Die überwiegende Mehrzahl der in Deutschland im Prostitutionsgeschäft aktiven Frauen übt diese Tätigkeit nicht freiwillig aus. Gewalterfahrungen, Abhängigkeiten und Menschenhandel kennzeichnen das Milieu. Wie soll sich die Kirche hierzu positionieren? Judith Winkelmann fragt nach theologischen Erkenntnissen aus der Anthropologie und der Ethik, die auf die Realität der Menschen in der Prostitution zu beziehen sind, um daraus Konsequenzen für eine kirchliche Position abzuleiten.

 

1. Einordnung in den gesellschaftlichen Kontext der Gegenwart

Im Frühjahr 2023 stellt ein Immobilienbesitzer beim Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe einen Bauantrag für ein Bordell im Stadtteil Durlach. Ein Großbordell mit bis zu 51 Zimmern, gut erreichbar vom Hauptbahnhof, der Autobahn und Frankreich. Schnell gründet sich eine Bürgerinitiative dagegen, bestehend aus Anwohnern, besorgten Bürgerinnen, Vertretern der Parteien und Vereinen. Auch die Gewerbetreibenden sind dabei. Und die Kirche? Wie positioniert sie sich zum Thema Prostitution?

Bezugswissenschaft für eine kirchliche Position zur Prostitution ist die theologische Anthropologie und Ethik. Hieraus ist eine theologische Position abzuleiten, die sich an der Realität ausrichtet, wie sie sich für die Betroffenen im Alltag darstellt. Diese sog. realistische Anthropologie besteht in der „wechselseitigen Erschließungskraft“1 empirischer Daten und kritischer theologisch-anthropologischen Deutungen. Die Empiriehaltung dient dabei dem systematisch-theologischen Arbeiten als Problemhorizont und Korrektiv, als Resonanz- und Bewährungsfeld. Umgekehrt hinterfragt die dogmatische Theologie die empirische Wirklichkeit. Für die folgenden Ausführungen bedeutet das, theologische Erkenntnisse auf die Realität der Menschen in der Prostitution zu beziehen und daraus Konsequenzen für eine kirchliche Position abzuleiten.

Zwei Typen von Frauen in der Prostitution

Um die Wirklichkeit der Personen, meistens sind es Frauen, in der Prostitution zu erfassen, hat Julia Wege in einer biografischen und ethnologischen Studie das Leben der Frauen in der Prostitution untersucht2. Ein zentraler Streitpunkt zur Bewertung der Situation der Frauen in der Prostitution ist dabei die Frage, ob sie diese Tätigkeit freiwillig und selbstbestimmt gewählt haben, so wie es ihnen das Prostitutionsgesetz seit 2002 ermöglicht. Weges Untersuchung macht deutlich, dass eine Antwort auf diese Frage nicht anhand einer einfachen Frage an die Frauen beantwortet werden kann. Jede Geschichte ist individuell und unterliegt biografischen Bedingtheiten, die mitberücksichtigt werden müssen.

In ihren Fallrekonstruktionen hat sie dazu zwei Typen, wie sie es nennt, identifiziert: Der erste Typ beschreibt Prostitution als selbstbestimmte Erwerbsarbeit. Das vorrangige Ziel der Frauen des ersten Typs liegt in der gesellschaftlichen Anerkennung und soziale Absicherung. Der zweite Typ beschreibt Prostitution als nichtfreiwillige Tätigkeit. Die Frauen befinden sich in einer psychisch instabilen Lage und haben kein tragfähiges soziales Netzwerk. Diese Faktoren tragen u.a. dazu bei, dass sie kaum in der Lage sind, selbstbestimmt zu handeln. Geschätzte 70% von ihnen sind Migrantinnen mit kaum ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache oder des deutschen Sozialsystems (geschweige denn einem Wissen über ihre Rechte). Sie gehören „zur unteren Prostitutionshierarchie, die als Armutsprostitution unter Zwangsmechanismen und in Abhängigkeitsverhältnissen bezeichnet werden kann“3.

Die weitaus größere Mehrheit der Frauen in der Prostitution zählt zum zweiten Typ. Untersuchungen weisen zudem auf das hohe Gewaltrisiko im Bereich der Prostitution hin durch Personen aus diesem Arbeitszusammenhang, insbesondere die Freier.4

Streit um das „Nordische Modell“

Über die Frage, wie den Frauen in dieser prekären und belastenden Lebenssituation geholfen werden kann, besteht allerdings weder gesellschaftlich noch kirchlich Einigkeit. Der Streit entbrennt an der Positionierung zum Nordischen Modell. Auf der einen Seite stehen die Vertreter*innen der bestehenden Gesetzeslage, nach der Prostitution Sexarbeit und ein sozialversicherungspflichtiges Gewerbe ist (Prostitutionsgesetz 2002, Prostituiertenschutzgesetz 2017), dem die Frauen in der Prostitution freiwillig nachkommen. Die Vertreter*innen dieses Modells raten dazu, den Frauen mehr Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen.

Auf der anderen Seite stehen die Vertreter*innen des Nordischen Modells. Sie gehen davon aus, dass die Frauen in der Regel nicht freiwillig der Prostitution nachgehen und schließen sich dem zweiten Typ nach Wege an. Um die Frauen besser zu schützen, fordern sie, dass Sexkauf unter Strafe gestellt wird, die Prostituierten selbst aber straffrei bleiben. Sie fordern Ausstiegsprogramme und eine breite gesellschaftliche Aufklärungsarbeit.

Die einzelnen Diakonischen Werke vertreten mit ihren Beratungsstellen keine einheitliche Position. Die Landeskirchen bis auf die Württembergische, die sich 2017 für das Nordische Modell ausgesprochen hat, schweigen. Es scheint, als ob sich die Kirchen insgesamt schwer tun mit einer Positionierung.

Der folgende Beitrag plädiert für eine kirchliche Positionierung aufgrund einer theologisch-ethischen Sicht auf das Thema Prostitution. Dazu wird im Folgenden das biblische Menschenbild in seiner Ganzheitlich und Vulnerabilität sowie das ethische Leitkriterium der Einverständlichkeit in Sinne einer realistischen Anthropologie auf die Prostitution bezogen.

 

2. Sexkauf aus neutestamentlicher Perspektive

Im NT setzt sich vor allem Paulus mit dem Thema Prostitution bzw. Unzucht (porneia) auseinander. Er beschreibt sie aus der Sicht der Männer, der Sexkäufer vor dem Hintergrund einer patriarchal geprägt Gesellschaft. Darin liegt die Handlungsmacht bei den freien Männern.5 Paulus‘ Warnruf, sich des Verkehrs mit Prostituierten zu enthalten (1. Kor. 6,12-20), geht die begründete Einschätzung voraus, dass „es in Korinth Christen gegeben (hat), die nicht nur (weiterhin) mit Prostituierten verkehrten, sondern dies offenbar auch zu legitimieren wussten“.6

Die Fokussierung auf die Männer geht einher mit der ethischen Fragestellung, was im Blick auf das Ausleben männlicher Sexualität erlaubt sei. Geht Paulus davon aus, dass der Mensch durch die Taufe von der Macht der Sünde befreit ist, so erweist sich die neue Freiheit in einer Welt, in der alles erlaubt ist (1. Kor. 6,12), darin, diese Freiheit in Verantwortung so zu gestalten, dass mit dem ganzen Leib Gott gelobt wird (vgl. Röm. 12,1). Dazu gehört auch eine in Verantwortung gestaltete Sexualität, die Paulus deshalb im Bereich der Ehe verortet. Porneia ist im Vergleich dazu „verantwortungslose Sexualität“7, weil sie den Rahmen verlässt, innerhalb dessen sie mit einer verantwortungsvollen Haltung verbunden ist.

Ein ganzheitliches Menschenbild

Der Bewertungen der Prostitution bei Paulus liegt ein ganzheitliches Menschenbild zugrunde in Abgrenzung zum hellenistisch geprägten Menschenbild seiner Umwelt. Unter dem zentralen Begriff des soma versteht er „nicht bloß die materiellen Bestandteile des Menschen [...], sondern den ganzen leibhaften Menschen, wie er zu anderen in Kommunikation tritt als Mensch in seiner gesamten leib-seelischen kommunikativen Existenz“8. Wenn er in 1. Kor. 6,19 vom „Leib als Tempel des Heiligen Geistes“ spricht, so bezieht er Sexualität nicht auf das Fleisch, sondern auf diesen Leib, auf die Person als Ganze. Eine Trennung von Leib und Geist, Psyche oder Seele ist für Paulus nicht denkbar.

Durch die Taufe ist der Mensch mit seinem konkreten Körper (soma) zugleich auch ein Teil am auferstandenen Leib Christi (soma christou 1. Kor. 12,12.27) und Teil einer solidarischen Gemeinschaft geworden. Er hat mit seinem ganzen Leib Teil an der Heiligkeit des Leibes Christi.

Leib und Leib Christi

Wenn ein Mann mit einer Prostituierten Verkehr hat, vergeht er sich sowohl am Leib Christi wie auch an seinem eigenen, der ja nicht mehr ihm, sondern jetzt zu Christus gehört. Durch den Geschlechtsverkehr werden Mann und Frau im schöpfungstheologischen Sinn des Paulus (Gen. 2,24) ein Fleisch und der Leib des Mannes einer anderen Macht unterworfen. Diese Macht konkurriert mit dem Herrschaftsanspruch des kollektiven Leibes Christi und gilt deshalb – und nicht aus moralischen Gründen – als Sünde.

Eine Abwertung von Körperlichkeit und Sexualität ist bei Paulus nicht zu finden. Aber dem Getauften kommt nun die Aufgabe zu, durch seinen eigenen wie den Leib Christi, dessen Teil er ist, Gott zu loben und durch einen gottgefälligen Lebenswandel (1. Thess. 4,1) den Leib Christi zu verherrlichen (Röm. 12,1).9

Fazit: Für Paulus berühren die Ausführungen zur porneia den Bereich von Ehe und Familie. Auch wenn diese Zuordnung heute so nicht mehr zutrifft, bilden sie aus hermeneutischer Sicht einen wichtigen Beitrag biblisch begründeter Sicht auf Sexualität und Prostitution. Denn mit dem Begriff des soma setzt Paulus ein ganzheitliches, unteilbares Menschenbild voraus, bei dem „Geschlechtsverkehr [...] nicht bloß Befriedigung eines bloß körperlichen Bedürfnisses ist, sondern den Menschen in seinem Personkern tangiert und ein kommunikatives Geschehen darstellt, [...] das zwei Menschen miteinander verbindet“.10 Der Vorstellung, in der Prostitution nur den Leib zu kaufen, und im Sinne eines dualistischen Menschenbildes, wird damit eine Absage erteilt.

Zugleich weist der soma-Begriff auf die Spannung zwischen der individuell handelnden Person, ihrer sozialen Bezogenheit und der neuen Gottesbeziehung hin. Der sexuelle Umgang mit dem Leib kann nicht einseitig individuell verengt personalisiert werden, umgekehrt aber auch nicht als nur gesellschaftlich bestimmt entschuldigt werden. Stattdessen wird der Mensch als Leib sowohl als Individuum, als Teil des Kollektivs wie als Teil des Leibes Christi gesehen mit einer Verantwortung gegenüber sich selbst, gegenüber anderen und gegenüber Gott. Sexuelles Handeln ist somit immer mit Verantwortung verbunden gegenüber einem größeren Ganzen, vor dem der Mensch sich zu verantworten hat.

Im Blick auf die Prostitution fokussiert Paulus auf die christlichen Männer als mögliche Freier. Er mahnt sie an ihre Eigenverantwortung hinsichtlich ihres Sexualverhaltens. Keine Verführung, kein sexueller „Notstand“, kein Sexualtrieb reduzieren diese Verantwortung. Da Prostitution auch heute in der Regel in einem Machtgefälle von Männern über Frauen stattfindet, in der die (Handlungs-)Macht bei den Freiern liegt, ist kritisch zu hinterfragen, ob Freier die Verantwortung für ihr sexuelles Handeln übernehmen können, wenn dabei die Personwürde ihres Gegenübers unter den strukturellen Bedingungen unterlaufen wird.

 

3. Freiheit und Vulnerabilität der Frauen in der Prostitution

Bis in die 1990er Jahre war die Debatte zum Thema Prostitution innerhalb der feministischen Theologie im Wesentlichen von der Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen in der Prostitution durchzogen.11 Selbstbestimmung galt dabei als nicht kompatibel mit der Vulnerabilität und Verletzlichkeit der Frauen. Während Verletzlichkeit und Vulnerabilität einseitig mit der passiven Rolle des Opfers identifiziert wurden, wurden Freiheit und Selbstbestimmung mit einer aktiven Rolle verbunden, die im Blick auf die Frauen gestärkt werden sollte. Die theologische Debatte um Prostitution ist seither geprägt von diesem Grundkonflikt zwischen Vulnerabilität auf der einen Seite, Freiheit und Selbstbestimmung auf der anderen Seite. Zu fragen ist deshalb, wie die beiden Seiten auf dem Hintergrund einer realistischen (nicht idealistischen) Einschätzung der Zwangslage der Frauen in der Prostitution zusammengedacht werden können.

Verletzliche Freiheit“

Hilfreich erscheint hierfür zum einen das Konzept der „verletzlichen Freiheit“ von Hille Haker. Ausgehend von der paulinischen Freiheit, dass alles erlaubt sei, aber nicht alles dem Guten diene (1. Kor. 6,12), gehört für sie die „verletzliche Freiheit“ zu den anthropologischen Grundkonstanten des Menschseins. Alle Menschen sind autonom und verletzlich zugleich. Der Mensch selbst ist nie so souverän, wie es der liberale Begriff der Autonomie suggeriert. Denn Freiheit ist immer angewiesen auf die wechselseitige Anerkennung, sie ist intersubjektiv. Sie wird durch das Handeln anderer Menschen oder durch menschliche Strukturen ermöglicht oder verletzt. Eine solche Verletzung liegt auch vor, wenn diese Verletzung als nicht bedeutsam angesehen wird. „Wenn es keine öffentliche oder soziale Wahrnehmung des Fehlverhaltens gibt [...], bleibt die Erfahrung des Einzelnen sozial unaussprechbar, unhörbar und unsichtbar.“12

Gesteigert wird die Verletzlichkeit der Freiheit durch die „strukturellen Bedingungen, die von sozialen Erfahrungen der Missachtung, Stigmatisierung oder Benachteiligung geprägt sind“13 wie Erfahrungen von Demütigung, Beschämung und Entmündigung. Sie behindern die Erfahrung von Würde, Gleichheit und Unverfügbarkeit des Menschen.

Diese Form der Verletzlichkeit erfordert nach Haker nicht nur Anteilnahme, sondern die Anstrengung, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und besondere Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen vorzunehmen.

Vulnerabilität als anthropologische Kernkategorie

Noch einen Schritt weiter geht Heike Springhart mit dem Konzept der Vulnerabilität als Kennzeichen des Menschseins, als Ausdruck der conditio humana und Kernkategorie einer realistischen Anthropologie14. Sie stellt damit die Autonomie als vorherrschenden Leitbegriff für das Verständnis des Menschseins in Frage. Vulnerabilität stellt für sie nicht nur die Zerbrechlichkeit des menschlichen Lebens dar, sondern eröffnet eine Perspektive von der Zerstörung zu Erlösung und Neuschöpfung. Unter bestimmten konkreten Bedingungen kann die Vulnerabilität spezifischer Gruppen zunehmen. Springhart spricht in diesem Fall von der situativen Vulnerabilität.

Springhart verbindet diese Sicht des Menschen mit der Gotteslehre. In Jesus Christus zeige sich der vulnerable Gott, ein Gott, der verwundbar ist. Er zeige sich darin offen, berührbar für das Leid wie auch dessen Veränderung. Ebenso zeige sich die Kirche als Leib Christi, die „getragen durch den vulnerablen Gott sich affizierbar und berührbar hält für konkrete Erfahrungen von Lust und Leid, von Gewalt und Gemeinschaft, von Passion und Parteinahme“15 und die ebenfalls davon ausgeht, dass dieses Leid überwindbar ist. Eine solchermaßen vulnerable Kirche sei in besonderer Weise zur Solidarität mit den am stärksten Vulnerablen aufgerufen. Dies impliziere auch eine Verbindung zwischen Vulnerabilität und Menschenrechten.

Verletzliche Freiheit selbstbestimmt wahrnehmen und Schutz

Angewandt auf die Situation der Frauen in der Prostitution lassen sich aus dem Konzept der verletzlichen Freiheit und der situativen Vulnerabilität folgende Schlüsse ziehen:

Aus theologischer Sicht ist die Beschreibung der Frauen in der Prostitution allein unter dem Aspekt der Freiheit und Selbstbestimmung ungenügend. Grundlegend sind die Aspekte der verletzlichen Freiheit und situativen Vulnerabilität als anthropologischer Grundkonstanten.

Das Leben der Frauen in der Prostitution ist deshalb wie das menschliche Leben grundsätzlich vulnerabel. Diese Vulnerabilität wird aber durch die situativen Bedingungen der Armuts-, Zwangsprostitution und die psychischen und physischen Abhängigkeiten zusätzlich gesteigert.

Zugleich rechnet das Konzept der Vulnerabilität mit der Möglichkeit einer Veränderung der situativen Vulnerabilität, die sich bei Frauen in der Prostitution durch Demütigung, Beschämung und Entwürdigung auszeichnet. Frauen mit solchen Erfahrungen bedürfen der Solidarität und des Schutzes der „Kirche als Gemeinschaft der geheiligten Vulnerablen“16. Ziel des Handelns einer solchen Kirche muss es sein, sich für eine Veränderung der Bedingungen einzusetzen, um diese Frauen wieder in die Lage zu versetzen, ihre verletzliche Freiheit selbstbestimmt wahrzunehmen. Da die derzeitigen gesetzlichen Regelungen ihre Wirkung bisher in die entgegengesetzte Richtung entfaltet haben, entsteht hier die kirchliche Aufgabe, sich für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen.

Gemäß den Überlegungen einer verletzlichen Freiheit gilt es aufzudecken, wodurch menschliches Handeln das Leid der Frauen in der Prostitution unsichtbar gemacht hat und Leiden weiter gesteigert wird. Dazu gehört die Rede von Frauen als Sexarbeiterinnen und von der Prostitution als einem anderen vergleichbaren Dienstleistungsgewerbe. Dieses Wording erschwert es den Frauen, auf die Gewalt und Stigmatisierung17 aufmerksam zu machen, der sie trotz und aufgrund der herrschenden Gesetzeslage ausgesetzt sind. Es erschwert es den Freiern, ihr Handeln als eine Form der Demütigung, Beschämung und Verletzung der Würde der Frauen anzuerkennen. Und es erschwert der Exekutive, kriminelle Handlungen wie Menschenhandel gegenüber den Frauen in der Prostitution zu ahnden18.

 

4. Die Einverständlichkeit der Beteiligten

Die Theologie kennzeichnet eine offene und positive Sichtweise auf die Sexualität. Sie gilt als Teil der Schöpfung, die dem Menschen von Gott gegeben ist „und ihm [...] zur Gestaltung anvertraut, mithin Gabe und Aufgabe zugleich. Der Mensch ist also nicht aus seiner Verantwortung entlassen, sondern ihm ist ‚Freiraum zur Gestaltung‘ überlassen – Freiraum, den es in verantworteter Weise zu nutzen gilt“.19 Diese Auffassung sieht Sexualität als Gottesgeschenk an, als gute Gabe Gottes. Aber sie weiß auch um die Möglichkeiten der Verfehlung20 und die destruktiven Potentiale, die im Menschen schlummern, ohne die Handlungen, die daraus entstehen können, zu entschuldigen.

Daraus folgt die Frage, wie Sexualität als gute Gabe Gottes von seinen destruktiven Potentialen unterschieden werden kann, wie sie im Rahmen von Armuts- und Zwangsprostitution oder in Folge von Abhängigkeiten und psychischen Dispositionen zutage treten.

Das Kriterium der Einverständlichkeit

Die sog. „sexuelle Revolution“ der 1970er Jahre hat zu einem Paradigmenwechsel bei der Bewertung von Sexualität geführt. Sexualität wird seither nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Praktiken, ihrer Verortung in dafür legitimierten Lebensformen oder bezogen auf die Geschlechtsidentitäten bewertet. Vielmehr steht die Frage im Vordergrund, wie sie zustande gekommen ist. „Von Belang ist, dass es ausgehandelt, vereinbart wird.“21 Dadurch entsteht eine größere Sensibilität für sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen. So „können sexuelle Handlungen oder Praktiken, bei denen ein ‚Konsens‘ zwischen den Beteiligten entweder nicht mehr besteht oder aber generell nicht bestehen kann als Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen (dis-)qualifiziert und unzweideutig abgelehnt werden“.22

Diese Konsens- oder Verhandlungsmoral steht im Einklang mit dem reformatorischen Freiheitsverständnis im Sinne der „sexuellen Freiheit eines Christenmenschen“ und kann als „Proprium liberaler evangelischer Sexualethik begriffen werden“23. Diese Konsens- und Verhandlungsmoral beschreibt Gerhard Schreiber als Einverständlichkeit und maßgebliches Leitkriterium für die ethische Beurteilung individuell verantworteter Sexualität. „Die Grenze zwischen ethisch zulässigen und ethisch unzulässigen sexuellen Handlungen oder Interaktionen verläuft nicht entlang der Gewaltgrenze oder Liebesgrenze, sondern entlang den Grenzen der Einverständlichkeit,“ postuliert Schreiber24. Eine solche Einverständlichkeit beinhaltet folgende Merkmale: „Reziprozität, Prozesshaftigkeit, Vollzugshaftigkeit, die beiderseitige freiwillentliche Zustimmung, welche wiederum Freiwilligkeit, Wissentlichkeit und Willentlichkeit als notwendige Bedingungen und ein Mindestmaß an Einsichts-, Einwilligungs- und Willensbildungsfähigkeit sowie wenigstens die Selbstausdrucksfähigkeit der beteiligten Personen zur Voraussetzung hat“.25 Einverständlichkeit gilt als ein praxisorientiertes Instrumentarium für eine sexualethische Beurteilung des Zustandekommens und des Vollzugs sexueller Handlungen.

Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Damit unterstützt das sexualethische Leitkriterium der Einverständlichkeit die grundsätzliche Ausrichtung am Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie dient dem Schutz der Sexualsphäre eines Menschen vor Verletzungen durch fremdbestimmtes Handeln. Zugleich wird auch die individuelle Entscheidung eines Menschen darüber geschützt, wie, wann und unter welchen Umständen er oder sie eine sexuelle Handlung mit wem oder an sich selbst realisieren möchte. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat seine Grenze an demselben Recht des anderen Menschen. Sie ist verknüpft mit einer Freiheit des Einzelnen von und vor der Sexualität, die er oder sie nicht möchte. Zugleich ergibt sich aus diesen Merkmalen kein ethischer Automatismus einer sexualethischen Urteilsbildung. Entscheidend bleibt die individuelle Beurteilung als Teil der sexualethischen Selbstbestimmung.

Einverständlichkeit gilt auch als Leitkriterium für die sexuellen Handlungen in der Prostitution. Sie wird nicht abgelöst durch das Tauschgeschäft Sex gegen Geld, dass der Prostitution zugrunde liegt. Angewandt auf die Armuts- und Zwangsprostitution oder Prostitution bei Abhängigkeit oder psychischen Dispositionen (Typ 2) erweist sich das Leitkriterium der Einverständlichkeit als maßgeblich zur ethischen Beurteilung des Zustandekommens und des Vollzugs der sexuellen Handlungen.

Bezogen auf die Freiwilligkeit und Willentlichkeit ist danach zu fragen, ob die Frau, die sich prostituiert, vielleicht zustimmungsfähig war, aber ihre Zustimmung nicht bewusst gegeben hat, weil sie z.B. unter Drogen stand, oder dass sie gar nicht freiwillentlich zustimmen konnte aufgrund der Einwirkung Dritter, weil sie eingeschüchtert oder wie paralysiert war, oder weil die strukturellen Bedingungen wie Armut und familiären Gegebenheiten ihr keine Wahlmöglichkeiten gegeben haben. In solch einem Fall liegt keine Zustimmung im Sinne der Einverständlichkeit vor.

Tauschhandel Sex gegen Geld

Aus der Perspektive der Prozesshaftigkeit ist der Tauschhandel Sex gegen Geld zu hinterfragen. Im Kontext von Prostitution geht es um die Sexualität der Freier, nicht der Prostituierten. Eine Ablehnung einer sexuellen Handlung durch die Prostituierten würde zu unmittelbaren Konsequenzen führen. Damit ist ein Aushandeln als ein sich über die ganze sexuelle Handlung hinziehender Prozess und Teil der Einverständlichkeit nicht gegeben.26

„Alle realisierten sexuellen Handlungen im Bereich der Zwangsprostitution, auch solche, die selbst ohne Androhung oder Ausübung physischer Gewalt vollzogen werden, sind aufgrund der gewalthaltigen Umstände und Bedingungen, unter denen sie zustande kommen und mit denen sie im Wesentlichen stehen, unweigerlich gewaltbehaftet.“27 Im Sinne der Einverständlichkeit ist also nicht entscheidend, ob äußerlich sichtbare Gewalt angewandt wird, sondern auch welche indirekte Gewalt hier wirkt. Entscheidend für die Frage, ob die sexuelle Handlung Leid auslöst, ist dabei die individuelle Wahrnehmung und Bewertung der Beteiligten.

Einverständlichkeit berücksichtigt die genderspezifische Macht-, Zwang- und Gewaltausübung in der Sexualität, wie sie sich auch in den Zahlenverhältnissen von Männern und Frauen in der Prostitution niederschlägt. Schreiber spricht in diesem Zusammenhang von „‚männlicher‘ Verletzungsmächtigkeit“ und ‚weiblicher’ Verletzungsoffenheit“28 Da Frauen um die potenzielle Verletzungsmächtigkeit von Männern wissen, beeinflusst dies als ein struktureller Faktor ihre willentliche und freiwillig Zustimmung. Einverständlichkeit kann damit trotz Zustimmung nicht vorausgesetzt werden.

All diese Überlegungen zeigen, dass, selbst wenn Prostitution vordergründig auf einer selbstbestimmten Zustimmung basiert, noch lange keine Einverständlichkeit vorliegt, ja vielmehr, dass gerade das Tauschgeschäft Sex gegen Geld die Einverständlichkeit untergräbt. Insofern bedürfen die Menschen, vorrangig Frauen, in der Prostitution eines besonderen Schutzes, ohne dass sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Prostituierte stigmatisiert werden.

 

5. Konsequenzen für das kirchliche Handeln

Auf dem Hintergrund eines ganzheitlichen Menschenbildes, das die Vulnerabilität als anthropologische Kernkategorie begreift und Einverständlichkeit als ethisches Leitkriterium einer verantwortungsbewusst gelebten Sexualität anerkennt, ist es deshalb die Aufgabe der Kirche als Leib Jesu Christi, sich für die Menschen, vorrangig Frauen, die sich prostituieren müssen, einzusetzen. Denn diese sind häufig nicht in der Lage, ihr Recht auf Selbstbestimmung selbst wahrzunehmen und einzufordern. Denn Sexualität im Rahmen von Sexkauf basiert in den meisten Fällen nicht auf Einverständlichkeit, auch wenn eine Zustimmung vorliegt. Bei fehlender Einverständlichkeit kann von sexueller und/oder sexualisierter Gewalt29 ausgegangen werden. In den evangelischen Kirchen wird derzeit intensiv gegen sexuelle/sexualisierte Gewalt innerhalb der Kirchen vorgegangen. Gleichzeitig ist hier auch der Blick nach draußen in die Gesellschaft und ihren Umgang mit sexueller/sexualisierter Gewalt im Rahmen von Prostitution gefragt.

In der gesellschaftlichen Debatte wird derzeit um das Nordische Modell gerungen. Mit seinem Verbot von Sexkauf, Straffreiheit für die Frauen in der Prostitution, Ausstiegshilfen und gesellschaftlicher Aufklärung über Prostitution trägt es dazu bei, die Nachfrage in der Prostitution und den Menschenhandel einzudämmen und Frauen zu mehr Selbstbestimmung zu befähigen.

Das Nordische Modell hat dabei nicht nur die Situation der Prostituierten und die Verantwortung der Freier im Blick. Es gilt inzwischen wohl als die wirksamste Intervention im Kampf gegen Menschenhandel30 und für eine gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter weltweit. In Ländern, in denen es eingeführt worden ist, hat sich gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung auch immer eine normierende und bewusstseinsbildenden Wirkung in die Gesellschaft hinein hat. Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit das Nordische Modell 2014 mit dem „Honeyball Report“ allen Mitgliedsstaaten zur Einführung empfohlen.

Die kirchliche Debatte folgt mit ihrer Argumentation den o.a. theologischen Überlegungen. Ihr geht es darum, dass die Menschen, vorrangig Frauen, befähigt und ermächtigt werden, sich selbstbestimmt gegen eine aufgezwungene Prostituierung wehren zu können. Sie sollte sich damit in die gesellschaftliche Debatte einmischen und Stellung beziehen. Dazu gehört auch eine Infragestellung der zurzeit geltenden gesetzlichen Regelung, die es nicht vermocht hat, die Menschen in der Prostitution zu schützen, und praktische Umsetzungen der theologischen Überlegungen zu fordern, wie sie im Nordischen Modell ausgestaltet worden sind.31

 

Anmerkungen

1 Heike Springhart, Der verwundbare Mensch. Sterben, Tod und Endlichkeit im Horizont einer realistischen Anthropologie, Tübingen 2016, 15.

2 Julia Wege, Biografische Verläufe von Frauen in der Prostitution. Eine Biografische und ethnografische Studie, Heidelberg 2021, 263.

3 Wege 2021, 215.

4 Vgl. Gerhard Schreiber, Im Dunkel der Sexualität. Sexualität und Gewalt aus sexualethischer Perspektive, Berlin Boston 2022, 287.

5 Vgl. Claudia Janssen, Sexualität und Macht. Eine Lektüre von 1 Kor 6,12-20 im Kontext des Imperium Romanum, in: Revista Caminhos – Revista de Ciencias da Religiao 16/2018, 109ff.

6 Konradt, 136.

7 Vgl. Luise Schottroff, der erste Brief an die Gemeinde in Korinth, Stuttgart 2013, 102. Ebenso Janssen 2018, 110.

8 Konradt, 136. Bultmann schreibt, dass der Mensch nicht ein soma, habe, sondern soma sei, denn nicht selten könne man soma einfach mit „ich“ übersetzen. Vgl. Rudolf Bultmann, Theologie des Neuen Testamentes, 1984, 195.

9 Vgl. Janssen 2018, 111.

10 Konradt, 137.

11 Vgl. Renate Kirchhoff, Art. Prostitution, in: Elisabeth Gössmann et al. (Hg.), Wörterbuch der Feministischen Theologie, Gütersloh 19912, 457.

12 Vgl. Hille Haker, Verletzliche Freiheit. Zu einem neuen Prinzip der Bioethik, in: Hildegunde Keul (Hg.): Theologische Vulnerabilitätsforschung. Gesellschaftsrelevant und interdisziplinär, Stuttgart 2021, 104.

13 Vgl. Haker 2021, 112.

14 Vgl. Heike Springhart, Vulnerabilität als Kernkategorie einer realistischen Anthropologie, in: Hildegund Keul (Hg.), Theologische Vulnerabilitätsforschung. Gesellschaftsrelevant und interdisziplinär, Stuttgart 2021, 199ff.

15 Springhart 2021, 214.

16 Springhart 2021, 209.

17 Julia Wege macht besonders auf die Stigmatisierung der Frauen durch die Behörden aufmerksam, wenn diese aus der Prostitution aussteigen wollen. Ausstiegshilfe wird dadurch deutlich erschwert bis unerreichbar (vgl. Wege 2021, 87ff).

18 Vgl. dazu Kriminaloberrat a.D. Helmut Sporer, Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen des Landtags Nordrhein-Westfalen am 14. Januar 2021 über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vom 08.09.2020, Drucksache 17/10851 „Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben“, Augsburg, 06.01.2021.

19 Schreiber 2022, 225.

20 Paul Tillich spricht von der „Wesenserfüllung und Wesensverfehlung“, die die menschliche Existenz ausmacht. Paul Tillich, Das neue Sein als Zentralbegriff einer christlichen Theologie (1995), in ders., Offenbarung und Glauben. Schriften zur Theologie II, hg. von Renate Albrecht, 220-239.

21 Gunter Schmidt, Sexuelle Modernisierung und die Folgen, in: Sexualität zwischen Tabu und Laissez-faire. Entwicklungen in Gesellschaft und Kirche, hg. von Thomas Sternberg, Sebastian Lanwer, Münster, 2013, 15f.

22 Schreiber 2022, 260.

23 Vgl. Schreiber 2022, 262.

24 Schreiber 2022, 267.

25 Schreiber 2022, 288.

26  Vgl. Schreiber 2022, 400.

27 Schreiber 2022, 397.

28 Schreiber 2022, 242.

29 Vgl. Wolfgang Heide (Facharzt für Gynäkologie), Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit im Deutschen Bundestag am 06. Juni 2016, Heidelberg, 20.05.2016.

30 Vgl. Frank Heinrich/Uwe Heimowski (Hg.), Das Nordische Modell. Eine Möglichkeit für Deutschland? Cuxhaven 2021.

31 Vgl. „Sexkauf – eine rechtliche und ethische Untersuchung“. Vorstellung des Gutachtens, in: Daiaka-News vom 05.10.2022. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hg.), Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz-ProstG), Berlin, 2007.

 

Über die Autorin / den Autor:

Pfarrerin Dr. Judith Winkelmann, Jahrgang 1966, derzeit Studienleiterin am Zentrum für Seelsorge der Evang. Kirche Baden mit Schwerpunkt systemisch orientierter Seelsorge, davor acht Jahre Gemeindepfarrerin in der Stadtkirchengemeinde Karlsruhe-Durlach und 14 Jahre in Riegel und Endingen am Kaiserstuhl, Supervisorin (DGSv und DGfP), Promotion in Prakt. Theologie zum Thema "?Weil wir nicht vollkommen sein müssen? Zum Umgang mit Belastungen im Pfarrberuf".

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 5/2023

2 Kommentare zu diesem Artikel
13.07.2023 Ein Kommentar von Thomas Lunkenheimer Das Sexkauf-Verbot nach dem Nordischen Modell sollte in Kirche und Diakonie deutlich intensiver diskutiert werden. Bisherige Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und Menschhandel waren nicht wirklich erfolgreich. Hier nun ein wissenschaftlicher Beitrag, der Position bezieht. Vielen Dank dafür!
23.06.2023 Ein Kommentar von Claudia Roloff Vielen Dank, liebe Kollegin, für diesen Artikel, es tut gut, das Thema auch theologisch zu durchdringen, wie es hier geschieht. Ich kenne viele Kolleg*innen und Kirchenmitglieder, die ebenfalls dringend einen Wertewandel in der Prostitutionsgesetzgebung erhoffen. Auf dem Kirchentaq gab es sogar eine Resolution dazu: https://static.kirchentag.de/production/htdocs/fileadmin/user_upload/2023.06_resolution_wertewandel_prostitutionsgesetzgebung_38._kirchentag.pdf Hoffentlich verstehen die Geschwister in den einflussreichen Positionen beim DW und der EKD bald, welche Verantwortung sie tragen! In vielen Diskussionen mit Nicht- oder-Noch-Kirchenleuten begegnet mir das Bedauern, dass "die Kirche" sich zu den massiven Menschenrechtsverletzungen in der Prostitution nicht positioniert, sondern wegduckt. Solange wir als Kirche noch gehört werden, wenn es um Menschenrechtsfragen geht, sollten wir uns auch vernehmbar ins Gespräch bringen. Und nicht aus Scheu, in die prüde Ecke gestellt zu werden, schweigen. Dieser Artikel macht mir Hoffnung. Zumal alle seriösen sozialwissenschaftlichen Studien, die auch von den internationalen Institutionen (Europäisches Parlament, OSZE, EU, UN) referiert werden stark darauf hinweisen, dass ein Sexkaufverbot den Personen/Frauen in der Prostitution nicht schadet, sondern nutzt: die Gewalt in der Prostitution sinkt. Und viele geraten wegen der stark gesunkenen Nachfrage erst gar nicht in die Prostitution hinein. Das DW hätte eine solide Förderung der eigenen Sozialarbeit durch einen Wertewandel in der Prostitutionsgesetzgebung zu erwarten: dann wäre es Staatsräson und entsprechend finanziert, Menschen vor der Prostitution zu bewahren und hieraus zu begleiten. Und die Botschaft an die Nutzer von Prostitution und die nachwachsende Generation wäre eindeutig, auch im Sinne der Gleichstellung aller Geschlechter. Ich hoffe sehr, dass hier in Kirche und Gesellschaft eine neue Nachdenklichkeit sich breit macht, dieser Artikel von Dr. Judith Winkelmann ist ein hilfreicher Beitrag dazu.
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