Bonn - Bad Godesberg, 26.9.11. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V., Pfarrer Klaus Weber (Altenkunstadt), hat vor der Mitgliederversammlung des Verbandes in Bonn – Bad Godesberg eindringlich für eine „neue Kultur des Miteinanders in unseren Kirchen“ geworben.

Pfarrer Klaus Weber bei seinem Bericht vor der Mitgliederversammlung (Foto: Christian Fischer)

Die evangelischen Kirchen würden den Weg in die Zukunft nur dann meistern können, wenn die Mitarbeitenden, die Pfarrerinnen und Pfarrer und die Kirchenleitungen gemeinsam Verantwortung für diesen Weg übernehmen, so Weber. In einer echten Dienstgemeinschaft dürfe es nicht um „Oben“ und „Unten“ gehen, sondern um gemeinsames Nachdenken, Besprechen und Entscheiden.

„Die Beteiligung an der Verantwortung für die Kirche motiviert Pfarrerinnen und Pfarrer, gibt ihnen das Gefühl, gebraucht und ernst genommen zu werden, entlastet auf der anderen Seite die Kirchenleitung und bereichert die gemeinsame Arbeit“, sagte der Vorsitzende. Partizipation schaffe Zufriedenheit und setze Phantasie und Ideenreichtum frei.

Pfarrerdienstgesetz der EKD: Epochaler Schritt auf dem Weg zu gleichen Arbeitsbedingungen

Weber zeigte sich erfreut darüber, dass die Synode der EKD ein einheitliches Pfarrerdienstgesetz in der EKD verabschiedet hat und nannte das Gesetz einen „epochalen Schritt“. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Beruf, der zu Recht als ‚Schlüsselberuf der evangelischen Kirche’ bezeichnet wird, werden auf eine einheitliche und verlässliche Grundlage gestellt. Es ist dringend erforderlich, dass die Gliedkirchen auch in diesem Kernbereich ihrer Arbeit eine Sprache sprechen und enger zusammenarbeiten, dass ihre Praxis vergleichbarer und der Wechsel von Pfarrerinnen und Pfarrern zwischen den Gliedkirchen leichter und einfacher wird“, betonte Weber vor der Mitgliederversammlung.

Mögliche Stolpersteine des EKD-Pfarredienstgesetzes: Lebensführung – Ruhestand mit 67 – Amtszeitbegrenzung

Gleichwohl benannte er „mögliche Stolpersteine“ des neuen EKD-Pfarredienstgesetzes: Zu der Frage nach denverschiedenen Lebensformen im Pfarrhaus Weber, dass der § 39 des Pfarrerdienstgesetzes der EKD lediglich den Rahmen für gliedkirchliche Regelungen schaffe, die gerade in der Frage der Lebensführung der Pfarrerinnen und Pfarrer sehr unterschiedlich seien. Die Formulierung „familiäres Zusammenleben“ ermögliche es den einzelnen Landeskirchen, ihre Bewertung und ihre Praxis im Bezug auf unterschiedliche Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus einzubringen. Das Gesetz mache auch deutlich, welche Grundvoraussetzung für jede Form des Zusammenlebens von Pfarrerinnen und Pfarrern gegeben sein müssten: Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung.

Zum Thema Ruhestand unterstrich Weber, der Ruhestand mit 67 Jahrensei nur dann zu vertreten, wenn ein altersgerechtes Arbeiten ermöglicht werde. Dies müsse auch für Pfarrerinnen und Pfarrer gelten. Angesichts der Zusammenlegung von Gemeinden und einer insgesamt steigenden Arbeitsbelastung dürfe man gespannt sein, welche Modelle die Landeskirchen entwickelten. „Wer einen Ruhestand mit 67 einführt, muss auch hier Wege aufzeigen“, so Weber. Die Landeskirchen dürften sich dabei nicht nur auf den Staat verlassen, sondern müssten selbst initiativ werden und zukunftsweisende Wege aufzeigen und praktizieren. „Ruhestand mit 67 Jahren ist nur über ein Modell altersgerechten Arbeitens umzusetzen!“ sagte Weber.

Bei der Frage nach einer Amtszeitbegrenzung für Pfarrerinnen und Pfarrer warb Weber für eine „Kultur des Wechsels“ anstelle starrer Fristen. Solche Regelungen stellten auch alle in den letzten Jahren eingeführten Personalführungsinstrumente in Frage, die gut und hilfreich seien, wenn sie die Pfarrerinnen und Pfarrer fördern, würdigend begleiten und Perspektiven für die Zukunft eröffnen, so Weber. „Eine Regelung wie die Amtszeitbegrenzung, die nur wenige negative Fälle im Blick hat, aber alle trifft, schafft kein Vertrauen in die Kirche als Arbeitgeberin und hemmt die Motivation. Sie wirkt auch nicht einladend auf junge Menschen, die wir als Nachwuchs für den Pfarrdienst dringend brauchen“, betonte Weber vor der Mitgliederversammlung.

Die EKD braucht in Zukunft ein eigenes Pfarrervertretungsgesetz“

Dankbar zeigte sich der Bundesvorsitzende über die Anerkennung des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V. als Pfarrervertretung auf EKD-Ebene. Die Formulierung in § 110 des EKD-Pfarrerdienstgesetzes sei ein wichtiger Auftakt für die Pfarrervertretungsarbeit und sehe vor, dass der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. in wichtigen Fragen als Spitzenverband der zuständigen Berufsverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. „Auf Dauer wird aber ein Satz nicht ausreichen, um die in Zukunft umfangreicher werdende Arbeit abzubilden und rechtlich zu beschreiben“, sagte Weber. Der Verband werde sich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Zuständigkeit und die Formen der Beteiligung genauer geregelt werden, um unnötige Konflikte mit den Organen und Gremien der EKD zu vermeiden und die Pfarrervertretungsaufgaben angemessen und zum Wohl der Pfarrerinnen und Pfarrer und der Evangelischen Kirche in Deutschland wahrnehmen zu können. „Die EKD braucht in Zukunft ein eigenes Pfarrervertretungsgesetz“, sagte Weber.

Forderung: Einheitliche Besoldung und Versorgung in ganz Deutschland

Weber beklagte vor der Mitgliederversammlung, dass das Besoldungs- und Versorgungsrecht der einzelnen Kirchen immer weiter auseinanderfalle und die Chance einer Zusammenführung von Jahr zu Jahr schwinde. Immer noch bewege sich der Bemessungssatz der Gehälter in den östlichen Kirchen bei ca. 88 % der Gehälter in den Kirchen der alten Bundesländer. Hinzu komme, dass sich die Kirchen nicht darüber verständigen können, ob sie sich bei Besoldungsanpassungen am Landesrecht oder am Bundesrecht orientieren sollen. Weber wörtlich: „Wir appellieren deshalb an den Rat der EKD und an die Kirchenkonferenz, dies vorrangig im Blick zu haben und Strategien zu entwickeln, dass die Gliedkirchen wieder zu einer gemeinsamen Linie in der Besoldungsfrage zurückfinden.“

Dank an Vorstand und Mitarbeitende nach 18 Jahren Vorstandsarbeit

Klaus Weber bedankte sich beim Vorstand und den Mitarbeitenden für eine 18 jährige erfolgreiche Zusammenarbeit im Vorstand. Weber, der das Amt 1993 übernommen hatte, scheidet mit der Wahl eines neuen Vorstandes und eines neuen Vorsitzenden in Bonn-Bad Godesberg aus dem Amt. Bereits vor zwei Jahren hatte Weber signalisiert, dass er keine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen würde. Er wünschte dem zukünftigen Vorstand, der auf der Mitgliederversammlung gewählt wird, alles Gute und Gottes Segen. (Christian Fischer)