Die Studienhilfe des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2019 mit einer veränderten Richtlinie neu geregelt. Sie wird in Form eines zinslosen Darlehens und ggfs. zusätzlich als Geschwisterzuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Studienhilfe richtet sich nach den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Sätzen.

Über die Gewährung der Studienhilfe entscheidet die Studienhilfe-Kommission des Verbandes. Mit Inkrafttreten der neuen Studienhilfe-Richtlinien zum 1. Januar 2019 wird die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer aufgegeben. Die komplette neue Studienhilfe-Richtlinie können Sie hier nachlesen.