bei weniger Verdienst – ein erhebliches Mehr an Planung und Organisation nötig. Gefragt ist dabei erhöhte Flexibilität, weil neben einem Plan A immer auch ein Szenario B mitgedacht werden muss: Was, wenn das Kind über Nacht krank wird und nicht zur Tagesmutter kann? Wer übernimmt dann kurzfristig? Wer bleibt beim dementen Vater, wenn in der Tagespflege Corona ausbricht? Wie gestalten sich Übergaben zwischen Fürsorgenden, die sich die Klinke in die Hand geben? Wer erklärt der Haushaltshilfe, was zu tun ist? Wie findet und stellt man eine Haushaltshilfe an? … Dieses Management bleibt weitgehend im Verborgenen und tritt i.d.R. erst dann zutage, wenn es einmal nicht funktioniert. Dann bleiben Fürsorgenden für ihre Teilzeitarbeit häufig nur die Randzeiten der Tage als Puffer. Ausführlich beschreibt Yvonne Lott die Auswirkungen auf das gesamte Familiengefüge, wenn Eltern zu sozial wertvollen Zeiten am Abend bzw. in der Freizeit arbeiten müssen.15 Eine Folgerung könnte sein, die Mehrfachbelastung durch das Teilzeitvikariat nicht in die Länge zu ziehen.

 

3. Weitere Indizien für das Nutzen von Spielräumen bei der Ausgestaltung eines Teilzeitvikariats

Nachdem gezeigt wurde, welche Kompetenzen Vikar*­innen im für ihre Teilzeit ursächlichen Teil der Zeit trainieren, soll der Blick nun nach außen gewendet werden: Gibt es weitere Indizien für ein kurzes Teilzeitvikariat?

Teilzeit als vollwertige Alternative

Die Bundesagentur für Arbeit definiert die Berufsausbildung in Teilzeit als „vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb“16, bei der sich die Ausbildungszeit „entsprechend“17 verlängere. Während die Ausbildungszeit im Betrieb bis auf die Hälfte der Zeit gekürzt werden dürfe, da Fürsorgende oft „besonders effektiv“18 arbeiteten, gilt für die Ausbildungszeit in der Berufsschule: „Die Ausbildungszeiten (…) können in der Regel nicht verkürzt werden.“19 Übertragen auf ein verkürztes Vikariat in Teilzeit bedeutete dies: Die Zeiten in der Gemeinde könnten um die Hälfte verkürzt werden, die Zeit am Pfarrseminar resp. die zu erbringende Leistung – Merke den Spielraum! – am Pfarrseminar bliebe bestehen.

Chancen digitaler Kommunikation

Zudem gilt: Das Erleben einer Pandemie hat gezeigt, welche Möglichkeiten das Digitale im Zweifelsfall bereithält. Natürlich ist es auf unterschiedlichen Ebenen erfüllender, präsentisch am Unterricht teilzunehmen oder sich von Angesicht zu Angesicht in der Kleingruppe gegenüberzusitzen.20 In einer Situation, in der Zeit unendlich kostbar, junge Eltern eher unabkömmlich und Kleinkinder besonders und unterschiedlich bedürftig sind, kann die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme Teilhabe und Präsenz ermöglichen, wo ansonsten ausgesetzt und nachgeholt werden müsste.

Da die Verfasserin und ihr stellenteilender Gatte während der Pandemie 2020 zum vierten Mal Eltern wurden, kann sie aus eigener Wahrnehmung dazulegen: Es hilft, wenn Wege zur Arbeitsstelle wegfallen. Es hilft außerdem, wenn ohnehin schlaflose Nächte nicht allein gestemmt werden müssen, sondern der Partner unterstützen kann.21 Gleichwohl gilt: Wenn um die Geburt herum alles gut geht und ein pflegeleichtes Kind geboren wird, spricht alles für eine präsentische Kursteilnahme. Entsprechende Unterstützungsmaßnahmen des familienfreundlichen Vikariats in Württemberg sind an dieser Stelle ausdrücklich als beizubehaltende Positivbeispiele hervorzuheben: Begleitpersonen bei Kindern unter einem Jahr werden finanziert, eine Kinderbetreuung während der Kurse wird angeboten. Diese Passage versteht sich als Plädoyer, das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse noch stärker strukturell anzulegen. Die digitale Teilnahme an Kursen will dabei als ein möglicher Baustein familienfreundlicher Vikariatsgestaltung verstanden werden.

Antidiskriminierungsgründe

Rechtlich verankert sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), also dem deutschen Antidiskriminierungsrecht auf Basis von EU-Richtlinien aus dem Jahr 2006, sechs Antidiskriminierungsgründe: Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität und Religion und Weltanschauung. Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weist darauf hin: „Weil statistisch gesehen mehr Frauen die Hauptlast der Kinderbetreuung übernehmen, kann man sagen, hier wird nach Geschlecht diskriminiert.“22 Gegen diese mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts könnten Frauen – nach dem aktuellen Stand anders als Männer – auf der Basis des AGG klagen, im Konkreten z.B., wenn die Ausbildungszeiten nicht familienfreundlich wären, Teilzeitkräften Aufstiegschancen verwehrt würden etc. In Arbeit ist aktuell, das Merkmal „Familiäre Fürsorgeverantwortung“ als Diskriminierungsmerkmal ins AGG aufzunehmen.23 Auch wenn bisher das Selbstverwaltungsrecht der Kirche greift, könnte es sinnvoll sein, die außerkirchliche Rechtsgrundlage wahrzunehmen und mitzuberücksichtigen. Ein kurzes Teilzeitvikariat bzw. eine Anrechnung der Fürsorgeleistung auf das Vikariat muss letztlich auch rechtlich abgesichert sein.

Aus schöpfungstheologischer Sicht scheint das Eintreten für die Gleichstellung von Fürsorgenden einer Fürsorgegemeinschaft von Anfang an für geboten. Strukturell anzumerken ist: Weil Teilzeit nachweislich als Karriereknick wirkt,24 sollten Spielräume bei der zeitlichen Ausgestaltung von Teilzeit definitiv ausgeschöpft werden. Auch wenn sich Väter mittlerweile verstärkt in die Fürsorgearbeit einbringen, lässt sich nachweisen, dass sich bei der Pflege von Angehörigen „[k]aum Veränderungen zeigen (…): Unter Erwerbstätigen tragen Frauen – und dies verstärkt ab dem 40. Lebensjahr – häufiger Pflegeverantwortung als Männer.“25

Reduzierungsmöglichkeiten

Denkt man eine ausgedehnte Teilzeitausbildung mit dem vorgenannten Fakt zusammen, stellt sich die Frage, wie lange eine Frau tatsächlich vollzeiterwerbstätig sein kann. Zur Lösung von Vereinbarkeitsproblemen, einer erhöhten Work-Life-Balance und einer Steigerung der Familien- und Partnerschaftsqualität wird aus der Sozial- und Wirtschaftsforschung als zentrale Maßnahme die Einführung der 4-Tage-Woche bzw. 32-Stundenwoche vorgeschlagen.26 Betont wird, dass es sich dabei um eine echte Reduzierung des Pensums, nicht nur der Arbeitszeit handelt. „Wird die Arbeitsorganisation (…) angepasst, profitieren von einer Vier-Tage-Woche Beschäftigte (z.B. bessere Work-Life-Balance und Gesundheit) und Arbeitgeber zugleich. Die höheren Lohnausgaben, die aufgrund der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung entstehen, können durch eine erhöhte Produktivität kompensiert werden27 (…). Die Arbeitgeber können durch die Vier-Tage-Woche ebenfalls ihre Attraktivität und damit ihre Bewerber*innenzahlen steigern28 (…) – ein hohes Gut in Zeiten des Arbeitskräftemangels.“29 Auch wenn die hier veranschlagte Vollzeit-Wochenarbeitszeit v.a. unter Pfarrer*­innen paradiesisch anmuten mag, stehen doch ernsthafte Überlegungen und Berechnungen dahinter. Was spräche dagegen, wenn Kirche das Teilzeitvikariat als überschaubares Experimentierfeld von Innovation betrachtete?30

Dass faktisch ein Bedarf für ein attraktives Teilzeitmodell besteht, wurde eingangs schon erwähnt: Nach Ausscheiden der Babyboomer aus dem Erwerbsleben wird sich der Fachkräftemangel noch verstärken.31 Zugleich ist der demographische Wandel im Gange.32 Selbst in unserer kleiner werdenden Kirche müssen Stellen qualifiziert nachbesetzt werden. Dabei erweist sich als weniger zuträglich, was wir als Ausbildende derzeit mitbekommen: Wenn bspw. gestandene Pfarrerinnen schon weiblichen Theologiestudierenden zu einem Plan B raten, da die aktuelle Arbeitsbelastung in Pfarramt und Familie nicht mehr zu stemmen sei. Hier stellt sich die Frage, wie ein solcher Trend umzukehren wäre. Ein familienfreundliches Ausbildungsmodell am Beginn der kirchlichen Laufbahn wäre sicher ein starkes Zeichen – nach innen wie nach außen. Und es trüge dazu bei, junge Theolog*innen zu empowern, den Beruf des*der Pfarrer*in weiterhin anzustreben. Viel spricht dafür, dass es ein zukunftsfähiger, zukunfts-notwendiger und nicht nur ein aus-, sondern auch erfüllender Beruf bleiben wird.

 

4. Schlussfolgerungen für die Neukonzeption eines Teilzeitvikariats

¬ Familienfreundlichkeit durch ein attraktives Teilzeitmodell könnte eine Antwort auf die Herausforderung sein, eine neue Pfarrer*innengeneration zu gewinnen.

¬ Universitäre Weiterbildung, v.a. aber Wahrnehmung von Fürsorgearbeit sind gute Gründe für ein praktikables Teilzeitvikariat.

¬ Fürsorgende kennzeichnet ein weiter Horizont: Sie erhalten direkt Einblick in kirchliche bzw. diakonische Einrichtungen und pflegerische Tätigkeiten. Durch die von ihnen geleistete Fürsorgearbeit schulen sie etliche Kompetenzen, die im Pfarramt von zentraler Bedeutung sind: Vernetzungskompetenz und Dialogfähigkeit, soziale und kybernetische Kompetenz.

¬ Die Bundesagentur für Arbeit hält fest, dass Fürsorgende in der Praxis besonders effektiv arbeiten, weshalb die Ausbildungszeit in der Praxis auf die Hälfte gekürzt werden könne.

¬ Digitale Möglichkeiten der Teilnahme können eine frühere Rückkehr in den beruflichen Kontext und somit gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

¬ Kirche könnte mit der Konzeption eines innovativen, gegenwartsfähigen und nachhaltig wirksamen Teilzeitausbildungsmodells zu mehr struktureller Gerechtigkeit beitragen, ja eine gesamtgesellschaftliche Vorreiterrolle einnehmen.

Für die Teilzeitvariante könnte gelten:

   ¬ Kurszeiten sind i.d.R. in Vollzeit zu absolvieren. Durch Elternschaft bedingte Wechsel in andere Kurse sind weiterhin unkompliziert möglich.

   ¬ Die Angebote eines familienfreundlichen Vikariats wie in Württemberg gelten weiterhin: Begleitpersonen bei Kindern unter 1 Jahr werden finanziert, Kinderbetreuung während der Kurse wird ange­boten.

   ¬ Die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Kursen aus familiären Gründen besteht, wo es inhaltlich vertretbar ist.

   ¬ 3 statt 6 Arbeitstage pro Woche in der Kirchengemeinde. Ebenfalls halbiert werden die Leistungen, die in der Kirchengemeinde zu erbringen sind. Dafür angerechnet wird die geleistete Fürsorgearbeit.

   ¬ Es ist immer möglich, mehr Leistungen zu erbringen oder mehr Zeit in der Gemeinde zu verbringen, falls es die Gesamtsituation zulässt.

 

Literatur

Ataman, Ferda: „Diskriminierungsschutz von Fürsorgeleistenden – Caregiver Discrimination“, Vortrag aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) anlässlich des Equal-Care-Day am 01.03.2023, https://www.youtube.com/watch?v=tOK4Bn5_5pY; letzter Zugriff: 28.03.2023

Brehm, Uta: „Wie wirkt Politik im Privaten? Familienpolitische Erfolge und weiterer Handlungsbedarf“ (Vortrag anlässlich des Equal-Care-Day am 01.03.2023), https://youtube.com/watch?V=vxKMp0kf0l4; letzter Zugriff: 25.03.2023

Bundesagentur für Arbeit: Artikel: „Berufsausbildung in Teilzeit“, www.arbeitsagentur.de/lexikon/teilzeit-berufsausbildung; letzter Zugriff: 22.04.2023

Bundeszentrale für politische Bildung: Artikel: „Care-Arbeit“, www.bpb.de/themen/familie/care-arbeit; letzter Zugriff: 25.03.2023

Holland-Cunz, Barbara: „Was ihr zusteht. Kurze Geschichte des Feminismus“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. (Anti-)Feminismus, 68. Jg., 17/2018, 4-11

Initiative Equal Care, klische*esc e.V.: mental-load-home-de.pdf (equalcareday.de); letzter Zugriff 25.03.2023

Lenz, Ilse: „Von der Sorgearbeit bis #MeToo: Aktuelle feministische Debatten in Deutschland“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. (Anti-)Feminismus, 68. Jg., 17/2018, 20-27

Lott, Yvonne: „Wann Eltern Feierabend machen wollen“, in: Policy Brief Nr. 74, hrsg. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung, 3/2023

Nierop, Jantine: „Geschlecht und Gender in der Kirche. Differenzierungsversuche in Glauben, Liebe, Hoffnung“, in: DPfBl 3/2023

Praetorius, Ina/Uta Meier-Gräwe: Um-Care. Wie Sorgearbeit die Wirtschaft revolutioniert, Ostfildern 2023

Römer, Cindy/Mundelsee, Lukas: „Einstellungen gegenüber Online-Beratung: Eine Umfrage unter Berater:innen, Coaches und Therapeut:innen“, in: Coaching. Theorie und Praxis, Ausgabe 7, Wiesbaden 2021, 173-184

Schor, J.B./Fan, W./Kelly, O./Gu, G./Bezdenezhnykh, T./Bridson-Hubbard, N.: The Four Day Week – Assessing Global Trials of Reduced Work Time with No Reduction in Pay, 2022 Auckland, NZ

Schulte-Basta, Dorothee/Brümmer, Ute u.a.: Sozialatlas. Daten und Fakten über das, was unsere Gesellschaft zusammenhält, hrsg. von der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2022

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut d. Hans-Böckler-Stiftung: Artikel: „Sorgearbeit“, www.wsi.de/de/sorgearbeit-14618.htm; letzter Zugriff: 28.03.2023

453. Verordnung des Oberkirchenrats:über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst (Studienordnung – StO) vom 06. Juli 2011, 453 Studienordnung – StO - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-wuerttemberg.de); letzter Zugriff: 11.07.2023

 

Anmerkungen

1 Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der pädagogischen Institute und Katechetischen Ämter (Bereich Religionspädagogik im Vikariat).

2 In Württemberg lag der Frauenanteil in den letzten sieben Jahren fast immer bei mind. 50%: 2016: 54,1% / 2017: 53,5% / 2018: 53,3% / 2019: 50% / 2020: 56,4% / 2021: 51,4% / 2022: 46,9% (H. Platz/R. Schmid, OKR).

3 Eine Übersicht „Teilzeitmodelle und Überlegungen dazu in anderen Landeskirchen“ konnte hier aus Platzgründen nicht abgedruckt werden, liegt dem DPfBl aber vor.

4 453. Verordnung des Oberkirchenrats über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst (Studienordnung – StO) vom 06. Juli 2011: I. Rechtliche Grundlagen und Ziele der Ausbildung im Vorbereitungsdienst §5 Abs. 1. Der Seitenblick auf die Handhabung beim Land zeigt: Baden-Württemberg hat 2019 ein 30-monatiges Teilzeitreferendariat eingeführt, das von einem Teilzeitfaktor von 60% ausgeht; in Vollzeit dauert das Referendariat 18 Monate. Zahlen belegen, dass die Teilzeitvariante von max. einem Prozent der Referendare*innen eines Jahrgangs in Anspruch genommen werden (vgl. „Statistische Erhebung des Lehrernachwuchses an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte der Jahre 2019-2021“) – i.d.R. „von alleinerziehenden Damen“, wie stichprobenartige Nachfragen an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in Stuttgart (Berufliche Schulen) und Weingarten (GWHRS) am 3.11.2022 ergeben haben. Tatsächlich träfen dann manche der Teilzeitreferendarinnen im ersten Drittel der Ausbildung noch die Entscheidung, auf ein Vollzeitreferendariat umzuschwenken. Denn in der Praxis wird den Auszubildenden bewusst, dass es sich de facto nicht nur um eine zeitliche Verlängerung des Vollzeitreferendariats handelt, sondern auch um ein vergrößertes Pensum: viele Termine müssen durch die Verlängerung mehrfach absolviert werden, wie z.B. Elternabende und Konferenzen. Auf diese Weise werden die Teilzeitkräfte in Hinblick auf die geringere Bezahlung sowie den durch einen späteren Eintritt ins Erwerbsleben erfahrenen Erwerbsausfall und ohne Rücksicht auf ihre geleistete Fürsorgearbeit gleich mehrfach benachteiligt.

5 Die Bundesagentur für Arbeit führt unter dem Stichwort „Berufsausbildung in Teilzeit“ folgende „Zielgruppen der Berufsausbildung in Teilzeit“ auf: „Frauen, die ein Kind erwarten; Mütter und Väter mit kleineren Kindern; Menschen, die Angehörige pflegen; Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen; Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen; Menschen aus dem Ausland; Auszubildende, die nebenher erwerbstätig sein wollen oder müssen.“ – s. www.arbeitsagentur.de/lexikon/teilzeit-berufsausbildung; letzter Zugriff: 22.04.2023.

6 Der vorliegende Text nutzt vorrangig den Begriff „Fürsorgearbeit“, der – u.E. präziser als die Begriffe „Sorgearbeit“ oder „Care-Arbeit“ – sowohl die Aspekte der häuslichen Tätigkeiten als auch die der Übernahme von Fürsorgeverantwortung konnotiert. Näher definiert wird der Begriff „Fürsorgearbeit“ unter Punkt 2.

7 Uta Brehm, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, wies in ihrem Vortrag „Wie wirkt Politik im Privaten? Familienpolitische Erfolge und weiterer Handlungsbedarf“ anlässlich des Equal-Care-Days am 1.3.2023 nach, dass die Fürsorgebeteiligung von Vätern dann längerfristig gelingt, wenn jene sich länger als drei Monate kontinuierlich in die Fürsorge einbringen (z.B. durch Elternzeit). Dies legt den Schluss nahe, dass ein partnerschaftliches Konstrukt, in dem Fürsorge- und Erwerbsarbeit synchron aufgeteilt werden, langfristig egalitäre(re) Verhältnisse unterstützt.

8 Care-Arbeit | bpb.de; letzter Zugriff: 25.03.2023.

9 Vgl. https://equalcareday.de/mental-load-home-de.pdf; letzter Zugriff: 25.03.2023.

10 Vgl. Holland-Cunz 2018, 9.

11 Vgl. ebd., 8f: „Die feministische Theorie befasst sich deshalb bis heute mit folgenden Fragen: der ungleichen Bewertung und (Nicht-)Bezahlung häuslicher Arbeit sowie der ungerechten Bewertung und (Nicht-)Anerkennung sorgender Tätigkeiten (care). Auf dem arbeits- und lohnpolitischen Themenfeld liegt der Startpunkt beim Anspruch auf die Würde einer sinnvollen, finanziell absichernden Tätigkeit und die aktuelle Forderung beim Anspruch auf Anerkennung und Gleichverteilung von Sorgearbeit als gesellschaftliche Tätigkeit, die (…) dringend gebraucht wird.“

12 Jantine Nierop durchleuchtet das Thema „Geschlecht und Gender in der Kirche“ differenziert in der Märzausgabe 2023 des Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrerblatts.

13 Festzuhalten gilt: Auch frühere Generationen von Vikar*innen mit Familie haben diese Kompetenzen erworben – i.d.R. konfrontiert mit einer weniger rücksichtsvollen Haltung Leitender und einer daraus resultierenden hohen Belastung; vielleicht wurde bewusst auf eine größere Familie zugunsten des Berufs verzichtet. Festzuhalten gilt des Weiteren: Ziel der nachfolgenden Argumentation ist es nicht, Vikar*innen mit Fürsorgeverantwortung als kompetenter als Vikar*innen ohne Fürsorgeverantwortung darzustellen. Es geht schlicht um die Füllung einer argumentativen Lücke zur Auslotung neuer Wege im Vikariat: Inwiefern und wozu qualifiziert Fürsorgearbeit künftige Pfarrer*innen und welche Schlüsse lässt dies zu?

14 Unter dem Stichwort „Teilzeit-Berufsausbildung“ merkt die Bundesagentur für Arbeit an: „Manche Auszubildende [in Teilzeit] erreichen das Ausbildungsziel trotz Teilzeit in der regulären Dauer. So verfolgen zum Beispiel Auszubildende, die Kinder oder pflegebedürftige Personen betreuen, ihr Ausbildungsziel in der Regel besonders effektiv.“ – s. www.arbeitsagentur.de/lexikon/teilzeit-berufsausbildung; letzter Zugriff: 22.04.2023.

15 Vgl. Lott 2023, 4-6.

16 S. www.arbeitsagentur.de/lexikon/teilzeit-berufsausbildung; letzter Zugriff: 22.04.2023.

17 Ebd.

18 Ebd.

19 Ebd.

20 Immer wieder wird gesagt, dass persönlicher Austausch nur in präsentisch stattfindenden Kleingruppen ergiebig sei. Dem ist insofern zuzustimmen, dass in diesem Rahmen natürlich eine andere Atmosphäre entsteht. Bemerkenswert bleibt die Beobachtung der Diskrepanz zwischen Verfügbarkeit und nachweislicher Wirksamkeit digitaler Beratung einerseits und der messbaren Zurückhaltung von Beratenden im Hinblick auf die Nutzung digitaler Möglichkeiten andererseits. Vgl. Römer/Mudelsee 2021, 182f.

21 Trotz Säugling, drei weiterer Kinder zwischen 2 und 8 Jahren und körperlicher Beeinträchtigung nach einem schweren Geburtsverlauf, konnte die Verfasserin ihr Amt als KGR-Vorsitzende acht Wochen nach der Entbindung wieder aktiv aufnehmen und an digitalen KGR-Sitzungen teilnehmen. Bei Stillbedarf oder abendlichen Schreiphasen – Gremienarbeit findet ja oft am Abend statt – konnten Kamera und/oder Mikrophon ausgestellt, der Sitzung aber trotzdem gefolgt werden.

22 Ataman anlässlich des Equal-Care-Days am 1.3.2023: https://www.youtube.com/watch?v=tOK4Bn5_5pY; letzter Zugriff: 28.03.2023.

23 Vgl. ebd.

24 Lenz, Ilse: „Von der Sorgearbeit bis #MeToo: Aktuelle feministische Debatten in Deutschland“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. (Anti-)Feminismus, 68. Jg., 17/2018, 20-27.

25 Artikel „Sorgearbeit“ des WSI: www.wsi.de/de/sorgearbeit-14618.htm; letzter Zugriff: 28.03.2023.

26 Vgl. Lott 2023, 12.

27 Vgl. Schor et al. 2022.

28 Vgl. ebd.

29 Lott 2023, 12.

30 EKD-weite Anfragen der Verfasserin lassen auf ein erhöhtes Interesse an einem praktikablen Teilzeitmodell schließen.

31 Vgl. Hipp/Kelle 2015, 7f.

32 Vgl. Schulte-Basta/Brümmer 2022, 40f.

 

Über die Autorin / den Autor:

Dozentin Katharina C. Schäfer, zuständig für die inhaltliche Ausgestaltung der rel.-päd. Ausbildung im Vikariat am Päd.-Theol. Zentrum in Stuttgart-Birkach, sie teilt sich mit ihrem Mann eine Dozierendenstelle am PTZ sowie die Fürsorgearbeit für die vier gemeinsamen Kinder im Alter von 2-10 Jahren; ihre Sichtweise als zertifizierte Logotherapeutische Beraterin prägt sowohl ihr haupt- als auch ehrenamtliches Engagement als Vorsitzende eines Kirchengemeinderats; der vorliegende Text ist im Rahmen ­ihrer Tätigkeit für die Steuerungsgruppe Neues Vikariat in Württ. entstanden und hier in überarbeiteter Fassung abgedruckt.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 9/2023

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