In den beiden zurückliegenden Jahren 2014/15 hat das »Deutsche Pfarrerblatt« anlässlich einiger Jubiläen landeskirchlicher Theologinnenkonvente die schwierige Geschichte des Zugangs für Frauen zum Pfarrberuf im 20. Jh. dokumentiert. Christine Globig ergänzt diese Rückschau durch einen Einblick in die Diskussionen und Entscheidungen, die innerhalb der Bekennenden Kirche zu diesem Thema geführt und getroffen wurden.



1. Einführung ins Thema

Das Foto – eine Amateuraufnahme von 19371 – zeigt eine besondere Situation: Es ist kein Gottesdienst, der die Menschen in dieser Kirche zusammenführt. Vorne sitzen Männer in Anzügen dicht gedrängt und schreiben, einige auch vereinzelt weiter hinten. Ganz rechts im Bild steht, schlecht zu erkennen, eine Gestalt am Pult, und sie erschließt uns, was hier geschieht: Da trägt einer etwas vor, und die anderen schreiben mit; wir haben hier eine akademische Veranstaltung, eine Vorlesung vor Augen. Um den Nachwuchs auszubilden, hatte die Bekennende Kirche (BK) im Jahr 1935 eine eigene Hochschule gegründet, mit Standorten in Wuppertal und Berlin. Zwei Jahre später, als diese Vorlesung stattfand, war der Betrieb der Hochschule bereits verboten. Um dennoch irgendwie weiterzumachen, fanden die Lehrveranstaltungen an unterschiedlichsten Orten statt, die zum Teil ganz kurzfristig abgesprochen wurden:2 auf einem Dachboden, in einem versteckten Pfarrzimmer oder eben in einer Kirche, wo die Geheime Staatspolizei die Anwesenden noch am ehesten unbehelligt ließ.3

Der Mann am Pult ist Peter Brunner, Dozent für lutherische Systematische Theologie; er liest hier Dogmatik Teil I, »Schöpfung und Sünde«.4 Ich finde, man spürt dem Bild noch ab, dass konzentriert gearbeitet wurde. In dieser Zeit der äußeren Verwirrung und Bedrohung war das gegliederte dogmatische Denken etwas Wesentliches. Außerdem war Brunner ein sehr anerkannter Lehrer; er nahm seine Theologie ernst und war bereit, dafür einzustehen.5 Als Pfarrer der Bekennenden Kirche war er 1935 für einige Monate ins Konzentrationslager Dachau gekommen. Wegen seiner Misshandlungen dort steht er so krumm – die Studierenden wussten das, aber er sprach nicht darüber.6

Ein Schüler Brunners in der Nachkriegszeit, der Heidelberger Systematiker Albrecht Peters, hat über den konzentrierten Stil, mit dem Brunner arbeitete, wie folgt berichtet: dass er seine Vorlesungen sehr sorgfältig und immer neu formulierte und das jeweilige Thema von verschiedenen Seiten umkreiste. »Hatte er einen Gedankenkreis ausgeschritten, so konzentrierte er ihn in einigen ausgefeilten Leitsätzen, die wörtlich diktiert wurden … Höchst selten nahm Brunner unmittelbar zu in der Luft liegenden Dingen oder zu abweichenden theologischen Gedanken Stellung; wenn er dies tat, brannte sein Herz, und wir lauschten gebannt«.7

»Der ganze Mann sprach, was er sagte, das war er selbst«,8 erinnerten sich auch die Studierenden der Bekennenden Kirche. Sie mochten Brunner um der theologischen Dichte willen, mit der er auftrat, unter der das existenzielle Engagement spürbar wurde. Seine Autorität galt etwas, obwohl er einen strengen Stil fuhr und von sich und von anderen etwas forderte. »Er wußte uns vor allen Dingen // zunächst einmal gründlich beizubringen // daß wir zum mindesten gar nichts wissen // und uns furchtbar anstrengen müssen« – so dokumentiert – ironisch, aber auch liebevoll – eine zeitgenössische Chronik.9

Etwas abseits der dicht gedrängten Männerriege sitzen drei oder vielleicht auch vier Studentinnen. In der dichten Reihe ihrer Kommilitonen sitzen sie natürlich nicht, das wäre nicht schicklich gewesen. Sie tragen weiße Blusen und Mittelscheitel wie die Kollegen den obligatorischen Anzug. Die Hochschule hat auch Studentinnen und gar nicht so wenige! Tatsächlich wechselte die Mehrzahl der Theologinnen in der Altpreußischen Union nach 1934 in das Lager der BK.10 Also folgen auch Frauen der mit strenger Willensstärke gemeißelten Theologie von Peter Brunner – einer sehr entschiedenen Theologie, wo es zwischen Ja und Nein kaum eine Brücke gibt.

Dieses klare Ja und Nein bedeutet indes auch, dass die Theologiestudentinnen Inhalte zu lernen bekommen, die nicht ohne Mühe zu verarbeiten sind. Brunners dogmatische Grundlagen führen ihn zu der Schlussfolgerung, dass Männer und Frauen so wesensmäßig different sind und die Hierarchie zwischen ihnen so klar ausgemessen, dass eine Gleichstellung im Amt, eine Ordination von Frauen zum vollen Pfarrdienst nicht und nie im Leben in Frage kommt! Diese Ablehnung vertritt Brunner mit der gleichen Leidenschaft, mit der er lehrt und seine Aufgabe als Systematischer Theologe sehr ernst nimmt.11 Das alte Foto dokumentiert also auch die ambivalente Tatsache, dass dieser hoch respektierte Lehrer Theologinnen ausbildete, denen er das Ziel seiner Ausbildung gar nicht zuerkannt hat. Ein Dienst von Frauen am Altar ist, so Brunner, nicht nur eine theologische Misshelligkeit, sondern ein abgründiger Verrat an Lehre und Kirche. Ich zitiere: »Derjenige Dienst der Frau in der Kirche, der in einer Beauftragung durch die Kirche gründet, hat mit der Verkündigung des Wortes im Gottesdienst der Gemeinde und mit der Darreichung der Sakramente nichts zu tun.«12

Aber wozu wollte Brunner die Theologinnen dann überhaupt ausbilden? Eine examinierte Theologin ist, nach Brunner, eine »theologisch ausgebildete Diakonisse«.13 Brunner hat also die großen Diakonissenverbände vor Augen: mit ihren Aufgabenbereichen in der Pflege und Fürsorge, mit ihren riesigen Mutterhäusern und mit den unterschiedlichen, jeweils markanten Trachten, die eine Diakonisse sofort erkennbar machten. Hier ungefähr sollte die Theologin ihren Platz finden. Von Albrecht Peters habe ich gehört, dass Brunner seine These von der »theologisch ausgebildeten Diakonisse« auch aus seelsorgerlichen Gründen vertrat. Er meinte, dass die jungen Frauen, die nach damaligem Beamtenrecht unverheiratet bleiben mussten, in einer Gemeinschaft wie zum Beispiel einem Diakonissenverband, Unterstützung erfahren und sich weniger vereinzelt fühlen würden.

Allerdings hat Brunner wohl kaum die Frauen selbst gefragt, wie sie denn ihre Rolle sahen … Wenn ich im Folgenden zeigen möchte, welche ganz unterschiedlichen und höchst spannungsvollen Zeitströmungen in der sog. »Vikarinnendiskussion« in der BK in Deutschland aufeinandertreffen, dann interessieren uns natürlich vor allem die jungen Theologinnen selbst: Was haben sie gedacht, wie standen sie zu ihrer Rolle? Leider haben wir von den Frauen insgesamt weniger schriftliche Zeugnisse als von ihren akademischen Kollegen.14

Einer Theologin werde ich hier genauer das Wort geben, weil es von ihr umfangreicheres Quellenmaterial gibt, weil sie sehr alt geworden ist und ich sie auch noch persönlich gekannt habe: Ilse Härter, eine Theologin der BK, deren aufregende Lebensgeschichte die theologischen Voten ihrer Kollegen tatsächlich auf ganz eigene Weise illustriert. Wenn Brunner das eine Extrem der Positionen in der »Vikarinnendiskussion« gewesen ist, steht Härter wohl genau auf der anderen Seite.


2. Der historische Zusammenhang

Doch sollten wir zunächst den historischen Zusammenhang dieser Diskussion genauer in den Blick nehmen. Denn erst in den 20er Jahren des 20. Jh. entwickelte sich in Deutschland der neue kirchliche Frauenberuf der sog. »Vikarin«, der im Folgenden den Ausgangspunkt bildet.

Am Beginn dieser Entwicklung stand die Öffnung der Universitäten für das Studium von Frauen: Die ersten Zulassungen gaben die badischen Universitäten (1900), andere Regionen folgten bald, mit Preußen am Schluss (1908). Adolf von Harnack richtete in seinem Dekanat an der Berliner Fakultät 1920 das theologische Fakultätsexamen für Frauen ein.15 Einige Theologinnen qualifizierten sich wissenschaftlich weiter und promovierten, besonders an den liberalen Fakultäten wie Marburg oder Heidelberg.

Die Kirchen waren in diese Entwicklung zunächst nicht eingebunden, wollten dann aber ihrerseits reagieren. Die Evang. Kirche der Altpreußischen Union erließ 1927 das »Kirchengesetz betreffend Vorbildung und Anstellung der Vikarinnen«,16 das die Anstellungsverhältnisse einer examinierten Theologin zum ersten Mal verbindlich regelte. Die Theologin sollte entsprechend diesem Gesetz nach dem zweiten Examen als »Vikarin« eingesegnet werden. Im Moment ihrer Verheiratung würde sie aus dem kirchlichen Dienst ausscheiden. Ihr Aufgabenbereich war von den pfarramtlichen Hauptaufgaben klar abgegrenzt und lag in Hilfsfunktionen, die sich auf den katechetischen und seelsorgerlichen Dienst insbesondere an Frauen und Mädchen konzentrierten. Allerdings waren viele Theologinnen im Schuldienst tätig, insbesondere an Berufsschulen, was eine biographisch und finanziell sicherere Lösung darstellte.17 In den Gemeinden waren die Vikarinnen meistens mit Privatdienstverträgen angestellt und daher rasch kündbar.

Auf diese noch ganz junge Situation eines neuen Frauenberufs trafen nun die 30er Jahre: mit ihren extremen kirchlichen Bedingungen und ihrem Zwang zur Entscheidungsfindung zwischen Deutschen Christen, irgendwelchen Zwischenpositionen – oder eben der BK. Die Theologinnen, die sich für die Ausbildung der BK entschieden, trafen in deren Ausbildungsstätten auf eine Theologie, die ihnen das ernsthafte Engagement ermöglichte, das sie suchten. Andererseits war das Ziel der Ausbildung alles anders als eindeutig (wie wir bereits gesehen haben). Die Frauen waren fasziniert und engagiert und – mittelfristig ausgeschlossen.

1939 kam der Krieg hinzu und veränderte die Situation abermals. Viele Pfarrer waren an der Front, es gab unzählige Vakanzen, und die jungen Vikarinnen, denen man das Pfarramt theoretisch gar nicht zubilligte, sprangen nun ein. Manchmal war es auch die Ehefrau des Pfarrers, die als ausgebildete Theologin die Pfarramtspflichten übernahm. Eine solche Theologin und Pfarrfrau berichtete aus dem Jahr 1941: »Im übrigen regte sich niemand darüber auf, daß dieser Pfarrer zufällig weiblich war. Höchstens, daß der wachsende Respekt sich mitunter dadurch ausdrückte, daß ich in der dritten Person angeredet wurde: ›Will Frau Pastor nicht Schule halten?‹ ›Gibt Frau Pastor wieder die Lebensmittelkarten aus?‹ Anfangs bekam ich hier und da zu hören: ›Das kann so bald keine!‹ Als wenn ich die einzige Pfarrfrau wäre, die Theologie studiert hat!«18

Das klingt sympathisch, aber die Situation ist nicht zu idealisieren. Vor allem die alleinstehenden Vikarinnen, die zwar gebraucht, aber immer nur als Vertretung berufen wurden, fanden sich als Frauen und als Illegale in doppelt ungesicherter Position wieder. Die Anstellungsverträge waren uneinheitlich und variierten nach den Möglichkeiten der Gemeinden. Oft enthielten sie zusätzlich ehrenamtlich zu leistende Aufgaben, und die Gehälter waren überhaupt äußerst kümmerlich. Phasen der Erwerbslosigkeit wie auch fachfremde Jobs zur Überbrückung finden sich in sämtlichen BK-Frauen-Biographien, die wir vorliegen haben.19 1936 hatte der Rat der BK der Altpreußischen Union den ersten juristischen Anlauf gemacht, um die Rechte und Pflichten der Vikarinnen zu vereinheitlichen, die Gehaltsfrage aber bezeichnenderweise offen gelassen.20 Die BK profitierte also von den Leistungen der jungen Frauen, hat sich aber zunächst nicht beeilt, die Arbeitsbedingungen formal zu klären. Das hohe Gemeinschaftsethos der BK hat die Frauen einerseits eingebunden – und sie ließen sich gern einbinden! – hat aber nicht für Arbeitsbedingungen gesorgt, die auf Dauer gestellt und den Männern angepasst waren.

Zudem war die Frage der Amtsbefugnisse verworren und unübersehbar. Oft siegte ein beängstigender Pragmatismus; hier nur ein Beispiel: Doris Faulhaber, eine bei Martin Dibelius promovierte Theologin, Mitglied der badischen BK, aber im Kirchendienst auf einer legalen Stelle, war Seelsorgerin an einem Städtischen Krankenhaus in Mannheim.21 Sie bekam 1942 telefonisch vom Oberkirchenrat den Auftrag der Sakramentsverwaltung daselbst. Auf ihren Einspruch, sie sei aber nicht ordiniert, erhielt sie nur »die Antwort, sie solle sich durch dieses Telefongespräch als ordiniert betrachten«.22 Faulhaber übernahm dann auch den Gemeindedienst, und sie nahm die Beauftragung des Pfarrdienstes und dessen Würde so ernst, dass sie in eine tiefe Krise kam, als sie zwei Jahre später dann formell ordiniert werden sollte. Wie sollte sie ihren Pfarrdienst ernst genommen wissen, wenn der bisherige Auftrag ungültig war bzw. erst jetzt richtig erfolgte?23 Die böse Gleichgültigkeit der Kirchenverwaltung wurde damit auf die Spitze getrieben, dass Faulhaber, wie die meisten ihrer Kolleginnen, nach 1945 das Gemeindepfarramt wieder verlassen musste. Sie ging in den Schuldienst.

Die Frage der Sakramentsverwaltung war in den Kriegsjahren ohnehin ein ständiger Stolperstein. Das Ordinationsformular, das Gerhard Jacobi in Berlin verwandt hat, spricht Bände: »Ihr werdet berufen, die Gemeinde Jesu Christi … mit dem reinen Worte Gottes zu weiden, [und] die heiligen Sakramente, sofern euch ihre Spendung von der Kirchenleitung gestattet wird, nach der Einsetzung Christi zu spenden«.24 Jacobi wusste genau, dass sich dieses Ordinationsformular »ausschließlich aus dem faktischen kirchlichen Zustand ergibt«25 und theologisch eigentlich völlig widersinnig ist.

Hinsichtlich der Einführungen ins Amt lief in den Kriegsjahren ebenfalls vieles durcheinander. Wenn nach dem Gesetz von 1927 die »Einsegnung« vorgeschrieben war, kam es in der Praxis oft dazu, dass liturgische Einsegnungen vorgenommen, die Dokumente aber zum Teil als Ordinationsurkunde überschrieben wurden26 oder dass Ordinationen mit eingeschränkter Amtsbefugnis durchgeführt wurden. Die BK griff wahrscheinlich deshalb auf den höherwertigen Begriff der Ordination zu, um im Kirchenstreit ihr Recht auf eigenes kirchenleitendes Handeln auch an diesem Punkt zu verdeutlichen.27 Im Krieg wurden immer mehr Theologinnen zum (teilweisen) Pfarrdienst ordiniert, auch rückwirkend, um das bisherige Tun zu legitimieren.


3. Ein Beispiel für Widerständigkeit: Ilse Härter (1912-2012)28

Ilse Härter, Jahrgang 1912, Schülerin berühmter BK-Theologen – u.a. von Hans-Joachim Iwand, Julius Schniewind und Karl Barth – hatte das hartnäckige Selbstbewusstsein, für die ganze Ordination zu streiten. Sie hat mit ihrer Widerständigkeit Geschichte gemacht. Nach Abschluss beider Examina sollte sie natürlich, wie es gesetzlich vorgesehen war, eingesegnet werden. Aber als ihr Mentor D. Hermann Hesse ihr den geplanten Termin nannte, wurde Härter offensiv. Ihre Antwort an Hesse (mittlerweile ein bekanntes dictum der BK-Kirchengeschichte) lautet: »Sagen Sie dem Presbyterium: Zu meiner Einsegnung werde ich nicht anwesend sein.«29 »Man stelle sich vor, eine kleine Vikarin sagt das dem großen D. Hesse.«30 Noch im Alter spürte man bei Ilse Härter den Stolz und die Verwunderung gleichzeitig – dass so etwas Unmögliches möglich war: die männlichen, die kirchlichen, die geistlichen, die vorgesetzten BK-Autoritäten in Frage zu stellen.

Härter hat 1941 auch den Eid auf Adolf Hitler verweigert und damit eine Pfarrstelle verloren. Im Ganzen aber hat sie gewonnen: 1943 fand, nach außen hin unauffällig, ihre Ordination statt: die erste uneingeschränkte pfarramtliche Frauenordination in Deutschland, zusammen mit der einer Kollegin, Hannelotte Reiffen.31 Es geschah an einem Abend, an einem frostig kalten Dienstagabend im Januar, dass Kurt Scharf, Präses der BK in Brandenburg, in Sachsenhausen bei Berlin die beiden jungen Kolleginnen ordinierte. Scharf widersetzte sich mit dieser Ordination der konservativen BK-Mehrheit, die, mit Synodenbeschluss vom Oktober 1942, den Kolleginnen nur eine eingeschränkte Amtsvollmacht zugesprochen hatte.32 Härter hat mir noch erzählt, dass es Glatteis gab, dass sie zur Kirche eher rutschten als gingen und dass ausgerechnet die großen Scheinwerfer des KZs Sachsenhausen ihnen den Weg beleuchteten. Beide Frauen wussten in diesem Licht zu realisieren, was es bedeutete, illegal Pfarrerin zu sein.


4. Die Arbeit im »Vikarinnenausschuss«

Wenn die Ordinationshandlung von Kurt Scharf auch intern eine widersätzliche Handlung war, so deshalb, weil die BK nach längerer Diskussion den theologisch qualifizierten Frauen doch nur ein Amt eigener Art, ein Amt sui generis zusprechen wollte. Sie kehrte damit in etwa zum Sachstand von 1927 zurück. Dies war das Ergebnis einer Grundsatzdiskussion in den Jahren 1941/42, die in einem Ausschuss geführt wurde, der zu diesem Zweck von der Synode der BK bestellt worden war. Die vielfache Übernahme von Pfarrdienstvertretungen durch Frauen, die ich eben besprochen habe, hatte diese Diskussion ausgelöst.33

Die Arbeit in dem sog. »Vikarinnenausschuss«, die sich über mehrere Sitzungen erstreckte, ist für die deutsche Diskussion um das Amt von Frauen eine theologisch bedeutsame Quelle. Auch wenn ich die Beschlussfassung schwierig finde, ist doch die Diskussion selbst, zu der es ein ausführliches Protokoll gibt, von einer Prägnanz, die in der Nachkriegszeit nicht mehr erreicht worden ist. Das ist wohl auch deshalb der Fall, weil nach dem Krieg nie wieder die Situation zustande kam, dass starke theologische Positionen so direkt aufeinander getroffen sind.

Der Ausschuss war von männlicher Seite prominent besetzt: Mitglieder waren neben Peter Brunner: Otto Dibelius, Hermann Diem, Ernst Wolf, Heinrich Schlier, Edmund Schlink, Julius Schniewind; als Referenten zusätzlich Otto Michel und Ernst Käsemann. Dazu kamen die Theologinnen Elisabeth Asmus, Elisabeth Freiling, Anna Ohnesorge, Anna Paulsen, Klara Hunsche, in den Folgesitzungen noch weitere Frauen. Nur gibt das Protokoll deren Stimme kaum wider. Haben sie nicht viel gesagt, oder ist, was sie gesagt haben, nicht angemessen protokolliert worden? Das wissen wir heute nicht mehr. Nach dem Protokoll war das Gremium von den männlichen Theologen (und gleichzeitig lutherisch) dominiert.

Der Ausschussarbeit gehen mehrere Gutachten voraus. Ich bespreche im Folgenden das maßgebliche Gutachten von Brunner, ebenso das seines Kollegen an der Wuppertaler Hochschule, des Neutestamentlers Heinrich Schlier. In der Argumentation beider zeigt sich die gründliche Arbeit am biblischen Text, die für die BK programmatisch war. Es zeigt sich allerdings auch, dass das Ergebnis durchaus nicht vom biblischen Befund bestimmt war. – Später werde ich auf die Position von Herrmann Diem zurückkommen, der, ebenfalls von einer lutherischen Position herkommend, die Gleichstellung von Frauen im Pfarramt befürwortete.

Ich beginne mit Heinrich Schlier:34 Der Neutestamentler interpretiert den Sachverhalt über 1. Kor. 11,1ff; 1. Kor. 14,33ff und 1. Tim. 2,8ff, mit Schwerpunkt auf Tim.; er zeigt damit bereits vom Ansatz her eine Sichtweise an, die von der Begrenzung weiblicher Tätigkeit im kirchlichen Handeln ausgeht. Er liest aus den Texten eine grundlegende »seinsmäßige Unterschiedenheit von Mann und Frau« heraus,35 der der Grundsatz korrespondiere, dass eine Frau ontologisch in Unterordnung zum Mann stehe. Schlier entwickelt dazu den Leitbegriff der Hypotage (Unterordnung), der sich an 1. Tim. 2,11 orientiert. Die Frage des weiblichen Amtes ist nach Schlier eingebunden in die »Frage der für die Kirche verbindlich und einheitlich von ihr zu bewahrenden Ordnung36 die er, im Blick auf Frauen, mittels des Hypotage-Begriffs als Unterordnung festmacht.

Nun weiß Schlier natürlich um die anderen biblischen Stellen, die die weibliche Beteiligung im Gottesdienst und in der Gemeindearbeit offenkundig machen. Diese Beispiele ordnet Schlier anders ein: Sie seien entweder charismatische Ausdruckformen oder sie bezeichneten niedere Dienste, die der Unterordnung ohnehin Rechnung tragen. Schlier versteht das charismatische Phänomen als bedingte, befristete Infragestellung der zentralen Ordnung. Und er unterscheidet fundamental zwischen Kirche und Gnosis: Weibliches Charismatikertum, das die Unterordnung nicht respektiert, ist nach Schliers Verständnis ein gnostisches Phänomen. Das Gewicht, das den Vorstellungen von Ordnung und Unterordnung hier gegeben wird, ist außerordentlich. Ich erinnere daran: Auslöser für die theologische Arbeit war die Pfarramtsvertretung durch Frauen. Als Antwort auf diesen kriegsbedingten Emanzipationsprozess erscheint nun ein theologischer Begriff, der die praktische Emanzipation theologisch zu korrigieren versucht. Folgeträchtig war, dass Schliers Leitbegriff der Hypotage in der weiteren theologischen Arbeit des Ausschusses auf starke Resonanz stieß.

Peter Brunner bezieht sich auf Schlier, setzt aber seinerseits einen theologischen Leitbegriff ein, der gegen die Pluralität des exegetischen Befunds geltend gemacht wird. Bei Brunner ist es der Begriff des ministerium verbi divini, des göttlich gestifteten Predigtamtes. Wenn das ministerium verbi divini einen Gesamtauftrag bezeichnet, der in allen ntl. bezeugten Ämtern zur Sprache kommt, so ist nach Brunner diese Amtsvollmacht im Predigtamt konzentriert. Andere Ämter stehen dem Predigtamt daher nicht gleich, sondern müssen ihm zuarbeiten. Das Predigtamt kann nach Brunner nur von Männern ausgeübt werden.

Zu diesen »zudienenden Diensten« gehört auch das »Vikarinnenamt«, das Brunner, wie wir schon gesehen haben, als eine Spielart des Diakonissenamtes versteht, das statt karitativer Arbeit einen katechetischen Schwerpunkt hat. Ich zitiere ausführlich: »Die Theologin ist diese theologisch ausgebildete Diakonisse, deren Dienst insbesondere in der Seelsorge und Unterweisung im Wort an Kindern, Mädchen und Frauen besteht.« 37 Ihren »Dienst kann sie nicht selbstständig, sondern nur in Verbindung mit dem Hirten der Gemeinde zu dessen Unterstützung ausführen. Ihr Dienst muß dem des Hirten zu- und nachgeordnet bleiben.«38 Diese Bedingung ist für Brunner absolut; ihre Missachtung versteht er als Häresie. »Die mit der Erschaffung des Menschen gesetzte Kephalē-Struktur des Verhältnisses Mann-Frau und das durch diese Ordnung der Frau in eigentümlicher Weise geltende Gebot der Unterordnung (Hypotagē) stehen in der Kirche Jesu Christi bis zum Jüngsten Tag in Kraft. Sollte jemand das tatsächlich wirksame Bestehen dieser Ordnung und die tatsächliche Gültigkeit des dieser Ordnung entsprechenden Gebotes durch Lehre und Verkündigung bestreiten, so würde er an einem zentralen Punkt, an dem das Ganze der christlichen Botschaft letzten Endes auf dem Spiel steht, eine falsche Lehre verkündigen; er wäre Häretiker.«39

Ich fasse zusammen: Brunner und Schlier haben, theologisch eigenständig, das neue Thema der Pfarramtsausübung durch Frauen exegetisch und amtstheologisch zu klären versucht. Sie sind angesichts der hohen Bedarfslage nicht auf den Trend einer raschen, bedarfsgerechten Ordination von Frauen eingestiegen, haben ihren Standpunkt auch in der Nachkriegszeit klar vertreten und sind auch dann nicht über der veränderten kirchenpolitischen Lage wankelmütig geworden.40 Das verdient Respekt. Allerdings sind ihre Methoden der Entscheidungsfindung problematisch. Die ntl. Pluralität der Ämter wird jeweils unter einen Begriff eingefangen und faktisch erdrückt: Schlier postuliert die Unterordnung von Frauen, die er ontologisch begründet sieht, Brunner entwickelt, dem korrespondierend, einen Begriff vom Predigtamt, das von oben (von Christus) sein Mandat empfängt und dem von unten (von den Frauen) zugearbeitet wird. Die Frage, ob die Ämtersituation im NT überhaupt das zeitgenössische Problem der Frauenordination zu klären vermöchte, wird gar nicht gestellt bzw. in der Weise beantwortet, dass das NT den seinsmäßigen Zustand von Frauen, subordiniert unter den Mann, begründet und festschreibt. Insofern müssen beide Theologen über die weiblichen Ämter, die das NT und die Kirchengeschichte bezeugen, hinweggehen.

Neben den Vorgaben von Brunner und Schlier hat eine weitere theologische Prämisse maßgeblich auf den Ausschuss eingewirkt. Recht schnell einigte sich dieser nämlich auf die Behauptung, dass die Frage nach der Rechtmäßigkeit weiblicher Amtsausübung eigentlich eine Frage nach dem weiblichen Charisma ist: Hat eine Frau Anteil am Charisma der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung oder ist das nicht der Fall?41 Der Ausschuss trifft früh die Entscheidung, dass »nach dem ntlichen Zeugnis das eine Amt Jesu Christi sich in einer Fülle von kirchlichen Ämtern, d.h. Charismen repräsentiert, und daß die Frage der verkündigenden Frau nicht von dem systematischen Begriff des einen geistlichen Amtes der Kirche, sondern im Rahmen der Mannigfaltigkeit der Charismen zu erörtern sei.«42

Diese Entscheidung ist theologisch fatal. Denn im Folgenden geht es kaum mehr um eine theologisch angemessene Bestimmung des ministerium verbi divini – die auf der Basis des allgemeinen Priestertums natürlich gender-unabhängig sein muss – sondern um die Frage, ob Frauen ein Charisma für dieses Amt besitzen. Bezeichnenderweise wird die Frage, ob Männer ein solches Charisma haben, nicht gestellt. Der Begriff des Charismas, so lauter und rein er ekklesiologisch daher kommt, wird tatsächlich biologistisch bestimmt: Einer Frau – nicht einem Mann – werden bestimmte Begabungen zu- oder abgesprochen. Hinzu kommt, dass das Wortamt (ministerium verbi divini) in der theologischen Tradition eine größere Dignität hat als die Vorstellung vom Charisma, dem die Assoziationen von Spontanität und Ungeordnetheit anhaften. Wir haben in der Argumentation von Schlier bereits gesehen, dass ein überbordendes »Charisma« in seiner Sicht an die Grenze der gnostischen Häresie führt und in jedem Fall durch die kirchliche Ordnung eingebunden sein muss.

Einzig Herrmann Diem und teilweise auch Ernst Wolf haben diese theologische Fehlentwicklung sofort und präzise erkannt. Ich zitiere Diem mit einem einschlägigen Votum, das er gegen die Entwicklung im Ausschuss vorbrachte: »Die uns gestellte Frage war, ob die unter denselben Bedingungen wie der Mann theologisch vorgebildete und von der Gemeinde auf Grund ihrer Eignung ins minist.ecclesiasticum berufene Frau dieses Amt durch Predigt und Sakramentsverwaltung in der ordentlichen Gemeindeversammlung ausüben darf. – Es handelt sich also nicht um die Frage, für ein neues Frauenamt neben den bisher bestehenden Ämtern in der Kirche Raum zu schaffen. Es geht auch nicht an, diese Berufung von der Feststellung eines besonderen Frauencharismas abhängig zu machen, das im Unterschied von NT heute vorhanden wäre. Unbeschadet des Zusammenhangs von Amt und Charisma ist festzuhalten, dass ebenso wenig wie der Mann qua Mann ein besonderes Charisma für das Predigtamt besitzt, dies von der Frau qua Frau erst nachzuweisen wäre.«43

Diems Votum halte ich bis heute für relevant. Denn bis heute geht die ökumenische amtstheologische Diskussion, wenn sie die Charismenlehre in den Mittelpunkt rückt, zu Lasten von Frauen, wenn ihnen eine »Begabung« für das Amt an Wort und Sakrament zu- oder abgesprochen wird. Fast schlimmer noch ist es, wenn ihnen von männlicher Seite eine Begabung für andere, untergeordnete Aufgaben großzügig konzediert wird. Dass Frauen mit ihren vorgeblich »weiblichen Begabungen« Wertschätzung erfahren, sie aber gleichzeitig strukturell diskriminiert werden, ist ein immer wiederkehrendes Phänomen. Eine allzu starke Betonung der Charismenlehre bzw. der Leib-Christi-Metapher ist im Zusammenhang der Ordinationsfrage also problematisch. Wird das allgemeine Priestertum im Sinne einer communio von unterschiedlichen Begabungen und Ämtern gedeutet, wird sein partizipatorischer Anspruch zugunsten seiner integrativen Bedeutung abgewertet. Die Stoßkraft der These vom allgemeinen Priestertum geht aber, so würde ich sagen, in eine andere Richtung: Wenn alle Gemeindeglieder als potentielle Amtsträger/Amtsträgerinnen völlig gleich qualifiziert sind und die Kritik an den von ihnen bestellten Amtsträgern/Amtsträgerinnen gemeinsam wahrnehmen, sind partizipatorische Strukturen im Gemeindeleben, unter den Amtsträgern/Amtsträgerinnen und in der Kirchenleitung unbedingt gefordert. In diesem Kontext gibt es kein spezifisches »Frauenamt«.

In diese Richtung argumentierte auch Hermann Diem: Er hielt es für theologisch unmöglich, die ntl. Charismen biologistisch auf »weibliche Fähigkeiten« hin zu aktualisieren. Ein Frauenamt sui generis oder ein spezifisch weibliches (oder männliches) Charisma für den Predigtdienst sind für ihn Konstrukte, die theologisch nicht zu begründen sind. Doch er hat sich nicht durchsetzen können. Als die BK-Synode 1942 ihre Beschlüsse fasste, war die Tendenz eindeutig: Das Charisma der Frau sei zwar ein Wortamt, ziele aber auf Kinder- und Jugendarbeit. Ein Charisma für das Predigtamt und die Gemeindeleitung besitze eine Frau nach diesem Verständnis nicht. Unterordnung unter den männlichen Pfarrherrn bleibt die entscheidende Devise. Die Beschlüsse der Hamburger BK-Synode lauteten wie folgt: »1. Der Dienst der theologisch gebildeten Frau (Vikarin) ist Dienst am Wort. Er richtet sich an Frauen, Jugendliche und Kinder. 2. Die Vikarin übt ihren Dienst nicht im Gemeindegottesdienst aus. Auch das Amt der Gemeindeleitung wird von ihr nicht geführt.«44

Das sind starke Sätze angesichts der Tatsache, dass in vielen Gemeinden längst zur Gewohnheit geworden war, dass Vikarinnen und Pfarrfrauen Gottesdienst hielten. Doch findet sich in der Beschlussfassung der Synode auch hierfür eine Antwort: »In Zeiten der Not, in denen die geordnete Predigt des Evangeliums aus dem Munde des Mannes verstummt, kann die Kirchenleitung gestatten, daß Frauen, die dazu geeignet sind, auch im Gemeindegottesdienst das Evangelium verkündigen.«45 Die Zeit des Krieges wird damit als ein Ausnahmezustand bestimmt, in dem die weitgreifenden Pfarramtsvertretungen durch Vikarinnen und Pfarrfrauen in die ständige Verfügbarkeit der Kirchenleitung gestellt werden. Bei aller Redlichkeit der BK-Verantwortlichen – soll die jeweilig einzelne Entscheidung wirklich ein theologisch begründetes Urteil ersetzen? Kann man einen Ausnahmezustand in solcher Breite theologisch rechtfertigen? Und wer soll im Einzelfall die Entscheidung treffen?

Ilse Härter hatte, als diese Entscheidung in der BK-Synode am 10. November 1942 fiel, bereits die dritte Kriegsvertretung und damit die dritte volle Pfarrstelle übernommen: Sie war nach einer Etappe in Berlin-Wannsee und einer weiteren in Fehrbellin (Brandenburg) nun in Ebersbach/Fils in Württemberg tätig. Härter war 1939 von der Gestapo verhört worden, hatte 1941 den Treueid auf Hitler und den Ariernachweis verweigert und war deswegen aus Berlin-Wannsee entlassen worden; sie hatte in Fehrbellin die streng verbotenen Fürbittenlisten der BK im Gottesdienst verlesen lassen und Kollekten für die BK gesammelt.46 Und die Gemeinden liebten sie dafür und waren ihr dankbar. Unzählige Kolleginnen waren in der gleichen Situation. Die inständige Bitte der Vikarinnen – alle illegal, alle ständig durch die Geheime Staatspolizei gefährdet, alle ohne eine ihrer Tätigkeit angemessene Besoldung – war diese: »Möchte doch unsere Kirchenleitung uns nicht den Trost der Ordination nehmen.«47

Ein Vikarin schreibt ziemlich ironisch und bitter: »Inzwischen wachsen die Schwierigkeiten unserer Arbeit, sie lasten vor allem je länger je mehr. Finden wir uns eines Morgens in irgend einem Büro [der Geheimen Staatspolizei], so haben wir wenigstens den Trost, daß ja auch unsere Kirchenleitung sich nicht sicher war, ob wir eigentlich Diener des Wortes sind oder nicht, ihrer Hilfe und ihres Trostes bedürfen oder nicht: im Grund ist dann die einfachste Lösung aller Schwierigkeiten gefunden.« Ernsthafter fügt sie hinzu: »Es geht ja nicht um uns und unsere Empfindungen; es geht darum, daß unsere so notwendige Arbeit auf die Dauer nicht mit Freudigkeit getan werden kann, wenn wir keinen Auftrag dazu haben.«48



Literatur

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Hoffmann-Aleith, E. (1941) »Ich vertrete meinen Mann«. Theologin und Pfarrfrau, in: Die Theologin 11, 24-28

Jähnichen, Birgitt und Traugott (1996), Hannelotte Reiffen. Ein konsequenter Weg in die Bekennende Kirche, in: Hausammann, Susi/Kuropka, Nicole/Scherer, Heike (Hg.), Frauen in dunkler Zeit. Schicksal und Arbeit von Frauen in der Kirche zwischen 1933 und 1945. Aufsätze aus der Sozietät »Frauen im Kirchenkampf, Köln, 49-76

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Ludwig, Hartmut (Hg.) (2011), Auf Gegenkurs. Ein Fest- und Dankesschrift zum 100. Geburtstag von Pfarrerin D. h.c. Ilse Härter, Berlin

Peters, Albrecht (1983), Ringen um die einigende Wahrheit. Zum Gedenken an Professor D. Peter Brunner (geb. am 25.April 1900 – gest. am 24.Mai 1981), in: KuD 29, 197-224


Anmerkungen:

1 Christuskirche in Wuppertal-Unterbarmen, im Sommer 1937, nach: Aschermann/Schneider 1985, 206f. Ich danke für die freundliche Genehmigung des Verlags Dr. Rudolf Habelt, dieses Bild verwenden zu dürfen.

2 Aschermann/Schneider 1985, 201- 215.

3 Aschermann/Schneider 1985, 204.

4 Vorlesungsverzeichnis Sommer 1937; nach Aschermann/Schneider 1985, 200.

5 Aschermann/Schneider 1985, 211.

6 »… gebeugt der große, kräftige Mann von den Schlägen im KZ, von denen wir wussten und von denen er nie sprach. Gebeugt nun über sein Konzept, aus dem er langsam, das Bedeutende durch Wortwahl oder Wiederholung gleichsam unterstreichend, vortrug.« Bericht von Heinrich Lücke, Archiv der Kirchlichen Hochschule Wuppertal 7,20,8; zit. nach: Aschermann/Schneider1985, 210.

7 Peters 1983, 222.

8 Auszug aus einem Gedicht, vorgetragen von Paul Gerhard Hennes am Semesterabschlussabend des Sommersemesters 1936; zit. nach Aschermann/Schneider 1985, 210.

9 Aschermann/Schneider 1985, 169.

10 So, ohne absolute Zahlen, Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 8.

11 Brunner hat seine Position immer durchgehalten; vgl. als frühes Zeugnis sein Gutachten während des BK-Diskussion, in: Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 117-131. Später sind seine Thesen durch den Aufsatz »Das Hirtenamt und die Frau« (1959) bekannt geworden; s. Brunner 1962.

12 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 123.

13 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 128.

14 Die weitere Forschung kann sich z.B. an das »Lexikon früher evangelischer Theologinnen« halten, welches 450 Kurzbiogramme zur Verfügung stellt; Erhart 2005.

15 »Dem Ministerium beehre ich mich zur Kenntnis zu bringen, daß die Theol. Fakultät der Theologie studierenden Frauen, die von ihr ein Abschlußzeugnis ihrer theologischen Studien wünschten (da die Konsistorien ihnen solche nach den bestehenden Verordnungen nicht erteilen), geantwortet hat, daß sie diesem Wunsche entsprechen werde, da sie ihn für gerechtfertigt hält … Im Bezug auf die Form des Examens hat sich die Theologische Fakultät an die Form des ersten theologischen Examens für Männer genau angeschlossen. Die Examinandin hat häusliche schriftliche wissenschaftliche Arbeiten anfertigen, mehrere Klausurarbeiten leisten und auch eine Predigt und Katechese ausarbeiten müssen«. Benachrichtigung Harnacks an das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nach der ersten Prüfung einer Theologin durch die Berliner Theologische Fakultät am 31.3.1920; zit. nach Erhart 1994, 138.

16 Vom 9.5.1927; in: Allgemeines Kirchenblatt für das evangelische Deutschland 1928, 14ff.

17 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 4.

18 Hoffmann-Aleith 1941, 24-28.

19 Vgl. Herbrecht /Härter/Erhart 1997, 14f.

20 Vgl. Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 18. 1939 verabschiedete der Bruderrat der APU eine einheitliche Regelung zur Besoldung. Eine Vikarin erhielt nach dem 2. Examen im 1. Jahr 100 RM. Diese Summe steigerte sich bis ins 6. Dienstjahr auf 190 RM. Ab dem 7. Dienstjahr sollte sie 70% des Anfangsgehalts eines öffentlich-rechtlich anerkannten Pfarrers bekommen (alle Daten nach Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 94; Hervorh. C.G.).

21 Zur Vita Faulhabers: Bitz 1996.

22 Bitz 1996, 29.

23 Es war ihr Doktorvater Martin Dibelius, der ihr behutsam half und ihre Bedenken zerstreute, indem er sie ermutigte, die Ordinationsfeier als Bestätigung des Bisherigen zu begreifen. Es ist hier ein seelsorgerlicher, feinsinniger Brief von Dibelius erhalten; er kannte seine Doktorandin, die ernst nahm, was man sie ernst zu nehmen gelehrt hatte; Bitz 1996, 33.

24 Härter 1985, 195; Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 138.

25 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 138.

26 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 23.

27 Härter 1985, 207.

28 Zur Gestalt Härters und ihrer Biographie s. die Beiträge in Ludwig 2011; hier finden sich auch eine Bibliographie der Schriften Härters und weitere Literaturangaben zu ihrer Person.

29 In diesem Wortlaut mitgeteilt im Gespräch mit Verf. am 22.12.2005. Vgl. auch Herbrecht/Köhler 2003, 18.

30 Härter im Gespräch mit Verf. am 22.12.2005.

31 Vgl. dazu: Ludwig o.J., 39; Jähnichen 1996, 69; Globig 2006, 36 u.ö. Einzelne Details zu dieser Ordinationsfeier verdanke ich mehreren Gesprächen mit Ilse Härter, letztes Gespräch am 15.7.2008.

32 Zu diesen »Hamburger Beschlüssen« s.u.

33 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 71ff. 1940 kam das Thema der »Vikarinnenfrage« in die Synode und ging von da ein Jahr später mit mehreren Gutachten in einen Ausschuss, der sich um verbindliche theologische Vorgaben bemühte. Die Ausschussarbeit ist brillant dokumentiert in: Herbrecht/Härter/Erhart 1997; gl. auch Herbrecht 2000; Globig 1994, 49ff. Die Synode beschloss angesichts der Notlage der Gemeinden, dass theologische Laien – Männer – für den Dienst an Wort und Sakrament zu berufen sein. Die Ordination der Vikarinnen wurde hingegen vorläufig untersagt; Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 79.

34 Das Gutachten ist dokumentiert in: Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 58-61. Zur Interpretation Schliers s. Globig

35 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 59.

36 Ebd.; Hervorh. C.G.

37 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 128.

38 Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 128.

39 Brunner 1962, 332.

40 Schlier konvertierte zum Katholizismus. Brunner hat seine Thesen nach dem Krieg in einem bekannten Aufsatz noch einmal ausführlich entfaltet: »Das Hirtenamt und die Frau« (1959); s. Brunner 1962.

41 Globig 1994, 57; s. dort auch zum Folgenden.

42 Zit. nach Globig 1994, 58f.

43 Zit. nach Globig 1994, 65f.

44 Beschluss IV der 11. Bekenntnissynode der BEK-APU: »Der Dienst der Vikarin«, in: Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 339f.

45 Beschluss V der 11. Bekenntnissynode der BEK-APU: »Der Dienst der Frau in Zeiten der Not«, in: Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 340f.

46 Ludwig 2011, 200.

47 Brief von Martin Albertz an Herrmann Hesse, 31. Januar 1941; zit. nach: Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 141.

48 Brief von Lore Schlunk an Hans Asmussen am 8. März 1941; zit. nach Herbrecht/Härter/Erhart 1997, 143.

Über die Autorin / den Autor:

PD Pfarrerin Dr. theol. Christine Globig, Pfarrerin der Nordkirche, 2002-2009 Dozentin für Syst. Theologie und Theol. Frauenforschung an der Kirchl. Hochschule Wuppertal-Bethel, 2014 Habilitation im Fach Syst. Theologie; Veröffentlichungen (u.a.): Frauenordination im Kontext lutherischer Ekklesiologie (Göttingen 1994).

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 1/2016

1 Kommentar zu diesem Artikel
13.02.2016 Ein Kommentar von Kleve Eine der damaligen Vikarinnen war Heidi Graetz ,zunächst stud theol in Breslau . Dort wurde sie im Hörsaal von den männlichen Studenten mit Pfiffen begrüßt. Später stellte sie sich Adolf Schlatter vor : er empfing sie mehr als unfreundlich, aber vermittelte sie in den Reisedienst der Frauenarbeit In Waldenburg /Schlesien war sie bis Kriegsende tätig , wurde geschätzt und geliebt .Zu den Mitgliedern der Singschar , die an der Front waren , hielt sie intensive Verbindung ."Wie hätten wir sonst seelisch überlebt ohne unsre Vikarin Heidi Graetz " Ihre letzte Tätigkeit war die einer Seelsorgerin in dem Magdeburger diakonischen Anstalten (Mehr weiß Prof i R K Köhler , Stuttgart aus Waldenburg stammend )
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