- Die Vergabe von Studienhilfe-Darlehen wird eingestellt.
- Laufende Darlehen werden bis zum Ende der max. Bezugszeit (12 Semester) weiterhin ausgezahlt.
- Der Empfängerkreis der Zuschussberechtigten wird erweitert.
- Der Zuschuss wird von 300,- Euro auf 500,- Euro pro Semester erhöht.
- Die Änderungen treten zum Sommersemester 2025 in Kraft.
Diese Änderungen treffen bereits zugesagte Verpflichtungen nicht, das heißt, die bis einschließlich Wintersemester 2024/25 gegebenen Zusagen für Darlehen wie auch für Zuschüsse werden eingehalten. Verlässlichkeit für die Familien ist damit gegeben.
Für die Entscheidung waren folgende Gründe maßgeblich: Der hohe Verwaltungsaufwand, den die Vergabe und Rückzahlung der Darlehen verursacht, steht in keinem Verhältnis zu den in Anspruch genommenen Mitteln. Die Auszahlung der Darlehen ist ebenso wie die Zahl der Neuanträge seit vielen Jahren rückläufig. So gab es im Gesamtjahr 2023 gerade vier Neuanträge. Bestanden keine Aussichten auf einen Zuschuss, wurden Anträge sogar zurückgezogen. Dies unterstreicht die vergleichsweise geringe Nachfrage nach zinslosen Darlehen.
Mit der Neuregelung verfolgt der Verband vor allem zwei Ziele:
- Der Kreis der Zuschussempfänger wird im Bereich der tatsächlich kinderreichen Familien erweitert. Das nimmt die soziale Komponente der Studienhilfe ernst und trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Studienhilfe des Verbandes eine subsidiäre Unterstützungsleistung sein will, die entsprechende Leistungen der Pfarrvereine nur ergänzt.
- Der Zuschuss wird von 300,- Euro auf 500,- Euro pro Semester erhöht. Hiermit werden die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Kosten eines Studiums (z. B. für Wohnen) anerkannt und kinderreiche Familien wirksamer entlastet.
Die neuen Richtlinien, die ab dem Sommersemester 2025 gelten, finden sie hier.
Werner Böck
-Vorsitzender der Studienhilfe-Kommission-