Mit Inklusion wird in Kirchengemeinden nichts Zusätzliches, sondern Altes und Altbewährtes auf neue Weise getan. Was verändert sich in der Kirche, wenn das, was getan wird, inklusiv getan wird? Und: Was wird bereits inklusiv getan, ohne es so zu bezeichnen und ohne ihm das Label „Inklusion“ anzuheften? Eine Orientierung von Christiane Galle und Raimar Kremer.

 

Der neue Orientierungsrahmen (OR) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland (DD) „Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln“1 lädt auch dazu ein, sich auf die Suche nach dem Handeln im Lichte der Inklusion in einer Einrichtung oder einer Kirchengemeinde2 zu machen. In manchem Bereich werden Verantwortliche in den Kirchengemeinden sehen: Die Kirchengemeinde ist schon inklusiv aufgestellt. Bei anderem werden sie vielleicht merken: Die Kirchengemeinde oder der Kirchenkreis (Dekanat) steht noch am Anfang. Beides kann ein Ansporn sein, Menschen zu gewinnen, Gemeinde zu bauen, gruppenbezogene Ausgrenzungen zu entkräften und die Menschenfreundlichkeit Gottes spürbar werden zu lassen.

Der OR richtet sich zunächst an die Gliedkirchen der EKD und die Diakonischen Werke dieser Kirchen. Dieser Beitrag zeigt auf, wie der OR für die Ebene der Kirchenkreise und Kirchengemeinden fruchtbar gemacht werden kann.

 

1. Von der Theorie zur Praxis

In fast allen Gliedkirchen der EKD ist die Umsetzung der Inklusion eine „Graswurzelbewegung“, die wenig gesamtkirchlich gesteuert wird. Ausnahmen sind hier die Evang. Kirche in Württemberg3, die Evang. Kirche in Baden4 und die Evang. Kirche der Pfalz5, die bereits je einen Aktionsplan verabschiedet und umgesetzt haben. Inklusion findet in den Kirchen sonst in der Regel dort statt, wo betroffene Menschen das Recht auf Teilhabe oder Teilgabe auf lokaler Ebene einfordern und Kirchengemeinden dieses Recht umsetzen und der Inklusion den nötigen Raum geben.

Mit dem OR vollzieht die EKD und die DD einen Paradigmenwechsel. Inklusion wird zu einem Thema kirchlichen Handelns, das „von oben“ gewollt und initiiert wird. Auch wenn eine Kirchenleitung oder eine Synode den OR der EKD und der DD für sich übernimmt, wird er Theorie bleiben, wenn das Thema Inklusion nicht fest in der Organisation verankert ist, wenn nicht verschiedene Gruppen an dem Prozess beteiligt sind, insbesondere selbst betroffene Menschen, und wenn sich keine Steuerungsgruppe um die operative Umsetzung kümmert.6

Damit der OR mit Leben gefüllt wird, können auf allen drei Ebenen kirchlichen Handelns, auf der Ebene der Gesamtkirche, auf der mittleren Ebene/Kirchenkreis-Ebene und auf der Ebene der Kirchengemeinde, Arbeitsgruppen bzw. Personen und Angebote eine Rolle spielen. Es gilt nicht nur das Trichterprinzip, vom Großen zum Kleinen, von der Gesamtkirche zur Kirchengemeinde, sondern es geht auch um die Möglichkeit, dass auf jeder Ebene kirchlichen Handelns Inklusion umgesetzt werden kann.

 

2. Geistliches Leben: Die alles begleitende Melodie kirchlicher Praxis

Im OR wird die Kommunikation des Evangeliums als Auftrag der Kirche und der Diakonie beschrieben. Dieser Auftrag konkretisiert sich in allen Handlungsvollzügen kirchlichen Lebens in Vielfalt und vom Heiligen Geist getragen7. Er konkretisiert sich in Freiheit, Verantwortung und Hoffnung in Gestalt einer öffentlich wirksamen Kirche8. Im Rahmen inklusiver Kirchenentwicklungen sind Gemeinden und andere kirchliche Orte Formen einer Gemeinschaft, die niemanden ausschließt, sondern geistliches Leben so gestaltet, dass alle willkommen sind9.

Gottesdienst, Abendmahl, Taufe, Kasualien, Bildungsarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Konfirmand*innenarbeit, Seelsorge und kirchengemeindliches Leben öffnen die Tür für alle, berücksichtigen besondere Bedürfnisse und leben die gleiche Anerkennung in Christus. Diese inklusive Haltung entspricht dem Proprium kirchlichen Handelns und kirchlichen Seins. Geistliches Leben durchdringt alle Lebensbereiche, auch die im OR aufgegriffenen 13 Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplan Inklusion, wie z.B. Arbeit, Beschäftigung, Ehrenamt und Personalentwicklung bis hin zu Bewusstseinsbildung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (s. OR Kap. 4.2, 56-193). Das geistliche Leben ist damit die Hintergrundmelodie, die alles inklusive Handeln in Kirche und Kirchengemeinden begleitet.

Auch hier gilt das Trichterprinzip, das inklusives Handeln auf drei Ebenen möglich macht: Gesamtkirche, Kirchenkreis und Kirchengemeinde. Diese drei Ebenen kirchlichen Handelns sollen nachfolgend näher beschrieben werden.

 

3. Inklusion auf der Ebene der Gesamtkirche

Aufgrund des vollzogenen Paradigmenwechsels (s.o.) propagiert der OR zunächst eine Verantwortung der Gesamtkirche für das Thema Inklusion. Der OR geht davon aus, dass lediglich die Gesamtkirche den langen Atem und die Ressourcen hat, um das Thema Inklusion „über einen längeren Zeitraum ins Bewusstsein aller Menschen in der Kirche zu heben“ und „Erfolge beim inklusiven Wandel angemessen und für alle motivierend zu würdigen“. Da das Thema Inklusion damit ein von „oben gewolltes“ Thema ist, liegt die Initiative bei der Kirchenleitung und/oder der Kirchensynode. Diese kann sowohl die Verantwortung gestalten, Strukturen schaffen, als auch bei der praktischen Umsetzung helfen, um das Thema Inklusion voranzubringen.

3.1 Die Ebene der Verantwortung

Der OR schlägt Maßnahmen vor, in denen sich die Verantwortung der Gesamtkirche ausdrückt. So kann eine Kirche
¬ eine Dekade der Inklusion ausrufen
¬ regelmäßige Analysen und Berichterstattungen mit wissenschaftlicher Unterstützung (ggf. des SI der EKD) zum inklusiven Wandel und zur Situation von Menschen mit Behinderungen durchführen
¬ einen Fonds/Fördertopf einrichten, um inklusive Projekte zu fördern
¬ ein Inklusions-Siegel einführen, das Einrichtungen und Kirchengemeinden für die Förderung inklusiver Strukturen verliehen wird.

In der Evang. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten Kirchengemeinden und Einrichtungen, die sich auf einen inklusiven Weg machen, ein buntes Facettenkreuz aus Acrylglas (Siegel), das mit Piktogrammen zu unterschiedlichen Bereichen der Inklusion gefüllt werden kann (Haltung, Sehen, Hören, Gehen-Bewegen, Verstehen, Willkommen sein, Gerechtigkeit, Bildung, Feiern). Wird ein Bereich kirchlichen Lebens unter inklusiven Gesichtspunkten bearbeitet und verändert, erhält die Kirchengemeinde oder die Einrichtung das entsprechende Piktogramm (www.inklusion-ekhn.de). Das Projekt, das in der EKHN den Titel trägt „Menschen.Leben.Vielfalt – Facetten einer inklusiven Kirchengemeinde“, wird von einer Fachberatung im Bereich der Inklusion begleitet.

3.2 Die Ebene der Strukturen

Um das Thema Inklusion dauerhaft in der operativen Steuerung einer Kirche zu verankern, die Beteiligung verschiedener Gruppen, insbesondere selbst betroffener Menschen, am Prozess der Inklusion zu sichern und für das Thema Inklusion in der Organisation zu sensibilisieren, kann eine Kirchenleitung folgende Strukturen etablieren:

Sie kann
¬ eine operative Arbeits- und Steuerungsgruppe ins Leben rufen. Diese besteht aus Leitungsperson(-en), Fachreferent*innen aus verschiedenen Abteilungen sowie Interessenvertreter*innen. Bei Bedarf werden Expert*innen eingeladen
¬ eine*n „Politische*n Behinderungsbeauftragte*n“10 berufen. Er oder sie ist ein*e bestellte*r Beauftragte*r für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Leitungs- oder Fachreferent*innenebene
¬ eine „Delegiertenkonferenz Inklusion“ etablieren. In dieser sind z.B. der/die „politische Behinderungsbeauftragte“, Selbstvertreter*innen, Arbeitgeberbeauftragte für Inklusion, Vertrauenspersonen (Schwerbehindertenvertretung), Expert*innen sowie Fachreferent*innen vertreten
¬ ein Internetportal zum Informationsaustausch und zur Vernetzung programmieren lassen.

3.3 Die Ebene der Praxis

Übernimmt die Gesamtkirche die Verantwortung für das Thema Inklusion, so reicht es nicht aus, nur auf der Ebene der Verantwortung und auf der Ebene der Struktur zu gestalten. Sie muss auch selbst aktiv werden. So kann eine Kirche
¬ Inklusion in Kirchengemeindeordnung, Gottesdienstordnung, Lebensordnung, Perikopenbüchern, Agenden (Trauung, Taufe, Konfirmation, Beerdigung, usw.) verankern
¬ eine Fachstelle Inklusion einrichten bzw. Fachberater*innen bestellen, die die Kirchengemeinden bei der Umsetzung der Inklusion begleiten und beraten
¬ einen Teilhabeausschuss auf synodaler Ebene mit definierten Aufgaben einrichten
¬ eine Plattform sowie eine Kontaktstelle zur Kommunikation und Unterstützung von digitalen Maßnahmen für Kirchengemeinden einrichten, um gelungene Praxisbeispiele aus den Bereichen Gottesdienst und Gemeindeleben anderen zugänglich zu machen
¬ überprüfen, wo kirchliche Verkündigung Menschen behindert oder diskriminiert, indem gesellschaftliche oder biblische Muster von Behinderung, Krankheit, Heilung, Tun-Ergehen-Zusammenhang und Normalitätsvorstellungen unreflektiert übernommen werden (sie bezieht dabei Expert*innen in eigener Sache und deren Perspektiven (Disability-, Queer-, Feminist-, Gay-, Migration-Studien usw.) ein)
¬ inklusive Materialen für Gottesdienst, Abendmahl, Erwachsenenbildung (z.B. Glaubenskurse) u.a.m. durch die Fachzentren bzw. Fachreferent*innen erstellen lassen und zugänglich machen.

Zwei Beispiele aus der EKHN
Alle zwei Jahre wird in der EKHN eine Kollekte für „Inklusive Gemeindearbeit“ erhoben. Mit Kollektenmitteln werden inklusive Freizeiten, inklusive Konfirmandenarbeit, Materialien, die Anschaffung von Gesangbüchern in Großdruck, Assistenzen u.v.a.m. unterstützt. Die Kollekte ist eine der wenigen Kollekten, die aus den Kirchengemeinden kommt und die wieder gemeindlicher Arbeit zugutekommt.

Das Zentrum Verkündigung der EKHN hat in seinem „Liturgischen Wegweiser“ z.B. eine Abendmahlsliturgie in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt.11 Hier werden Lobgebet/Präfation, Abendmahlsbetrachtung und Gebet für Gottesdienste in einfacher Form, Einsetzungsworte, Einladung, Dankgebet und ein liturgischer Ablauf der „kleinen Form“ dokumentiert.

 

4. Inklusion auf der mittleren Ebene/Kirchenkreis-Ebene

Entsprechend dem Trichterprinzip stellt sich die Ebene der Verantwortung anders dar; auch die Ebenen der Strukturen und der Praxis fallen „dünner“ aus. Die mittlere Ebene/die Kirchenkreis-Ebene ist die Ebene kirchlichen Handelns, die im Vergleich am wenigsten zur Umsetzung der Inklusion beitragen kann.

4.1 Die Ebene der Strukturen

Von den vier Maßnahmen der Gesamtkirche treffen nur noch zwei auf den Kirchenkreis zu:
¬ Operative Arbeits- und Steuerungsgruppe. Diese besteht aus Mitgliedern des Kirchenkreis-Vorstandes, spezialisierten Pfarrer*innen, die mit dem Thema Inklusion konfrontiert sind (z.B. Behindertenseelsorge) sowie Interessenvertreter*innen. Bei Bedarf werden Expert*innen eingeladen.
¬ „Politische*r Behinderungsbeauftragte*r“. Er oder sie ist ein*e bestellte*r Beauftragte*r für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Kirchenkreis-Ebene.

4.2 Die Ebene der Praxis

Auch die Ebene der Praxis fällt auf der mittleren Ebene bescheidener aus:
¬ Ein Teilhabeausschuss auf Kirchenkreis- (synodaler) Ebene mit definierten Aufgaben wird eingerichtet.
¬ Die Seelsorgebereiche, die mit dem Thema Inklusion in einem engeren Sinn befasst sind (z.B. Behindertenseelsorge, Gehörlosenseelsorge, Schwerhörigenseelsorge, Sehbehinderten- und Blindenseelsorge und andere Bereiche der Seelsorge) werden auf Kirchenkreis-Ebene miteinander vernetzt.

 

5. Inklusion auf der Ebene der Kirchengemeinde

Auf dieser Ebene werden die Strukturen noch stärker zurückgefahren und auf einen Punkt reduziert. Im Gegenzug wird die Ebene der Praxis stark ausgebaut. Auch wenn geistliches Leben auf allen Ebenen kirchlichen Handelns stattfindet, zur vollen Entfaltung kommt es erst auf der Ebene der Kirchengemeinde.

5.1 Die Ebene der Strukturen

¬ Operative Arbeits- und Steuerungsgruppe. Diese besteht aus Mitgliedern des Kirchenvorstandes, Gemeindegliedern, die an dem Thema Inklusion interessiert sind, sowie Interessenvertreter*innen. Bei Bedarf werden Expert*innen eingeladen.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes könnten so lauten:
Der Kirchenvorstand
– fasst den Beschluss, sich mit Aspekten von Inklusion zu beschäftigen
– beruft ein Inklusionsteam und entsendet ein Kirchenvorstandsmitglied in dieses Team
– überlegt mit dem Inklusionsteam, welche Bereiche von Inklusion für die Kirchengemeinde relevant sind. Der Kirchenvorstand fasst einen Beschluss dazu
– kann eigene Schwerpunkte setzen, die lokalspezifische Bereiche der Inklusion betreffen
– veröffentlicht die beschlossenen Inklusionsbereiche, um möglichst viele Menschen am Projekt zu beteiligen
– plant zusammen mit dem Inklusionsteam eine Auftaktveranstaltung und führt diese durch
– fasst einen Beschluss zu den Maßnahmen, die auf Empfehlung des Inklusionsteams umgesetzt werden sollen
– veröffentlicht diese Maßnahmen, wenn gewünscht
– organisiert und führt eine Zwischenbilanzierung durch (zusammen mit dem Inklusionsteam)
– würdigt die erreichten Ziele mit einer Feier
– organisiert und führt eine Abschlussbilanzierung durch (zusammen mit dem Inklusionsteam)
– veröffentlicht die Ergebnisse des inklusiven Prozesses.

5.2 Die Ebene der Praxis

Im OR werden neun Bereiche inklusiven geistlichen Lebens dokumentiert, die – vor allem auf der Ebene der Kirchengemeinde – in die Praxis umgesetzt werden können: (1) Differenzsensible, nicht-behindernde Theologie und Verkündigung, (2) Gottesdienstliches Handeln, (3) Taufe, (4) Trauung, (5) Beerdigung, (6) Konfirmand*innenarbeit, (7) Seelsorge, (8) Geistliche Gemeindeentwicklung und (9) Diakonisches Handeln in der Kirchengemeinde.

Für jeden dieser neun Bereiche hält der OR Checklisten vor, deren Aspekte in Tabellenform leicht beantwortet werden können. Unterschieden wird zwischen (1) Inwiefern trifft es (das Abgefragte) zu?, (2) Inwiefern trifft es nicht zu? und (3) Welcher Handlungsbedarf besteht?

Die Checklisten adressieren in erster Linie die gesamtkirchliche Ebene. Sie müssen für die Ebene der Kirchengemeinden (wie auch für die Ebene der Kirchenkreise) übertragen, übersetzt und angepasst werden. Eine 1:1-Übernahme ist für diese Ebene kirchlichen Handelns nicht möglich.

Da nicht alle Aspekte geistlichen Lebens in diesem Beitrag detailliert dargestellt werden können, soll der Fokus nachfolgend auf dem Bereich des gottesdienstlichen Handelns liegen. Auch in diesem Bereich wird der Schwerpunkt auf das Abendmahl gelegt. Nachfolgend werden für die Bereiche Sehbehinderung und Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit exemplarische Überlegungen angestellt.

5.2.1 Sehbehinderte und Blinde beim Abendmahl

Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Sehbehinderte und Blinde kommen zum Gottesdienst, gehen aber selten zum Abendmahl. Das hat verschiedene Gründe. Ein Grund sind die sehr unterschiedlich gestalteten Gottesdiensträume. Für Sehbehinderte und Blinde ist es schwierig, sich dort alleine zurechtzufinden. Zum Abendmahl stellt man sich meist im Halbkreis oder Kreis um den Altar auf. Bei den damit verbundenen Wegen sind Sehbehinderte und Blinde auf Hilfe angewiesen. Sie brauchen eine Begleitperson, die sie im wahrsten Sinne des Wortes „an die Hand nimmt“. Fehlt diese, bleiben sie dem Abendmahl fern. Ein zweiter Grund sind die oft zu komplizierten und unterschiedlichen Austeilungsformen (Einzelkelch, Gemeinschaftskelch, Wein, Traubensaft). Diese Unsicherheit führt dazu, dass Sehbehinderte und Blinde lieber sitzenbleiben.

Trotzdem können Sehbehinderte und Blinde zum Abendmahl ermutigt werden. Folgendes ist dabei zu bedenken, das von verantwortlichen Akteur*innen am jeweiligen kirchlichen Ort mittels einer Checkliste und deren Aspekten Inwiefern trifft es zu? (1) Inwiefern trifft es nicht zu? (2) Welcher Handlungsbedarf besteht? (3) leicht beantwortet werden kann:
1. Der Ablauf der Abendmahlsfeier sollte deutlich erklärt werden.
2. Gesangbücher in Großdruck sollten in jeder Kirche vorhanden sein, so dass Sehbehinderte die (Abendmahls-) Lieder mitsingen können. Die Lieder sollten jeweils mit Nummer und der ersten Textzeile laut angesagt werden. Blinde können viele Gesangbuchlieder auswendig!
3. Bitte fragen Sie den sehbehinderten oder blinden Menschen, falls er/sie alleine kommt, ob Sie (oder jemand aus der Gemeinde) ihn zum Abendmahl begleiten soll. Tun Sie dies schon im Vorfeld des Gottesdienstes und nicht unmittelbar vor dem Abendmahl.
4. Kommt ein sehbehinderter Mensch mit einer Begleitperson zum Abendmahl, sprechen Sie ihn mit seinem Namen an (wenn Sie ihn kennen) oder berühren Sie leicht seinen Arm oder seine Schulter. So weiß er, dass er jetzt bei der Austeilung an der Reihe ist.
5. Brot/Hostie und Kelch sollten direkt in die Hand gegeben werden. Der sehbehinderte und blinde Mensch erwartet diese Berührung.
6. Benutzen Sie bei der Liturgie ruhig das Wort „sehen“ (z.B. beim „Sehet und schmecket wie freundlich der Herr ist“). Auch Sehbehinderte und Blinde benutzen dieses Wort in ihrem alltäglichen Sprachgebrauch!

5.2.2 Schwerhörigkeit und Abendmahl

Nach einer wissenschaftlichen Studie haben rund 20% der Menschen in Deutschland Schwierigkeiten beim Hören. Sie sind dadurch in unterschiedlicher Weise in der Kommunikation mit ihrem Umfeld beeinträchtigt. Bedenkt man, dass der größte Teil unserer Gottesdienstbesuchenden ältere Frauen und Männer sind, liegt der Anteil der Schwerhörigen in unseren Gottesdiensten viel höher; im Schnitt sind 80% der 70jährigen zumindest mittelgradig schwerhörig. Diese Hörschädigung grenzt viele Menschen aus – auch vom Abendmahl. Aus Angst, etwas misszuverstehen oder etwas falsch zu machen, weil sie es nicht richtig gehört haben, bleiben sie lieber sitzen und berauben sich damit selbst der Teilnahme am Sakrament bzw. der Mahlfeier und einer elementaren Erfahrung.

Die Möglichkeiten, wie Schwerhörige am Abendmahlgeschehen teilnehmen können und damit nicht von vornherein ausgegrenzt werden, sind einfach. Auch diese können mittels einer Checkliste abgefragt werden:
1. Um die Hörbehinderung für Menschen mit einem Hörsystem zu verringern, sollte der Gottesdienstraum mit einer Induktionsschleife ausgerüstet sein, denn selbst gute Lautsprecher alleine nutzen Hörgerätetragenden selten.
2. Gesprochene Worte sollten visualisiert werden, z.B. mit einer Power-Point-Präsentation oder Overhead-Folien, so dass hörgeschädigte Menschen das Abendmahl „mitlesen“ können. Wichtig ist dies nicht nur bei den Regieanweisungen (Einzelkelch, Gemeinschaftskelch, Traubensaft, Wein). Hier sind Schwerhörige am unsichersten.
3. Wo das nicht möglich ist, kann schwerhörigen Gottesdienstbesuchern die Abendmahlsliturgie ausgedruckt und als Handout zur Verfügung gestellt werden.
4. Darüber hinaus sind für das bessere Verstehen eine deutliche Artikulation und gute Lichtverhältnisse hilfreich. Geübte können einen erheblichen Anteil der Sprache vom Mund ablesen.

5.2.3 Gehörlose in einem Gottesdienst für Hörende

Gehörlosigkeit ist eine unsichtbare Behinderung. Man bemerkt sie erst, wenn man eine betroffene Person anspricht. Vielleicht reagiert sie nicht, weil sie nichts verstanden hat. Oder sie antwortet in Gebärdensprache. Diese Sprache ist eine visuelle Sprache, in deren Mittelpunkt Handzeichen (Gebärden) stehen, in der aber auch Mimik, Körperausdruck und tonlos gesprochene Worte (Mundbilder) eine große Rolle spielen. Gebärden werden zu Folgen und Sätzen verknüpft, jedoch mit einer anderen Reihenfolge als Lautsprache, mit eigenständiger, visueller Grammatik. Aus diesem Grund werden Gehörlose nur in Ausnahmefällen (wie z.B. Konfirmation) den Gottesdienst einer hörenden Gemeinde besuchen und dort zum Abendmahl gehen.

Nimmt aber nun eine Gehörlose oder ein Gehörloser an einem solchen Gottesdienst teil, und ist diese dem/der Liturg*in bekannt, kann und soll die betreffende Person am Gottesdienstgeschehen und am Abendmahl beteiligt werden. Dies erfordert im Vorfeld eines Gottesdienstes einige wenige Vorbereitungen.

Eine Einbindung von Menschen mit Gehörlosigkeit in einen hörenden Gottesdienst kann durch einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin erfolgen. Hier ist zu bedenken, dass sich manche Dolmetschenden vorbereiten müssen. Deshalb muss er/sie frühzeitig die Texte des Gottesdienstes haben, auch die Abendmahlliturgie.

Ist dieser Idealfall nicht umsetzbar, können Gehörlose dennoch am Gottesdienstgeschehen und am Abendmahl beteiligt werden. Auch hier kann eine Checkliste einen Abgleich mit der Praxis erleichtern:
1. Der ganze Gottesdienst (mit allen liturgischen und homiletischen Texten) kann in kopierter Form zur Verfügung gestellt werden.
2. Werden Gottesdienstzettel gemacht, so kann mit Piktogrammen von Brot und Kelch auf das Abendmahl hingewiesen werden. Solche Visualisierungen helfen Gehörlosen sich zu orientieren. Kostenlose Symbole/Sinnbilder zum Downloaden sind im Internet zu finden.
3. Wenn zum Abendmahl eingeladen wird, kann dies auch in Gebärdensprache geschehen. Mit beiden Zeigefingern kann der/die Liturg*in zunächst das eigene Herz nachzeichnen. Diese Gebärde steht für „herzlich“. Danach werden die Arme vor der Brust ausgetreckt, die Handflächen zeigen nach oben. Beide Armen werden anschließend langsam Richtung Körper gezogen. Diese Gebärde steht für „willkommen“.
4. Die Sprache, die verwendet wird, sollte möglichst einfach sein.

 

Literatur

(s.a. EKD: Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln, Kp. 5.8)

Arnold, Jochen/Fröchtling, Drea/Kunz, Ralph/Schliephake, Dirk (Hg.): Alle sind eingeladen. Abendmahl inklusiv denken und feiern (= ggg, 32), Leipzig: EVA, 2021

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Hg.) (2018): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die amtliche, gemeinsame Übersetzung von Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein, Stand Nov. 2018 (auch als pdf-Datei, nicht barrierefrei)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: einfach machen. Gemeinsam die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), 2016

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe/Grüber, Katrin/Ackermann, Stefanie (2016): Beteiligung verändert. Handlungsanleitung – Aktionsplan des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe als Handlungsmuster für seine Mitgliedseinrichtungen, 2. Aufl., 2016

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe BeB-Projekt, „Hier bestimme ich mit! Ein Index für Partizipation“ (2016-2021): Ein Projekt des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe in Zusammenarbeit mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW), Berlin, 2016-2021

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe: Mitbestimmen! Fragensammlung zur Partizipation; Bundesverband evangelische Behindertenhilfe: Werkzeug-Koffer. Gut arbeiten mit der Fragen-Sammlung, Berlin, 2019

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e.V. (DAFEG): Unsere Gemeinde. Monatszeitschrift für evangelische Gehörlose in Deutschland

EKD-Fachforum „Inklusive Kirche gestalten“ 2021: Aktionspläne Inklusive Kirche, 11.-12. Oktober 2021 (digital), epd-Dokumentation 19/22 (10.05.2022) (auch als barrierefreie pdf-Datei)

EKD-Fachforum „Inklusive Kirche gestalten“ 2020: Leicht verständliche Sprache und barrierefreie Kommunikation – Eine Herausforderung und Chance für den inklusiven Wandel in der Kirche, 21.-22. September 2020 (digital). Mit Beiträgen in leicht verständlicher Sprache und barrierefreier pdf-Datei, epd-Dokumentation Nr. 40-41, 05.10.2021

Evangelische Kirche in Deutschland: Es ist normal, verschieden zu sein. Wir wollen Inklusion. In leicht verständlicher Sprache. Mit Hörbuch und barrierefreier pdf-Datei. Leipzig: EVA, 2019

Evangelische Kirche in Deutschland/Kirchenamt – Bildungsabteilung/Inklusion (2019): Offen für alle? Anspruch und Realität einer inklusiven Kirche. EKD-Netzwerktagung Inklusion 2018. Barrierefreie Dokumentation, Sonderausgabe, Hannover, 30.04.2019 (auch in: epd-Dokumentation Ausgabe Nr. 18-19/2019)

Evangelische Schwerhörigenseelsorge in Deutschland (ESiD): Zeitschrift „SeelsOHRge“ und Publikationen

Gidion, Anne/Arnold, Jochen/Martinsen, Raute (Hg.): Leicht gesagt! Biblische Lesungen und Gebete zum Kirchenjahr in Leichter Sprache (= ggg, 22), Hannover: LVH, 2013 (Überarb. Neuauflage zur OGTL in Vorbereitung)

Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln: Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland, hg. v. Kirchenamt der EKD in Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland (= EKD Texte 141), Hannover: Sept. 2022 (auch als barrierefreie pdf-Datei)

Inklusives Abendmahl“ der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN): Raimar Kremer: Inklusive Gemeindearbeit: Abendmahl, Zentrum Seelsorge und Beratung, Haus Friedberg der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Friedberg (o. J.)

Liedke, Ulf: „Offen für alle“. Grundlagen und Arbeitsformen inklusiver Praxis in Kirchengemeinden. In: Liedke, Ulf/Wagner, Harald u.a. (Hg.): Inklusion Lehr- und Arbeitsbuch für professionelles Handeln in Kirche und Gesellschaft. Stuttgart: Kohlhammer 2016, 186-203

Liturgischer Wegweiser: Abendmahlsgebete: IN EINFACHER SPRACHE, Hg.: Zentrum Verkündigung, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

Schlag, Thomas: Öffentliche Kirche: Grunddimensionen einer praktisch-theologischen Kirchentheorie. Zürich: Theologischer Verlag, 2012

Sehbehindertensonntag 2022: Genau hinsehen und gemeinsam Inklusion leben! Ideen und Tipps für Ihre Aktionen rund um Kirche und Sehbehinderung vom 1. bis zum 30. Juni 2022, hg. v. DBSV

 

Anmerkungen

1 Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln. Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland, hg. vom Kirchenamt der EKD in Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland (= EKD Texte 141), Hannover: September 2022. Die 231 Seiten umfassende Publikation enthält eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Sie liegt als DIN-A4-Text ebenso vor wie als barrierefreie pdf-Datei, in der Vorlagen auch beschreibbar sind: www.ekd.de/Inklusion-orientierungsrahmen.

2 Wenn nachfolgend nur noch von „Kirchengemeinde“ die Rede ist, so ist dennoch eine Zusammenarbeit mehrerer Kirchengemeinden in einer Region immer mitgedacht.

3 Diakonisches Werk Württemberg (Hg.): Vielfalt entdecken. Teilhabe ermöglichen. Inklusion leben. Aktionsplan Inklusion leben der Evangelischen Kirche in Württemberg, 2016. Broschüre/pdf.

4 Aktionsplan der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werks in Baden EKiBa/Diakonie Baden/Arbeitsbereich Inklusion im OKR (Hg.): Aktionsplan Inklusion der Evangelischen Landeskirche in Baden und des diakonischen Werks in Baden, 2019.

5 „Normal ist es, verschieden zu sein“: Die Normalisierung des kirchlichen Lebens. Hinweise zur Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (o. J.).

6 Der Bundesverband evangelische Behinderteneinrichtungen (BeB) hat seit 2015 für seine diakonischen Mitgliedseinrichtungen einen Aktionsplan sowie einen Index für Partizipation vorgelegt und evaluiert.

7 Vgl. Liedke, Ulf: „Offen für alle“. Grundlagen und Arbeitsformen inklusiver Praxis in Kirchengemeinden. In: Liedke, Ulf/Wagner, Harald u. a. (Hg.): Inklusion Lehr- und Arbeitsbuch für professionelles Handeln in Kirche und Gesellschaft, 2016, 186-203 (190).

8 Vgl. Schlag, Thomas: Öffentliche Kirche: Grunddimensionen einer praktisch-theologischen Kirchentheorie, 2012, 14.

9 Vgl. Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hg.) (2014): Es ist normal, verschieden zu sein: Inklusion leben in Kirche und Gesellschaft. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2014, (bes. Kap. 5).

10 Vgl. § 17, 18 BGG bzw. die entsprechenden Vorschriften der Landes-Behindertengleichstellungsgesetze.

11 Liturgischer Wegweiser: Abendmahlsgebete: IN EINFACHER SPRACHE, Hg.: Zentrum Verkündigung, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN).

 

Über die Autorin / den Autor:

Pastorin Christiane Galle, Jahrgang 1958, Studium in Göttingen und Heidelberg, Pastorin der Evang.-luth. Landeskirche Hannovers im Gemeindepfarramt 1993ff in Banteln a.d. Leine/Deinsen und 1999ff in Göttingen, 2008-2014 Hochschulpastorin der ESG Göttingen, 2009-2011 zugleich Wiss. Mitarbeiterin der Universität Göttingen im Bereich Theol. Ethik, seit 2014 Wiss. Mitarbeiterin im EKD-Kirchenamt, 2015-2018 Wiss. Assistenz Geschäftsstelle Perikopenrevision von EKD, UEK und VELKD des Amtes der VELKD/Amt der UEK/Kirchenamt der EKD, Weiterbildung zur Inklusionsmanagerin/-beraterin (ba-kd), 2016ff Aufbau/Leitung des Arbeitsbereichs Inklusion (Querschnittsthema) im Kirchenamt der EKD (Bildungsabteilung), seit 2018 EKD-Fachtagungen Inklusion, seit 2020 Geschäftsführung der EKD-Arbeitsgruppe Orientierungsrahmen Aktionspläne Inklusive Kirche gestalten (AGORAPIK) und des EKD-Expert*innenbeirats ­Inklusive Kirche.

 

Pfarrer Dr. Dr. Raimar Kremer, Jahrgang 1969, Studium der Theologie in Hermannstadt und Erlangen, Studium der Gerontopsychologie in Erlangen, Pfarrer der Evang. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Promotion zum Dr. phil. in Erlangen, Promotion zum Dr. theol. in Marburg, seit 2008 Studienleiter und Fachberater für unterschiedliche Seelsorgebereiche im Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN, stellvertretender Leiter des Zentrums, Inklusionsbeauftragter der EKHN, Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Orientierungsrahmen Aktionspläne Inklusive Kirche gestalten (AGORAPIK) der EKD.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 11/2022

1 Kommentar zu diesem Artikel
29.11.2022 Ein Kommentar von Matthias Derrer Zum Abschnitt Gehörlosigkeit (wobei taube Menschen den defizitären Begriff gerne vermeiden und viel lieber auf ihre identitäre Sprache verweisen: gebärdensprachliche oder allgemein visuelle Menschen): Ich hätte mir gewünscht, dass die Autor:innen mindestens auf die Spezialist:innen der Gehörlosenseelsorge verweisen, die es ja mit hoher Fachkompetenz in allen Landeskirchen gibt. Diese sind gerne bereit, auch für inklusive Gottesdienste mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Wäre das im Zuge des Artikels geschehen, hätte wohl keine:r der Kolleg:innen, die täglich mit tauben Menschen zu tun haben, selbst in Abweichung vom Ideal (Dolmetscher:innen) so einen klischeeartigen Satz stehen lassen, dass man alle Texte für den „Gottesdienst … in kopierter Form zur Verfügung“ stellen könne, als ob das genügen würde. Das wird in den meisten Fällen wohl mit einem Lächeln quittiert werden, aber wenn wir Inhalte verstehbar machen wollen, genügt der Text nicht. Für die meisten gebärdensprachlichen Menschen ist Schriftsprache, wie wir sie benutzen, nämlich bereits eine Fremdsprache, in der man (mindestens) nicht Zuhause ist, wenn man sie überhaupt versteht. Gebärdensprache als visuelle Sprache ist ganz anders. Ich danke den beiden Autor:innen aber für das Aufgreifen des Themas und honoriere JEDEN Versuch zur Inklusion. In einer Kirche des Wortes sollten wir aber niemals auf Dolmetscher:innen verzichten, auch wenn die manchmal schwer zu finden sind - 1 Monat vorherige Beauftragung ist hier dringende Minimal-Voraussetzung. Matthias Derrer, Landeskirchlicher Beauftragter für die Gehörlosenseelsorge in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
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