Fulda, 25.9.2006 (cf). Im Rahmen seines Vorstandsberichts stellte der Vorsitzende des Verbandes der Vereine evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V., Pfarrer Klaus Weber, die vom Verbandsvorstand beschlossenen Thesen zu Ordination und Beauftragung der Öffentlichkeit vor. Wir dokumentieren die Thesen sowie die einführenden Bemerkungen im Wortlaut.

Einführende Bemerkungen

Mit den vorliegenden Thesen knüpfen wir an den Leitbildprozess des Verbandes "Pfarrerinnen und Pfarrer in der Gemeinde" an. Vor dem Hintergrund der Diskussion über Ordination und Beauftragung der letzten Monate unterstreichen wir den hohen Stellenwert der "theologischen Kompetenz" für den Beruf der Pfarrerin und des Pfarrers. Diesen hohen Anspruch an die Professionalität unseres Berufes sehen wir auch an verschiedenen Stellen des EKD-Perspektivpapiers "Kirche der Freiheit" (vgl. vor allem: "6. Leuchtfeuer", S. 71-75) betont. Damit ist festgehalten, dass die Fähigkeit die "Geister" zu unterscheiden, die vornehmste Aufgabe der in einem wissenschaftlichen Studium ausgebildeten Theologinnen und Theologen ist und bleibt. Sie ist vor allem in den episkopalen Anteilen des Pfarramtes gefordert.

Deshalb halten wir die Gleichstellung aller kirchlichen Berufe durch eine "gemeinsame Ordination" für unsachgemäß. Wir betonen vielmehr, dass die unterschiedlichen Berufe in der Dienstgemeinschaft der Kirche sich gegenseitig mit ihrem je spezifischen, und deshalb klar unterscheidbaren Profil ergänzen. Die für die zukünftige Arbeit nötige stärkere Profilierung der einzelnen kirchlichen Berufe kann somit gerade nicht über die Ordination als Beauftragung zum Verkündigungsamt sichtbar gemacht werden, sondern verlangt nach anderen Formen, die hier nicht diskutiert werden können. Die Ordination darf nicht - wie es momentan zu beobachten ist - unter dem Gesichtspunkt der "Kosteneinsparung" verhandelt werden. Kirchliche Strukturveränderungen, die auf den dauerhaften Einsatz von Prädikanten bauen, missbrauchen die mit einer Ordination ins Ehrenamt ursprünglich verbundene Vorstellung der geregelten Teilhabe von Nicht-Theologen am Verkündigungsdienst. Diese Ordination von Prädikanten, wie sie in einigen Landeskirchen möglich ist, stellt eine Ausnahme dar, die nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich ist. Die Ordination von ehrenamtlichen Prädikanten, wie sie in einigen Landeskirchen möglich ist, sollte durch eine geregelte und feierliche Beauftragung ersetzt werden. Sie ist keine Alternative zum Verkündigungsdienst im Pfarramt, sondern kann immer nur eine willkommene Ergänzung und eine hilfreiche Unterstützung darstellen.

Die Mitglieder des Verbandsvorstandes und der Arbeitsgruppe stellen erfreut fest, dass durch die neuen Empfehlungen der VELKD "Ordnungsgemäß berufen" vom 14. Oktober 2006 ein Konsens in der Debatte um die Ordination innerhalb der EKD erreicht ist. Der Vorstand und die Arbeitsgruppe unterstützen diese Übereinkunft, sie hoffen und gehen davon aus, dass sie sich in allen Landeskirchen durchsetzen wird.

Die folgenden Thesen gehen auf die Form der Beauftragung von Ehrenamtlichen nicht ein. Sie wollen ausschließlich betonen, was aus der Sicht des Verbandes zum Zusammenhang von Ordination und Pfarramt grundsätzlich zu sagen ist.

Thesen

1. Der Dienst der Verkündigung in Wort und Sakrament gründet allein im Willen Gottes, dass aller Welt das Evangelium gepredigt werden soll. Eine theologische Begründung der Ordination kann sich deshalb auf Mt 28,16-20, Röm 1,1 sowie 1.Tim 4 und 2. Tim 1,6 berufen.

2. Die Weitergabe des Evangeliums ist Auftrag der gesamten Gemeinde als Kirche Jesu Christi. Die Ordination regelt die ordnungsgemäße Beauftragung für die öffentliche Verkündigung in Wort und Sakrament.

3. Eine Ableitung des ordinierten Amtes vom "Allgemeinen Priestertum" kann sich weder auf die lutherischen noch auf die reformierten Bekenntnisschriften berufen. Bei der Begründung des ordinierten Amtes kann man deshalb nicht mit dem "Allgemeinen  Priestertum" argumentieren.

4. Der alleinige Existenzgrund der Kirche als Institution ist, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Verkündigung des Evangeliums regelmäßig und zuverlässig gewährleistet ist. Nur aus dieser Funktion der Kirche begründet sich die dauerhafte Beauftragung von Menschen zur Wortverkündigung.

5. Die Ordination kann ihre ökumenische Anerkennung einzig durch den Rückbezug auf das gemeinsame Bekenntnis zum Evangelium Jesu Christi beanspruchen, nicht aber durch die Vergleichbarkeit mit der Weihe von Priestern in der römisch-katholischen  Kirche und in den orthodoxen Kirchen.

6. Zur Anerkennung der in einer evangelischen Kirche vollzogenen Ordination in einer anderen Kirche ist nichts weiter nötig, als dass in beiden Kirchen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums festgestellt wird; dies ist bei den Signatakirchen der "Leuenberger Konkordie" von 1973 der Fall.

7. Weil mit der Ordination die Verkündigung, Sakramentsverwaltung und die Verpflichtung zur Beurteilung von theologischer Lehre verbunden ist, muss der Nachweis theologischer Kompetenz gemäß dem Bekenntnis und der Ordnung der jeweiligen Kirche erbracht werden. Diese Kompetenz wird durch ein Theologiestudium an einer theologischen Fakultät einer Universität oder einer theologischen Hochschule nachgewiesen.

8. Grundsätzlich können nur Personen ordiniert werden, die bereit und geeignet sind, die mit einem Pfarramt verbundenen Verkündigungsdienste zu übernehmen.

9. Die Übertragung eines Pfarramts geschieht durch den Rechtsakt der Installation/Investitur/Einführung.

10. Die Ordination begründet die Befähigung zu einem spezifischen Dienst in der Kirche, der zwar nicht im hierarchischen Sinne über den anderen Diensten steht, aber für die Erkennbarkeit kirchlichen Handelns nach Innen und Außen eine nicht mit anderen vergleichbare Funktion hat.

Kassel, den 7.Juli 2006 vom Vorstand des Verbandes nach Vorarbeit der Arbeitsgruppe "Ordination" festgestellt

Fulda, den 25. September 2006 von der Mitgliederversammlung des Verbandes beschlossen