Ergebnisse der 5. Kirchenmitgliedschaftserhebung (KMU V)
»Auf den Pfarrer kommt es an« – der Aufmacher der FAZ vom 18. April 2014 zur 5. Erhebung der EKD über Kirchenmitgliedschaft (KMU V) bringt es auf den Punkt. Ich füge hinzu: Auf die Pfarrerin ebenso! Gut zu erfahren, dass unter den Kirchengliedern die Bedeutung von Pfarrerinnen und Pfarrern hoch geschätzt wird. Das hätten wir als klares und deutliches Wort gern auch aus dem Munde berufener Mitglieder von EKD-Gremien gehört! Dazu hätte es nicht einmal einer Untersuchung bedurft. Aber im Nachgang zur Mitgliederbefragung wäre ein solches Wort wohltuend gewesen. Eine Anerkennung des tagtäglichen Einsatzes von Pfarrerinnen und Pfarrern in Gemeinden, Werken und Einrichtungen: treu, beharrlich, zuweilen unermüdlich, zuverlässig und ganz gegen den Trend voll bewusst der Verantwortung, die die Kirche und ihre Amtsträgerinnen und Amtsträger in der kirchlichen und der politisch-gesellschaftlichen Öffentlichkeit haben.
Die Ergebnisse der KMU V sprechen für sich: Die Evangelische Kirche ist für ihre Mitglieder vor allem durch ihre gottesdienstliche Praxis bedeutsam. Das gilt ähnlich für Menschen ohne konfessionelle Bindung, die ebenfalls befragt wurden. Gottesdienste im Lebenszyklus und im Jahreskreis erfreuen sich besonderer Beliebtheit. Die Kirche steht damit im Bewusstsein der Menschen für dezidiert religiöse Themen ein. Die Rede von Gott, die Wahrnehmung und Auslegung biblischer Texte sowie Theorie und Praxis des Glaubens werden selbstverständlich mit der Kirche verbunden und von ihr erwartet. Die Lebensäußerungen der Kirche werden außerdem stark mit Personen und Orten der Reformationsgeschichte verbunden. Das mag den zahlreichen Veranstaltungen und der breiten Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Dekade zum Reformationsjubiläum geschuldet sein, verweist aber zugleich auf entsprechende Inhalte des Unterrichts in Kirche und Schule sowie auf tradierte Formen einer typisch protestantischen Erinnerungskultur.
Der großen Bedeutung der gottesdienstlichen Praxis korrespondiert die Kirche im Dorf. Hier soll stattfinden, besser: gefeiert werden, was Kirchenmitglieder wie Konfessionslose von Kirche erwarten. Das gilt, auch wenn das sonstige Leben der Ortsgemeinde von nur etwa einem Viertel der Kirchenmitglieder wahrgenommen wird. Denn Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Jubiläen oder Beerdigungen spielen im Bewusstsein der Mitglieder eine weitaus größere Rolle und erreichen durch familiäre oder freundschaftliche Verbundenheit fast immer auch Konfessionslose. Dasselbe gilt für Gottesdienste an Festtagen und für Zielgruppengottesdienste, nicht zuletzt im Bereich von Kindertagesstätten, aber auch für das kirchliche Engagement in der Arbeitswelt, in der Bundeswehr, in Einrichtungen wie Schule, Krankenhaus, Hospiz, um nur einige wenige zu nennen, sowie für die begleitende Seelsorge und die Bildungsarbeit. Die »persönliche Ansprache« ist ein »Markenzeichender Kirche«, wie der Sozialwissenschaftler und Mitherausgeber der Befragung, Franz Grubauer, es ausgedrückt hat.
Aus all dem erhellt, dass Pfarrerinnen und Pfarrern in der Kirche besondere Bedeutung zukommt. Die Ergebnisse der KMU V unterstreichen diese Bedeutung eindrucksvoll. Das Bild von Kirche vermittelt sich für einen großen Teil der Befragten über konkrete Personen, nämlich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die sie persönlich kennen, denen sie anlässlich eines kirchlichen oder öffentlichen Ereignisses begegnet sind oder deren Namen sie mit einer Pfarrperson verbinden.
Vor allem spielen Pfarrerinnen und Pfarrer in der Wahrnehmung ihres öffentlichen Amtes eine wichtige Rolle. Ihre Präsenz in den Lebensbezügen der Menschen vor Ort und im gesellschaftlichen Diskurs steht für die Kirche. Ob Kirche wahrgenommen wird, hängt daher zu einem beträchtlichen Teil davon ab, inwieweit es Pfarrerinnen und Pfarrern gelingt, das Leben nicht nur der Kirchenmitglieder, sondern aller Menschen in ihren politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bezügen zu kennen und zu teilen sowie seelsorglich und theologisch kritisch zu begleiten. Nicht zuletzt auf diese Weise tragen Pfarrerinnen und Pfarrer und damit die Kirche wesentlich zum Zusammenhalt der Gesamtgesellschaft bei.
Die Ergebnisse der KMU V zur Bedeutung von Pfarrerinnen und Pfarrern weisen damit auf die überaus große Verantwortung hin, die von dieser Berufsgruppe in der Kirche erwartet und von dieser Berufsgruppe getragen wird. In diesen Erwartungen spiegelt sich das klassische Pfarramt vor Ort, also die Kirche im Dorf, je nach Ausprägung unterschiedlich in Stadt und Land und nach den Funktionen, die Pfarrerinnen und Pfarrer an kirchlichen und säkularen Orten wahrnehmen.
Notwendige Folgerungen aus der KMU V
Deshalb muss endlich Schluss sein damit, dass Pfarrerinnen und Pfarrern unablässig neue Aufgaben aufgebürdet werden und sie allein bleiben mit der Notwendigkeit, diese Aufgaben in ihre Arbeitswoche zu integrieren oder durch Weglassung anderer Aufgaben zu kompensieren. Beides ist auf Dauer nicht möglich, sondern wird zur Belastung für das eigene Selbstverständnis, für die Familie, für die Gesundheit und nicht zuletzt für das Miteinander in Gremien und Aufgabenbereichen. Niemandem ist damit gedient, dass Pfarrerinnen und Pfarrer sich in der Wahrnehmung unzumutbar vieler Aufgaben verzehren und darüber krank werden. Es gehört zur Professionalität und zur Freiheit des Pfarrberufes, sich Veränderungen zu stellen und zu angemessenen Lösungen zu kommen. Es kann aber nicht sein, dass Pfarrerinnen und Pfarrer genau dann, wenn sie sich mit Veränderungen und möglichen Lösungen beschäftigen, misstrauisch und missgünstig angesehen werden. Vielmehr braucht es Unterstützung, Solidarität und im besten Sinne wertschätzende Begleitung, mindestens aber das Vertrauen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer vor Ort ebenso wie in Vertretungsorganen das Ganze der Kirche und deren Wohl im Blick haben, wenn sie sich um die Bedingungen ihrer Berufstätigkeit kümmern.
In der Wahrnehmung der Bedeutung von Pfarrerinnen und Pfarrern für die Kirche können kirchenleitende Gremien noch besser werden. Sie nehmen damit die eindeutigen und klaren Ergebnisse der KMU V ernst. Der Verband Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer steht als Vertretungsorganisation von mehr als 20.000 Pfarrerinnen und Pfarrern als Gesprächspartner für die EKD und ihre Gliedkirchen zur Verfügung. Der Verband kann und will sich kritisch und zugleich konstruktiv an den Überlegungen zur Zukunft der Kirchen der Reformation in Deutschland beteiligen. Er wird freilich deutlich machen, dass manche Vorgaben des Reformprogramms der EKD in die falsche Richtung weisen und manches Leuchtfeuer sich als Irrlicht erwiesen hat. Die Umfrage macht deutlich, dass nicht einerseits Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrer Bedeutung für die Kirche marginalisiert werden dürfen, während ihnen die Verantwortung zugemutet wird, sie müssten einfach nur besser werden, um die Kirche voranzubringen. Die Vorgabe, »gegen den Trend zu wachsen«, war und ist eine Anleitung zum Unglücklichsein; sie hat nicht wenige Pfarrerinnen und Pfarrer nicht nur unglücklich, sondern sogar krank gemacht. Es wäre hilfreich gewesen, den Verband zum sog. Zukunftskongress der EKD im Mai dieses Jahres einzuladen. Aber vielleicht wollte dort niemand hören, was der Verband schon seit langem sagt und einfordert. Nun haben es eben die Kirchenmitglieder gesagt.
Zur Diskussion um das Berufsbild
Die Ergebnisse der KMU V scheinen im Widerspruch zu stehen zu den landauf, landab geführten Diskussionen um das Berufsbild derPfarrerin, des Pfarrers. Gegen eine intensive Beschäftigung mit dem Berufsbild ist im Grunde nichts einzuwenden. Die Vergewisserung dessen, was den Pfarrberuf ausmacht, muss gerade in einer Zeit geschehen, in der die Zahl derer, die diesen Beruf ausüben, abnimmt, ohne dass die Menge der Aufgaben und die Erwartungen an Pfarrerinnen und Pfarrer abnehmen, sondern im Gegenteil sogar wachsen. Dennoch lässt sich fragen, ob in der breiten Diskussion nicht Symptome behandelt werden, die auf ein umfassendes Krankheitsbild hinweisen. Soll da womöglich etwas verändert oder verhindert werden, was nach den eindeutigen Ergebnissen der KMU V als unaufgebbar angesprochen werden muss, nämlich eine erkennbare und erreichbare Pfarrerschaft, die in ihren unterschiedlichen Bezügen Kirche repräsentiert? Soll unter der Hand verändert werden, was Pfarrerinnen und Pfarrer tun sollen?
Wenn die Auseinandersetzung mit dem Berufsbild dazu dient zu klären, was zukünftig von Pfarrerinnen und Pfarrern erwartet werden darf, wenn der Pfarrermangel mehr und mehr durchschlägt und theologischer Nachwuchs nicht in ausreichendem Maße zu erwarten sein wird, dann ist das durchaus zu begrüßen. Aber es darf unter der Hand nicht dazu kommen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer in dem behindert werden, was ihres Amtes ist. Kooperation zwischen Gemeinden und Funktionen wird zunehmend notwendig sein. Aber Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen sich in den zu jeder Kooperation gehörenden Absprachen nicht verzetteln oder gar verlieren. Vieles in den verschiedenen Aufgabenbereichen wird zukünftig nur durch Menschen möglich sein, die sich ehrenamtlich engagieren. Aber Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen nicht ausschließlich zu Anleiterinnen und Anleitern von Ehrenamtlichen werden. Ihre Aufgaben liegen da, wo sie immer lagen und ihre theologische Grundlegung haben, nämlich in der Verkündigung in Wort und Sakrament, Unterricht, Seelsorge und geistlicher Leitung.
Versuche zum Berufsbild sollen beschreiben, was von Pfarrerinnen und Pfarrern erwartet werden darf, was sie an besonderen Begabungen zusätzlich einbringen können und worauf sie achten müssen, damit sie zufrieden und – soweit es an ihnen liegt – gesund ihren Dienst versehen können.
Bedrohtes Seelsorgegeheimnis
Wesentlich zum Pfarrberuf gehören die Seelsorge und das damit untrennbar verbundene Seelsorgegeheimnis. In einer Zeit, in der Telefone und Rechner jederzeit und überall abgehört, eingesehen und mitgelesen werden, willkürlich, ohne Anfangsverdacht und auf Vorrat, ist das Seelsorgegeheimnis zumindest im Zusammenhang moderner Kommunikationstechnik nicht gewährleistet. Nichts und niemand ist mehr sicher, staatliche Daten ebenso wenig wie kirchliche und private. Gesammelte Daten können zu einem späteren Zeitpunkt aufgerufen und zu bestimmten Handlungen und Menschen in Beziehung gesetzt werden. Was vermeintlich der Sicherheit der Menschen dient, verunsichert in Wirklichkeit immer mehr Menschen.
Pfarrerin Anne Lungová beschreibt im »Deutschen Pfarrerblatt« 4/2014 eindrücklich die prekäre Situation um das Seelsorgegeheimnis und die Notwendigkeit, dass die Kirchen sich mit aller Kraft dafür einsetzen, die Kommunikation des Evangeliums in Seelsorge, Gottesdienst und Unterricht zu schützen. Der Vertrauensvorschuss, den Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem Dienst genießen, entspringt nicht zuletzt dem Wissen, dass sie der Schweigepflicht unterliegen. Dieses Vertrauen und die Bewahrung theologischer Einsichten gegenüber Mächten, die an der Vermassung möglichst vieler Menschen interessiert sind, um sie zu manipulieren, gilt es zu stärken. Es ist erstaunlich, wie wenig zur Gefährdung des Seelsorgegeheimnisses in den vorliegenden Entwürfen zum Berufsbild von Pfarrerinnen und Pfarrern erscheint.
Der Vorstand wird die Diskussion um das Berufsbild weiterhin aufmerksam verfolgen, denn in den nächsten Jahren wird der Verband in besonderer Weise gebraucht, um sich im Konzert der Pfarrvereine und Pfarrvertretungen dafür stark zu machen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Arbeit gut und gern und bei guter Gesundheit trotz längerer Lebensarbeitszeit leisten können. Allen Veränderungen und gesellschaftlichen Herausforderungen zum Trotz verantworten Pfarrerinnen und Pfarrer eine der Schlüsselpositionen der Kirche und sind und bleiben ein »Schatz der Kirche«! In diesem Zusammenhang hat die Ausstellung zum evangelischen Pfarrhaus in Berlin in eindrucksvoller Weise gezeigt, wie das Pfarrhaus und die Menschen, die darin wohnen, das Berufsbild mitprägen, und welche besondere Bedeutung daher allen Menschen im Pfarrhaus zukommt.
Fehlender theologischer Nachwuchs
Um das Berufsbild nicht nachhaltig den sich immer schneller verändernden Bedingungen anpassen zu müssen und dabei den Entwicklungen stets nur hinterherzulaufen, braucht es theologischen Nachwuchs. Den Spagat zwischen den Erwartungen der Kirchenmitglieder an Pfarrerinnen und Pfarrer und der Unmöglichkeit, mit immer weniger Personal diese Erwartungen zu befriedigen, werden die Kirchen, vor allem aber die Pfarrerinnen und Pfarrer, nicht lange aushalten können.
Um sich ein Bild von der augenblicklichen Situation der Kandidatinnen und Kandidaten fürs Pfarramt zu machen, hat der Vorstand im Januar 2014 eine Klausur der »Fuldaer Runde« zum Thema »Ausbildungssituation des theologischen Nachwuchses für das Pfarramt«veranstaltet. Es zeigt sich, dass die Erwartungen an Kandidatinnen und Kandidaten nach wie vor stark von den Vorstellungen der einzelnen Kirchen und deren Pfarrerbild geprägt sind.
Neben den allgemein anerkannten vier Kernkompetenzen Gottesdienst, Bildung, Seelsorge und Leitung, gibt es einen Katalog mit einer Fülle weiterer Kompetenzen, die kaum abgearbeitet werden können. Aus diesem Katalog wählen die angehenden Pfarrerinnen und Pfarrer Schwerpunktthemen, aus denen sie eine persönliche »Pfarrkompetenz« entwickeln sollen. Dazu gehört auch die Kompetenz zum Selbstmanagement, also eine Art »Burnout-Prophylaxe«.
Es zeigt sich, dass die Bindung des theologischen Nachwuchses an ihre Heimatkirche in dem Maße schwindet, in dem hohe Schwellen zum Zugang zum Pfarramt aufgebaut werden. Außerdem führen die unterschiedlichen Zugänge zur Abgrenzung unter den Kirchen. Der Gedanke einer hohen Durchlässigkeit zwischen den Gliedkirchen, die die EKD verfolgt, kollidiert mit den Interessen der Personalplanung innerhalb dieser Kirchen.
Dem Verband liegt an einer Vergleichbarkeit der Ausbildung in den Evangelischen Kirchen in Deutschland. Darin teilt der Verband die Linie der EKD. Der Vorstand wird daher das Gespräch mit den zuständigen Gremien suchen. Dabei wird er insbesondere die nach dem ersten und zweiten Examen in einigen Kirchen eingezogene dritte Schwelle zum Pfarrberuf hinterfragen. Der Verband steht nachdrücklich auf dem Standpunkt, dass die Persönlichkeit eines Pfarrers/einer Pfarrerin eine enorme Rolle für den beruflichen Werdegang spielt. Die persönliche Eignung über das Bestehen des Examens hinaus darf aber nicht (erst) in Assessmentverfahren oder Potentialanalysen ergründet werden. Die persönliche Begleitung sowie offene und Vertrauen bildende Gespräche bereits während des Studiums, bei der Übernahme in die zweite Ausbildungsphase und im Verlauf des Vikariats müssen dahin führen, dass Kandidatinnen und Kandidaten ihre Voraussetzungen und Entwicklungen frühzeitig wahrnehmen und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen. Die Kirchen tun überdies gut daran, die jungen Leute, die sich aufgrund solcher Begleitung gegen den Pfarrberuf entscheiden, nicht einfach ziehen zu lassen, sondern zu versuchen, ihnen andere Perspektiven aufzuzeigen, in denen sie ihr Engagement als Christinnen und Christen entfalten können.
Im Blick auf die zweite Ausbildungsphase wird der Verband die Frage nach familienfreundlichen Rahmenbedingungen im Vikariat stellen. Die kirchliche Wertschätzung von Familie darf nicht bei der Ausbildung des Personals hintangestellt werden. Im Gegenteil: Familienfreundlichkeit kann Werbeträger für kirchliche Berufe sein – bei der Wahl des Berufes und in der Ausbildung ebenso wie nach dem Examen!2
Es geht also nicht darum, die Herausforderungen und besonderen Merkmale des Pfarrberufes zu ignorieren und so zu tun, als sei dieser Beruf mit Leichtigkeit zu leben und auszuüben. Vielmehr geht es um das gemeinsame Bemühen, die Rahmenbedingungen für den Beruf so zu gestalten, dass Pfarrerinnen und Pfarrer gern ihren Dienst tun und damit ausstrahlen auf junge Leute. Dabei können die inzwischen in einigen Kirchen tätigen Beauftragten für Nachwuchsgewinnung unterstützend wirken. Denn diese Personen haben – sofern sie ihrer Aufgabe angemessen nachkommen – engen Kontakt zu vielen jungen Leuten und können deren Interessen, Erwartungen, Fragen und Sorgen einschätzen und mit den Bedingungen im Pfarrberuf in Beziehung setzen. Das Interesse an Theologie und Pfarrberuf wird aber vor allem dann geweckt werden, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer bewusst und fundiert als Theologinnen und Theologen ihren Dienst versehen, wenn sie sozialen, kreativen oder musischen Themen aufgeschlossen sind und sichtbar unter den Menschen leben. Das aber braucht Zeit und damit überschaubare, machbare Dienstbereiche, Fortbildung und ausreichend Erholung. Hierbei ist die Fürsorgepflicht der Kirchen gefragt. Beste Werbeträgerin für den Pfarrberuf wäre die Pfarrperson, die Zeit hat und über Geld nicht reden muss!
Einheitliche Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer
In einem langwierigen Prozess hat die EKD ein Besoldungs- und Versorgungsgesetz für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte vorbereitet (BVG.EKD). Es handelt sich um ein Rahmengesetz, dessen gänzliche oder teilweise Übernahme durch die Gliedkirchen nicht verbindlich ist. Angeregt wurde das Gesetz nicht zuletzt durch kleinere Gliedkirchen, die Bundesrecht anwenden und sich personell und fachlich nicht in der Lage sehen, die äußerst komplexe Gesetzesmaterie selbst zu regeln. Schon im Verlauf der Vorbereitung zeichnete sich ab, dass Bayern, Württemberg und die Pfalz das Gesetz nicht übernehmen würden. Die Bayerische Kirche hat erst kürzlich ein Besoldungsgesetz beschlossen, das sich an Landesrecht orientiert und gegenüber den EKD-Regelungen nicht unerhebliche Vorteile bietet.
Seit langem hat der Verband eine einheitliche Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer gefordert. Nun zeigt der Entwurf, dass das BVG.EKD bestenfalls einen gemeinsamen Rahmen für diejenigen Kirchen bietet, die es anwenden wollen, und darüber hinaus den Gliedkirchen weitreichende Möglichkeiten eröffnet, wesentliche Teile der Besoldung und Versorgung nach eigenem Ermessen zu regeln. Damit wird das als vorrangig dargestellte Ziel einer allgemeinen Anwendung von Bundesrecht faktisch wieder verworfen. Das Gesetz führt in der vorgelegten Form nicht zu der vom Verband geforderten einheitlichen Besoldung mit einem für alle Gliedkirchen verbindlichen Grundgehalt ab dem Probedienst nach A 13 und einer verbindlichen Höhergruppierung nach A 14.
Immerhin ist es dem Verband gelungen, im Rahmen der Gespräche in der Dienstrechtlichen Kommission der EKD durchzusetzen, dass in einem eigens aufgenommenen Satz eine Höhergruppierung nach A 14 ins Gesetz geschrieben wird. Das hat der Verband in seiner Stellungnahme zum Gesetz noch einmal bekräftigt. Deutlich abgelehnt hat der Verband alle Regelungen, die von möglichen Absenkungen vom Grundgehalt reden. Solche Regelungen sind fehl am Platze, da nach abgeschlossener Ausbildung und Probedienst die volle Einsetzbarkeit vorausgesetzt werden kann. Abgesenkte Bezüge sind daher nicht gerechtfertigt und im Blick auf Ausbildung, Arbeitszeit und Nachwuchsgewinnung unangemessen.
Bezüglich ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten hat der Verband in seiner Stellungnahme gefordert, neben den im staatlichen Bereich üblichen, auch Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres und Zeiten, die in kirchlichen Sozialdiensten verbracht wurden, zu berücksichtigen. Damit wären diese Dienste vornehmlich junger Menschen, die vor kurzem erst als jahrzehntelange Erfolgsgeschichte von Diakonie und Kirche gefeiert wurden, angemessen gewürdigt. Umso erstaunlicher, dass diese Forderung des Verbandes von der EKD bereits abgelehnt worden ist.
Für unabdingbar hält es der Verband, dass Zeiten eines Teildienstes, der nicht auf dem Willen der betroffenen Pfarrperson beruht, bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit angemessen, das heißt als Zeiten vollen Dienstes berücksichtigt werden. Es gibt inzwischen erhebliche Bedenken gegen den Zwangsteildienst, außerdem sind seit der Einführung des Zwangsteildienstes die Regelungen des Versorgungsrechtes nicht unerheblich geändert worden. Das Erreichen des Ruhegehaltshöchstsatzes ist bei länger dauerndem Teildienst durch diese Änderungen praktisch unmöglich geworden. Sie dürfen bei betroffenen Personen nicht zu prekärer Altersversorgung führen! Mit Hinweis auf die sehr unterschiedliche Umgangsweise mit dem Zwangsteildienst in den Kirchen, ist auch diese Forderung abgelehnt worden. Der Verband wird das Thema im Sinne betroffener Pfarrerinnen und Pfarrer dennoch weiter verfolgen.
Im November soll die EKD-Synode das BVG.EKD beschließen. Dabei wird aus Sicht des Verbandes das Ziel einer möglichst einheitlichen Besoldung und Versorgung für Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland verfehlt. Öffnungsklauseln und Rücksichtnahme auf gliedkirchliche Besonderheiten hebeln den Grundgedanken einer Orientierung an Bundesrecht von vornherein aus. Als Steinbruch für Kirchenjuristinnen und Kirchenjuristen zur Implementierung in gliedkirchliche Gesetze mag es immerhin taugen. Damit wird das Gesetz den Herausforderungen der Ausbildung und dem besonderen Berufsbild sowie der Attraktivität des Pfarrberufes für an Theologie und Kirche interessierte junge Menschen allerdings keinesfalls gerecht!
Ein Disziplinargesetz ist kein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
Neben dem BVG.EKD hat sich der Verband mit dem Kirchengesetz zur Änderung des Disziplinargesetzes der EKD (DG.EKD) befasst. In der Begründung zu diesem Gesetz heißt es: »Vor dem Hintergrund einiger Disziplinarverfahren zur Aufarbeitung lang zurückliegender sexueller Übergriffe durch kirchliche Mitarbeitende hat sich die Frage gestellt, ob im Rahmen von Disziplinarverfahren stärker Rücksicht auf die Belange von Verletzten von Amtspflichtverletzungen genommen und das Disziplinargesetz zu diesem Zweck geändert werden sollte, damit für sie außer der Entfernung aus dem Dienst eine Disziplinarmaßnahme zur Verfügung steht, die nicht dem Disziplinarmaßnahmeverbot durch Zeitablauf unterliegt«. (…) »Darüber hinaus wurde erklärt, dass die Anzeige von sexuellen Belästigungen und Sexualstraftaten an eine von der obersten Dienstbehörde benannte Stelle (zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei) mit der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit vereinbar ist.«
Den in der Begründung aufgezeigten Zielen der Änderung des DG.EKD hat der Verband nach ausgiebiger Erörterung zugestimmt. Abgelehnt hingegen hat der Verband die vorgesehene Regelung, wonach eine Disziplinarmaßnahme nur auf Antrag des Betroffenen aus der Personalakte entfernt werden soll. Dem ist der nun vorliegende Gesetzentwurf dahingehend gefolgt, dass eine Pflicht der aktenführenden Behörde zum Hinweis auf den frühestmöglichen Entfernungszeitpunkt aufgenommen wurde.
Bedeutsamer sind die Bedenken des Verbandes gegen vorgesehene Regelungen, die Zeugenbeistände in Disziplinarverfahren zur Verschwiegenheit verpflichten. Eine solche Verpflichtung ist praktisch nicht durchsetzbar und ein Verstoß dagegen kaum zu sanktionieren. Durch die vorgesehenen Regelungen wird in die Rechte beschuldigter Personen erheblich eingegriffen. Das Disziplinargesetz ist jedoch kein Mittel zur Öffentlichkeitsarbeit. Jegliche Beförderung der Rufschädigung und Demontage betroffener Personen vor, während und nach einem Verfahren – die Vorwürfe gegen sie seien begründet oder unbegründet – muss verhindert werden. Mit jeder zusätzlich einem Verfahren beiwohnenden Person wächst die Gefahr, dass Details an die Öffentlichkeit geraten. Das dient weder den Beteiligten noch dem Ansehen der Kirche.
Dasselbe gilt für die Öffnung der Hauptverhandlung für Personen, »die ein berechtigtes persönlichesoder dienstliches Interesse haben«. Eine solche Öffnung macht nach Auffassung des Verbandes aus einer Verhandlung eine öffentliche Veranstaltung. Der Schutz betroffener Pfarrerinnen und Pfarrer wird dadurch faktisch zugunsten einer weitreichenden Information der Öffentlichkeit aufgegeben. Der Verband erinnert in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstgebers und weist auf die möglichen Folgen unsachgemäß oder in unangemessener Öffentlichkeit geführter Disziplinarverfahren für Ehe und Familie, Eigentum, Ruf, Pfarrstelle und Bewerbungsfähigkeit betroffener Personen hin, die es in jedem Falle zu vermeiden gilt! Disziplinarverfahren dienen nicht der Befriedigung der Informationsinteressen Dritter.
Die Bedenken des Verbandes werden in anderen Stellungnahmen geteilt. Der nun dem Rat der EKD vorliegende Entwurf des DG.EKD nimmt diese Bedenken auf. Allerdings soll die grundsätzliche Möglichkeit einer Öffnung bestehen bleiben. Zeugenbeistände und andere Personen sollen deutlich und ausführlich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Eine Gewähr für deren Einhaltung gebe es in keinem Verfahren. Regelungen zur Öffentlichkeit unterliegen allerdings strengen Auflagen und werden in das Ermessen des zuständigen Richters gestellt. Der Wunsch nach Teilnahme an einem Verfahren ist zu begründen. Auf Antrag einer betroffenen Partei ist Nichtöffentlichkeit herzustellen.
Diese Öffnung mag im Einzelfall von Vorteil sein, nämlich dann, wenn von Disziplinarmaßnahmen betroffene Personen wollen, dass ihr Fall nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt, sondern öffentlich wird. Das seit langem schwelende und allen im Disziplinargesetz verankerten Geboten zur Beschleunigung widersprechende Verfahren gegen den Vorstand des Gustav-Adolf-Werkes Thüringen aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zum Rechtsstatus dieses freien Werkes und der Frage, ob die Leitung der Mitteldeutschen Kirche das Recht hatte, das Werk aufzulösen, wäre sicher anders verlaufen, wenn von vornherein Transparenz geherrscht hätte. Die persönlichen Folgen für die betroffenen Personen, darunter auch das Verbandsvorstandsmitglied Martin Michaelis, und deren Familien sind verheerend. Martin Michaelis darf überdies seine Aufgabe als Vorsitzender der Mitteldeutschen Pfarrvertretung nicht wahrnehmen und hat seine Teilfreistellung verloren, solange das Disziplinarverfahren nicht abgeschlossen ist. Der Verband hat sowohl schriftlich als auch mündlich deutlich darauf hingewiesen, dass dieser Umgang allen Regeln der Fürsorgepflicht widerspricht und erwartet, dass die Disziplinarverfahren sofort eingestellt werden. Dies umso mehr, als die erhobenen Vorwürfe bereits widerlegt oder als geringfügig anzusehen sind.
Aus den ausgeführten Gründen möchte der Verband den Gesetzgeber in dem Bemühen unterstützen, durch die Änderung des DG.EKD zu geordneten und transparenten Regeln zur Durchführung von Disziplinarverfahren zu kommen. Er regt darüber hinaus Überlegungen zu einer verbindlichen Einhaltung des Beschleunigungsgebotes bei solchen Verfahren an. Anschuldigungen müssen zügig geprüft werden, Schutzwürdigkeit und Fürsorgepflicht müssen Hand in Hand gehen. So wird Schaden sowohl von betroffenen Personen als auch von der gesamten Kirche abgewehrt!
Gesundheitsmanagement als Vollzug der Fürsorgepflicht
Im letzten, der Mitgliederversammlung in Bad Herrenalb erstatteten Vorstandsbericht, wurde vom damaligen Vorsitzenden Thomas Jakubowski in der Auseinandersetzung mit dem Berufsbild das Thema »Pfarramt und Gesundheit« ausgebreitet. Die »Fuldaer Runde« hatte sich im Januar 2013 intensiv mit dem Thema beschäftigt und Vorschläge zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement diskutiert. In vielen Pfarrvereinen wurde das Thema lebhaft aufgenommen.
Inzwischen sind in einigen Kirchen – nicht selten angeregt von Pfarrvereinen und Pfarrvertretungen – Runde Tische zum betrieblichen Gesundheitsmanagement eingerichtet worden. Dabei sitzen kirchenleitende Personen, Fachleute und Mitglieder der verschiedenen Vertretungsorgane an einem Tisch. Beratungsziel der Gesprächsrunden sind Maßnahmen, die geeignet sind, der Gesunderhaltung von Mitarbeitenden in kirchlichen Berufen zu dienen. Das ist ein weites Feld und braucht ein vertrauensvolles Miteinander und klare, verlässliche Absprachen. Darum gelingen leider nicht alle Runden Tische.
Der Verband lässt sich in der Konferenz der Pfarrervertretungen regelmäßig über den Stand des betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Kirchen berichten. Er ermutigt die Pfarrvereine und Pfarrvertretungen, sich für Runde Tische einzusetzen, und wird seine Möglichkeiten nutzen, die Kirchenleitungen darauf aufmerksam zu machen, dass sie mit einem Gesundheitsmanagement einer ihrer vornehmsten Aufgaben nachkommen, nämlich der Fürsorgepflicht gegenüber den kirchlichen Mitarbeitenden, zu denen nicht zuletzt Pfarrerinnen und Pfarrer gehören.3
Neue Herausforderungen
Gemäß der Verbandssatzung wurde im März in Kassel die sog. Konferenz der Pfarrervertretungen gegründet. Strittig war, wer zu dieser Konferenz gehört und was ihre Aufgaben sind. Dem Namen nach gehören der Konferenz Mitglieder der gliedkirchlichen Pfarrvertretungen und derjenigen Vereine an, die laut Gesetz oder ähnlich legitimiert Pfarrvertretungsaufgaben versehen. Die Eingrenzung auf diesen Personenkreis wurde von einigen Pfarrvertretungen befürwortet. Dagegen stand die Auffassung, dass auch die übrigen Vereine Vertretungsaufgaben wahrnehmen und das aufgrund ihrer Freiheit von jeglicher kirchengesetzlicher Einschränkung in besonderer Weise ungebunden tun können. Daher wäre es unklug, auf deren Erfahrungen und Kompetenz zukünftig zu verzichten. Außerdem wäre zumindest die Kirche in Berlin-Brandenburg und der Schlesischen Oberlausitz nicht vertreten, da es in dieser Kirche noch immer kein Pfarrervertretungsgesetz gibt. Schließlich wurde festgehalten, dass Vertretungen und Vereine den kirchenleitenden Gremien keinen größeren Gefallen tun könnten, als sich selbst auseinanderzudividieren. Am Ende der intensiven Diskussion stand ein Meinungsbild, nach dem die weit überwiegende Mehrheit der Anwesenden sich dafür aussprachen, die Konferenz der Pfarrervertretungen in der der »Fuldaer Runde« entsprechenden Form einzuberufen.
Die Aufgabe der Konferenz besteht vornehmlich im Austausch dienstrechtlicher Angelegenheiten. Zusätzlich soll sie Stellungnahmen des Verbandes zu Gesetzen der EKD, die alle Pfarrerinnen und Pfarrer betreffen, beschließen. Vorbereitung und Zuarbeit soll ein Dienstrechtsausschuss leisten.
Ob die Konferenz der Pfarrervertretungen eines Tages als EKD-Pfarrervertretung anerkannt wird, ist ungewiss – jedenfalls solange sich die EKD nicht für ein Pfarrvertretungsgesetz erwärmen kann. Die »Fuldaer Runde« soll insofern erhalten bleiben, als sie zukünftig einmal im Jahr zu einer Klausur zusammentritt, um sich über aktuelle Themen, die den Beruf des Pfarrers und der Pfarrerin betreffen, zu informieren und auszutauschen.
Der Verband engagiert sich in der Evangelischen Partnerhilfe und wurde dort bislang durch Pfarrerin Dr. Christine Keim vorbildlich vertreten. In einer Zeit, in der die Lebenssituation kirchlicher Mitarbeitender, darunter vor allem Pfarrerinnen und Pfarrer, in vielen Kirchen Mittel- und Osteuropas nicht besser, sondern zum Teil zunehmend schlechter wird, weil die Lebenshaltungskosten sich Westniveau angleichen, die Gehälter aber auf niedrigem Niveau stagnieren oder sogar sinken, braucht es die uneingeschränkte Solidarität kirchlicher Mitarbeitender im Westen. Leider sinkt das Spendenaufkommen seit einigen Jahren und Zinseinnahmen sind verschwindend gering, sodass inzwischen nur noch den Bedürftigsten unter den Notleidenden geholfen werden kann. Über die Gründe ist bereits mehrfach berichtet worden; einmal mehr soll an dieser Stelle dazu aufgerufen werden, in Vereinen und Kirchen nicht nachzulassen, die Partnerhilfe und die Situation der kirchlichen Mitarbeitenden in Mittel- und Osteuropa bei jeder sich bietenden Gelegenheit ins Gespräch und aufs Papier zu bringen und zahlreich Spenden einzuwerben.
Christine Keim hat diese Aufgabe besonders am Herzen gelegen, wofür ihr herzlich zu danken ist! Überdies hat sie ebenso vorbildlich die Geschäftsführung der Konferenz Europäischer Pfarrverbände (KEP) wahrgenommen und deren Arbeit im Deutschen Pfarrverband vertreten. Dabei ist sie nicht müde geworden, nach dem Vorbild des Österreichischen Pfarrvereins, der inzwischen Mitglied in der Partnerhilfe geworden ist, auch andere Verbände in die Unterstützung der Partnerhilfe einzubinden.
Nun ist Christine Keim in das Ökumene-Referat der VELKD berufen worden. Aus diesem Amt heraus kann sie ihre Aufgaben in der KEP nicht länger erfüllen. Zwar bleibt sie KEP-Geschäftsführerin bis zur Klärung der Nachfolge, aber es muss möglichst bald eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Der Verband unterstützt die KEP in diesem Bemühen und hofft dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit dem Württ. Pfarrverein, der seit über 30 Jahren die KEP in ihren Aufgaben personell und finanziell großzügig unterstützt. Dafür ist dem Verein sehr herzlich zu danken!
In der Zeit des Übergangs im Vorstand musste der Verband auf eine Person im stellvertretenden Verbandsvorsitz verzichten. Pfarrerin Claudia Trauthig aus der Württ. Kirche war bereits im März bereit zu kandidieren. Ihre Kirche war aber nicht bereit, ihr die Pflicht zu sechs Stunden Unterricht in der Schule zu erlassen. Hingegen hat die Oldenburgische Kirche den Vorsitzenden bis zu den Verbandsvorstandswahlen 2017 unter Beibehaltung von Besoldung und Versorgung beurlaubt. Das setzt den Verband in den Stand, sich in ungeteilter Aufmerksamkeit seinen Herausforderungen zu stellen.4
Anmerkungen:
1 Vorgetragen bei der Mitgliederversammlung des Verbandes am 22. September 2014 in Worms. Der vollständige Bericht ist auf www.pfarrerverband.de nachzulesen.
2 Die Juni-Ausgabe 2014 des »Deutschen Pfarrerblattes« beschäftigt sich intensiv mit den Zusammenhängen von Berufsbild, Bildung von Pfarrerinnen und Pfarrern und ausbleibendem theologischen Nachwuchs.
3 Eine gute Gelegenheit, seine Möglichkeiten diesbezüglich zu nutzen, hat der Verband im Juli nächsten Jahres. In Person seines Vorsitzenden ist erzu einem Symposium zum Thema »Pfarramt und Gesundheit« im Tagungshaus der Akademie Loccum eingeladen. Die mehrtägige Veranstaltung bringt Vertreterinnen und Vertreter der EKD, einiger Gliedkirchen, kirchliche Medien und Sachverständigeverschiedener Fachrichtungen zusammen, darunter nicht zuletzt einen der Initiatoren des Gesundheitsmanagements in der Kirche, Pfarrer Andreas Rohnke, dem wir als Verband wesentliche Impulse zum Thema verdanken. Die Tagung in Loccum hat zum Ziel, sowohl gesundheitsfördernde Ressourcen als auch krankmachende Belastungsfaktoren des Pfarrberufes zu analysieren und Konsequenzen für die kirchlichen Strukturen und Organisationen zu ziehen.
4 Wie bereits im DPfBl 10/2014, 551, vermeldet wurde bei der Mitgliederversammlung des Verbandes am 22.9.2014 in Worms Pfarrer Frank Ilgen, Vorsitzender des Pfarrvereins in Kurhessen-Waldeck, zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.
Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 11/2014