In den Jahren 2014/2015 werden in einer Reihe von Landeskirchen Jubiläen von Theologinnenkonventen gefeiert. Verbunden damit ist ein Rückblick auf das, was im 20. Jh. an Gleichstellungsarbeit für die Kolleginnen erreicht wurde, aber auch ein Blick darauf, was schwierig war bzw. bis heute schwierig ist für Frauen im Pfarrberuf. Das »Deutsche Pfarrerblatt« präsentiert zu diesem Anlass Beiträge in lockerer Folge. Den Anfang macht Heidemarie Wünsch mir ihrem Rückblick auf die Geschichte des Westfälischen Theologinnenkonvents.


Beim diesjährigen westfälischen Theologinnentag (WTT) am 8. Februar 2014 konnte das 80jährige Bestehen des Westfälischen Theologinnenkonventes gefeiert werden, das zusammenfällt mit dem Jubiläum 40 Jahre Gleichstellung von Männern und Frauen im Pfarramt in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Im Programm wurde nach vorn geschaut (»Theologin Sein im 21. Jahrhundert«), aber es wurde auch zurückgeblickt durch die Vorstellung des Buches »Mein Gott, was haben wir viel gemacht«1 und die Eröffnung einer Wanderausstellung, in der auch das »schlichte schwarze« Predigtkleid von Gerda Keller ausgestellt war. Der Abschlussgottesdienst fand in der Marienkirche statt, in der am 2. Februar 1930 die erste westfälische Theologin eingesegnet wurde.


Die Anfänge (1934–1947)

Die erste westfälische Theologin ist Maria Weller. Als Tochter eines Pfarrers geboren, studiert sie Theologie mit dem Ziel Gemeindepfarramt. Sie wird zunächst Lehrerin. Eine kirchliche Anstellung gibt es erst nach dem Vikarinnengesetz der Kirche der Altpreußischen Union von 1927. Ab 1930 wird sie von den Dortmunder Innenstadtgemeinden angestellt, überwiegend für Krankenhausseelsorge für Mädchen und Frauen. Kein Wunder, dass Maria Weller sich auf den Austausch mit Kolleginnen bei den Treffen des 1925 gegründeten Verbandes evangelischer Theologinnen Deutschlands freut. Bereits 1928 hat sie teilgenommen, 1929 ist sie Mitglied geworden. Maria Weller wird die erste Vertrauensvikarin, ein Amt, das zu einer festen Institution in Westfalen wird. Die Vertrauensvikarin gilt als Vertreterin der Interessen der Theologinnen2 und wird mit der Zeit als eine solche auch von der Kirchenleitung akzeptiert und zu Gesprächen eingeladen.


Untere Reihe von links: Heidemarie Wünsch, Antje Röckemann, Katharina von Bremen, Martina Gerlach, Elke Markmann, Antje Grüter
Obere Reihe von links: Diana Klöpper, Anne Kathrin Koppetsch, Ingeborg Wirth,
Karla Wessel, Eva-Maria Ranft, Anke Schröder (Foto: Anne Heibrock – »Unsere Kirche«)


Kirchenpolitische Probleme nehmen von Anfang an viel Raum ein. Der westfälische Konvent stellt mit einem Schreiben der Studentin Gerda Bertram an den Verband den Antrag, eine Schwesternschaft zu gründen und der Bekennnenden Kirche (BK) beizutreten. Doch dort kann man sich, auch angesichts der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Kirchen nicht zu einer so klaren Stellungnahme entschließen. Westfalen distanziert sich offiziell vom Verband und tritt 1936 geschlossen der BK bei, eingeordnet werden die Theologinnen in die Bruderschaft der Hilfsprediger und Vikare.3

Auch das Thema »Schwesternschaft« wird im Konvent immer wieder diskutiert. Auf der einen Seite steht das Streben nach einem geistlichen Amt für Frauen, auf der anderen Seite die Hoffnung, dass ein Amt im Rahmen der Mutterhausdiakonie die Theologinnen geschützter und zugleich freier machen würde. Ein weiteres wichtiges Thema der Treffen ist Katechetik, war doch der Unterricht für Mädchen neben Frauenarbeit ein mögliches Arbeitsfeld für Theologinnen.

Während des Krieges gibt es kaum noch Treffen, sicher auch deshalb, weil die Vikarinnen nun fast überall die zum Militärdienst eingezogenen Pfarrer vertreten müssen und sehr überlastet sind. Aber in den Rundbriefen berichtet Maria Weller von Treffen der Dortmunderinnen, zu denen die anderen immer willkommen seien. Nach dem Krieg setzt sich Maria Weller in vielen Gesprächen mit den Leitungsgremien für eine Veränderung des Vikarinnengesetzes ein. Sie ist zunächst zuversichtlich angesichts des vollen Einsatzes der Vikarinnen während des Krieges. Enttäuscht gibt sie das Amt der Vertrauensvikarin 1947 auf, als sie merkt, dass das nicht gelingen würde.


Die Konventsgemeinschaft (1947–1961)

Das Vikarinnengesetz von 1949 ist in der Tat fast eine Kopie des Gesetzes von 1927. Bemerkenswert ist die Formulierung, dass die Vikarinnen eine Schwesternschaft bilden. Eine solche liegt Milly Haake, der neuen Vertrauensvikarin am Herzen. Bereits im Adventsbrief 1947 bittet sie um Meinungsäußerung bzgl. der Gründung einer Vikarinnenschwesternschaft. Ein Beginn ist, dass die Theologinnen am Samstagabend um 21 Uhr für sich zu Hause das Berneuchener Pfarrgebet und Ps. 84 beten, im Bewusstsein der Gemeinschaft mit allen anderen westfälischen Theologinnen. Milly Haake regt auch an, in der Fürbitte aneinander zu denken, und es gibt Bestrebungen ein »Heim« für die Schwesternschaft zu errichten.4 Milly Haake schätzt es, im Team zu arbeiten. Sie verbringt viel Zeit damit, für geordnete Anstellungsverträge und Dienstanweisungen für jede einzelne Theologin zu sorgen, bis es mit dem Vikarinnengesetz von 1956 endlich rechtliche Regelungen gibt (Anstellung auf Lebenszeit, Ordination als Vikarin, Talar). Seit 1934 als »Berufsarbeiterin« im Reisedienst der Frauenhilfe tätig, besitzt sie das Vertrauen der Kolleginnen und der Kirchenleitung. Ab 1955 bekommt sie als Vertrauensvikarin Sitz und Stimme in der Landessynode.

Milly Haake nimmt Kontakt zu den Theologiestudentinnen auf – nach dem Krieg hat eine ganze Reihe junger Frauen mit dem Theologiestudium begonnen. Sie ermahnt alle, unbedingt das zweite Examen zu machen, weil das erste sonst verfiele, auch wenn das Gesetz von 1949 erst einmal alle enttäuscht habe. Im letzten Rundbrief vom Juni 1961 schaut sie auf das Erreichte zurück und berichtet von der Wahl Ruth Mielkes zur neuen Vertrauensvikarin.


Von links nach rechts: Elfriede Hülsberg, Gertud Grimme, Ruth Mielke, Grete Schönhals, Ruth Janicke, Erika Kreutler (1988)


Zeit der Theologinnengesetze (1961–1974)

Ruth Mielke steht ein Vertrauensrat zur Seite, zu dem auch jüngere Theologinnen gehören. Die Wahl wird zunächst auf 5 Jahre begrenzt. Die Treffen finden nun nicht mehr in Soest im Haus der Frauenhilfe, sondern an verschiedenen Orten der Landeskirche statt und werden offenbar von den Kolleginnen vor Ort vorbereitet. Es geht um die alten Theologinnenthemen (Seelsorge und Unterricht), aber es gibt auch Neues: »Das Evangelium und moderne Literatur«, »Die soziale Frage in Kirche und Gesellschaft«, »Land und Volk Israel«.5 Für Ruth Mielke selbst war der Einsatz für die Theologinnengesetze wohl am wichtigsten und nahm den größten Raum ein. So trägt auch ihr autobiografisches Buch den Untertitel: »Erfahrungen mit Theologinnengesetzen von 1927 bis 1974«.

Ruth Mielke ist in der entscheidenden Phase der Diskussion um das Pastorinnengesetz wie später des Gesetzes zur Gleichstellung im Pfarramt die Ansprechpartnerin der Landeskirche. Aus der Vorarbeit zum Pastorinnengesetz liegen verschiedene Dokumente vor, u.a. eine ausführliche Stellungnahme, die Ruth Mielke auf dem zweiten Treffen gehalten hat.

Das Pastorinnengesetz wird in Westfalen in allen Kreissynoden heiß und sehr kontrovers diskutiert, ehe es auf der Landesynode 1964 verabschiedet wird. Damit sind die Theologinnen »Pastorinnen«. Pfarrstellen werden für sie in Pastorinnenstellen umgewandelt, auch in Gemeinden, wenn dort mehr als zwei Pfarrstellen sind. Sie werden ordiniert und haben das Recht zur freien Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Weiterhin ist aber Ehelosigkeit gefordert.

Die Verhandlungen in Richtung Gleichstellung im Pfarramt gehen weiter. Am 19. Januar 1970 stellt der Theologinnenkonvent den Antrag auf volle Gleichberechtigung im Pfarramt an die Landeskirche. 1974 wird das Gesetz verabschiedet. Die Theologinnen sind nun »Pfarrerin« und ihren männlichen Kollegen gleichgestellt.6


Der Konvent überwintert (1974–1982)

Für die Leitung des Konventes hat Ruth Mielke langfristig vorgesorgt. Bereits beim Konventstreffen am 14. August 1972 wurden Sabine Haußner und Erika Kreutler zu Ruth Mielkes Nachfolgerinnen gewählt. Aber dann tritt eine Lähmung ein: das Ziel ist erreicht, auch für die Landeskirche. Sabine Haußner erinnert sich, dass die Kirchenleitung dem Konvent mitgeteilt habe, er sei nun nicht mehr nötig – was wohl auch beinhaltete, dass die Interessen der Theologinnen nun vom Pfarrerverein mit vertreten würden. Für den Konvent bedeutet das, dass die Vertrauensvikarin oder »Leitende Theologin«, wie Ruth Mielke sich nannte, seitdem sie nicht mehr Vikarin war, nicht mehr zum jährlichen Gespräch eingeladen wird und nicht mehr Mitglied der Landessynode ist. Der Konvent hat keine offizielle Funktion mehr. »Wir haben aber beschlossen, uns weiter zu treffen«, sagt Sabine Haußner.

Sabine Haußner, Erika Kreutler, Renate Krull haben erst nach dem Krieg studiert, gehören aber dennoch zu einer Generation, die bei der Wahl ihres Studiums wusste, dass die Ausübung des Berufes den Verzicht auf Ehe und Familie bedeutet. Sabine Haußner erinnert sich, dass der Konvent Jahr für Jahr über seine Auflösung mit demselben Argument nachdenkt: »Wir sind doch voll integriert, was brauchen wir noch eine Frauenvertretung?«

Und ähnlich denken wohl auch die jungen Kolleginnen, die gerade mit dem Studium fertig sind und für die das Pfarramt offen steht. Doch schon bald wird ein Problem deutlich, das eins der wichtigsten Themen der nächsten Jahre ist: »eingeschränkter Dienst«. Ein solcher ist nämlich nur im übergemeindlichen Dienst möglich. Ein Gemeindepfarramt ist nicht zu teilen. Damit können Frauen, die Kinder haben und sich nicht in der Lage sehen, voll berufstätig zu sein, nicht in einer Gemeinde tätig werden.

Berthild Boueke von Waldthausen (geb. 1940) gehört zu diesen Theologinnen. Als sie Kontakt zum Theologinnenkonvent bekommt, erhofft sie sich dort Rückendeckung. Sie trägt zu neuem Wind im Konvent bei. Sabine Haußner mahnt an, keine Front entstehen zu lassen zwischen den jüngeren Kolleginnen mit Familie und den älteren meist unverheirateten Kolleginnen. Vor allem aber klingt an, dass die, die noch mit für die volle Gleichberechtigung im Amt gestritten haben, in der neuen Diskussion um ein eingeschränktes Amt auch einen Rückschritt zu einem Amt »sui generis« befürchten. Berthild Boueke aber setzt sich weiter ein und fordert – schon damals – die Einrichtung von halben Pfarrstellen für Frauen und Männer.

Teilzeit bleibt für viele Jahre Thema, umrahmt von den Aspekten Ehe und Familie, Berufstätigkeit von Frauen, Doppelverdienst, Teilzeit als Modell gegen Arbeitslosigkeit und als Beispiel für Paulus’ unterschiedliche Gaben und Dienste. 1979 taucht zum ersten Mal das Thema »Feministische Theologie« auf, das dann, wie die Teilzeit-Thematik, die weiteren Zusammenkünfte durchzieht.


Eine zweite Theologinnen­organisation wird gebildet (1982–1990)

1982 wird Berthild Boueke von Waldthausen zur neuen Vorsitzenden des westfälischen Konventes gewählt und bleibt das bis 1990. Aber schon bald ergibt sich eine völlig neue Situation für den Konvent. Durch die sog. »Theologenschwemme«7 hat sich die Situation für Theologinnen verschärft. Mit einem Pfarrer verheirateten Kandidatinnen wird der Eintritt ins Pfarramt verweigert. Sie werden auf Beschäftigungsaufträge und Ehrenamtlichkeit verwiesen. Daraufhin ergreifen einige junge Theologinnen aus dem Ruhrgebiet die »Initiative«. Sie gehen mit einigen Beispielen an die Öffentlichkeit – inakzeptabel für die Kirchenleitung – und laden alle Kolleginnen zu einem Treffen am 23. September 1982 nach Haus Villigst ein.

Die »Initiative« verstetigt sich und in Westfalen gibt es von nun ab zwei Theologinnenorganisationen, die konkurrieren bzw. nebeneinander stehen. Es ist unklar, ob die jungen Theologinnen nichts vom Konvent wissen, oder ob sie keine Hilfe von ihm erwarten, denn in Zukunft gilt der Konvent als Organisation der Alten, die »Initiative« als Organisation der Jungen.

Aber eine mittlere Generation steht dazwischen: Sigrid Römelt sagt heute, das Problem der Jungen konnte die bestehende Gruppe nicht lösen, denn: »Wer sich im Beruf eingenistet hat, meint leicht, alle müssten es auch so machen. Deshalb musste es eine Initiative geben.« Die jungen Theologinnen dagegen wissen wenig vom Einsatz der Älteren für die Sache der Theologinnen und erleben sie nun nur als zögerlich und rückwärtsgewandt.

In einem Faltblatt stellt die »Initiative« dar, wie nach Erreichen gleicher Rechte diese Rechte wieder abgebaut werden dadurch, dass Theologinnen, deren Mann Pfarrer ist, im Angestelltenverhältnis bleiben. Es gibt gleiche Rechte, aber die Praxis sieht anders aus, ist das wichtigste Stichwort. Sie fordern ein Gespräch mit der Kirchenleitung und erreichen letztlich, dass es wieder regelmäßige Gespräche zwischen Theologinnen und Kirchenleitung gibt. Zum zweiten Gespräch am 17. August 1984 wird von Seiten der Landeskirche auch der Konvent eingeladen.

Innerhalb des Konventes hält trotz oder wegen der Konkurrenzsituation der Aufwind an. Auf den Listen der Teilnehmerinnen sind durchaus jüngere Theologinnen zu finden. Von 1984 bis 1986 ist Dora Maria Teidelt (geb. 1952) zweite Vorsitzende als Nachfolgerin von Sabine Haußner. Neben dem Thema »Initiative«, das auf jedem Konventstreffen irgendwo auftaucht, ist weiterhin »Teilzeit/Stellenteilung« aktuell. Nach dem erfolgreichen Einsatz für Teilzeit muss nun darum gekämpft werden, dass Frauen grundsätzlich Anspruch auf eine volle Stelle haben. Ende der 80er Jahre kommt das Thema »Pfarrberufsbild« in den Blick.

In Arbeitsgruppen und Stellungnahmen zu dem Thema gibt es auch Kooperation mit der Initiative, vor allem aber im Einsatz für die Einrichtung eines Frauenreferates. 1986 wird es von der Landessynode beschlossen. Es wird ein Ausschuss berufen, in dem alle Frauenorganisationen der Landeskirche vertreten sind und ein Konzept für das Frauenreferat erarbeiten sollen. Berthild Boueke vertritt den Konvent.

Anfang 1989 beginnt die Arbeit im Frauenreferat im Umfang von zwei vollen Stellen. Hanni Berthold teilt sich als Theologin zunächst eine Stelle mit einer Pädagogin. Im Jahr zuvor waren die ersten beiden Frauen zu Landeskirchenrätinnen berufen worden, allerdings wurde nicht der Vorschlag des Konventes berücksichtigt. Antje Heider-Rottwilm und Berthild Boueke von Waldthausen wollten sich eine Stelle teilen. Das sei in der Funktion nicht möglich, war die Begründung.


Der erste Westfälische Theologinnentag (WTT) (1990)

Mit der Errichtung des Frauenreferates ist wieder ein Ziel erreicht. Der Konvent besinnt sich neu auf sich und den eigenen Anspruch, alle Theologinnen in der EKvW zu vertreten und erkennt die Diskrepanz zwischen diesem Anspruch und der Anzahl der Teilnehmerinnen.8 Es entsteht der Gedanke, zusammen mit der »Initiative« zu einem Theologinnentag einzuladen.

Die Realisierung zieht sich hin, aber am 3. Februar 1990 findet ein erster Westfälischer Theologinnentag statt. Im Einladungs-Flyer – Konvent und »Initiative« laden ein – heißt es, dass über eine gemeinsame Interessenvertretung beraten werden solle. Das Ergebnis ist die Gründung des WTT (Westfälischer Theologinnentag) als gemeinsame Organisation und deren jährliches Treffen. Ein Ausschuss wird gebildet, der bis zum nächsten WTT eine Satzung erarbeiten will. Die »Initiative« löst sich in den WTT auf, der Konvent begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, will aber intern noch beraten. Beim nächsten Konventstreffen am 26. Mai 1990 wird jedoch die Auflösung des Konventes abgelehnt. Angesichts der langen Geschichte des Konventes und seiner Position gegenüber dem LKA wäre es vorschnell, ihn jetzt aufzulösen und möglicherweise die Tradition abbrechen zu lassen, falls der WTT sich nicht als tragfähig erweisen sollte, ist einhellige Meinung. Außerdem wurden Bedenken gegen den Namen »Westfälischer Theologinnen-Tag« geäußert, der mehr »Tagung« als »vereinsähnlicher Zusammenschluss« signalisiere.

Trotz dieses negativen Votums wird auf dem emotional hoch geladenen zweiten WTT am 23. Februar 1991 die Satzung von der Mehrheit der anwesenden Theologinnen verabschiedet, in der sich der WTT als Vertreterin aller Theologinnen bezeichnet. Ein geschäftsführender Ausschuss (GA) wird gewählt, der die Interessen zwischen den Theologinnentagen wahrnimmt und den Tag zusammen mit dem Frauenreferat vorbereitet. Die Theologin im Frauenreferat ist geborenes Mitglied im GA. Berthild Boueke, die die Satzung mit erarbeitet hatte, war aus guter Konventstradition gegen diese Anbindung ans Frauenreferat und damit in landeskirchliche Strukturen. Dennoch stimmt sie für den WTT als neue Vertretung der Theologinnen und tritt deshalb beim nächsten Konventstreffen als Vorsitzende zurück. Sie gibt ganz im Stil ihrer Vorgängerinnen einen Rückblick auf ihre Zeit als Vorsitzende und nimmt auch noch einmal Stellung zur »Initiative«. Insgesamt ist es ein Bericht über frauenpolitisch beeindruckende Jahre und Veränderungen in der Landeskirche, zu denen der Konvent seinen Beitrag geleistet hat.

Im Anschluss daran wird wiederum die Auflösung des Konventes diskutiert, aber abgelehnt. Das bedeutet Kontinuität, markiert aber auch einen Einschnitt. Der ursprünglich vom Konvent vorgeschlagene Theologinnentag hat eine Eigendynamik entwickelt, die vom Konvent so nicht erwartet und gewollt war. Nun muss nach einem neuen Selbstverständnis gesucht werden.


Zeit der Neuorientierung (1991–2000)

Es gibt also weiterhin zwei konkurrierende Theologinnenvertretungen in Westfalen. Neu ist, dass beide Organisationen nun für sich beanspruchen, die Interessen aller Theologinnen zu vertreten. Für den GA gilt die Satzung, die von der Mehrheit der beim letzten WTT anwesenden Theologinnen verabschiedet worden ist. Er tritt selbstbewusst als Interessenvertretung aller Theologinnen in Westfalen auf9 und lädt einmal jährlich zum WTT mit ansprechenden, aufbauend-kritischen Themen ein, wie z.B. Lebensformen und Ökofeminismus.

Der Konvent hat es schwerer. Zunächst wird der Vorstand neu organisiert. Eine Brücke zum WTT und GA bleibt, da Renate Krull und Ursula Schafmeister in den GA gewählt sind. Es gibt weiterhin regelmäßige Treffen. Neben Konventsangelegenheiten stehen die Themen der beiden Landessynoden »Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche« (1993 und 1994) oder der ökumenischen Versammlung in Canberra auf der Tagesordnung. Warum das Treffen am 24./25. November 1995 in Soest offenbar das letzte offizielle Treffen des »alten Konventes« war, weiß niemand mehr zu sagen, aber formal bleibt er bestehen, u.a in einem Konto und darin, dass Angelika Weigt-Blätgen für den Konvent an den jährlichen Gesprächen im Landeskirchenamt teilnimmt.

Bei den Gesprächen im Landeskirchenamt stehen fast immer personalpolitische Fragen auf der Tagesordnung. Bemerkenswert ist, dass es nun nicht mehr um frauenspezifische Gesetze und Regelungen, geht, sondern um frauenspezifische Perspektiven. Alle Gesetze gelten für Männer und Frauen, aber manche betreffen sie unterschiedlich. Dazu gehört die Möglichkeit zur vollen Stellenteilung, die 1992 endlich erreicht wurde.

Dazu gehört auch das neue Pfarrdienstgesetz aus dem Jahr 1997. Damit wird das Hilfsdienstjahr entgrenzt, d.h. auch wer nach zwei Jahren Hilfsdienst keine Stelle hat, kann Pfarrer/in und weiter beschäftigt werden – zunächst eine positive Antwort auf die große Anzahl von KandidatInnen. Doch der sog. »Entsendungsdienst« ist nicht gleichberechtigt, auch nicht finanziell. Die PfarrerInnen i.E. sind nicht in Pfarrstellen, sondern können (theoretisch überallhin) »entsandt« werden. Positiv ist, dass der Umfang des Dienstes begrenzbar ist und weniger formelle Verantwortung beinhaltet. Das bewegt überwiegend Frauen, in einem solchen Dienst zu bleiben und sich nicht um Pfarrstellen zu bewerben. Jedoch bedeutet das zugleich auch, dass diese Frauen nicht für gehobene Dienste in Frage kommen. Um für das Amt des Superintendenten oder seiner Vertreter wählbar zu sein, müssen BewerberInnen fünf Jahre Gemeindeerfahrung haben. Erst 1996 gibt es die erste Superintendentin in Westfalen.

Die Themen der WTT dieser Jahre behandeln eher den strukturellen Bereich. Parallel gründet eine Gruppe von Berufsanfängerinnen 1991 eine »dritte« Theologinnenorganisation in Westfalen, »g.i.f.t.« (Gelsenkirchener Inititaive Feministischer Theologie 1991-2001). Sie will dezidiert theologisch arbeiten und ist durch Doppelmitgliedschaften sicher in vielem anregend für den GA gewesen. Die Anregung zur Westfälischen Perikopenreihe »Und schuf sie als Mann und Frau« kommt aus diesem Kreis.


WTT und Konvent werden »Westfälischer Theologinnen-Konvent« (WTK) (2000)

Als Renate Krull aus dem GA ausgeschieden ist, wird auf dem WTT 1999 ganz bewusst nach einer Vertreterin der älteren Generation gesucht. Die Wahl von Berthild Boueke von Waldthausen ist ein bedeutungsvoller Schritt, auch insofern, als Berthild Boueke schon 1990 eine Befürworterin des gemeinsamen Weges gewesen ist. Der Prozess, der innerhalb weniger Monate zur Zusammenführung führt, ist durch diese Wahl markiert und informell »autorisiert«, obwohl Berthild Boueke bei den entscheidenden Gesprächen nicht anwesend gewesen zu sein scheint.

Aus den Protokollen des GA geht hervor, dass dort nun klar wurde, dass es keine Konventstreffen mehr gibt – wohl aber eine »wie auch immer gefüllte Kasse«. Es entsteht der Wunsch nach einem erneuten Versuch sich zusammenzuschließen. Am 12. November 1999 findet ein Gespräch statt, an dem Hanni Berthold und Antje Röckemann vom GA/WTT teilnahmen, Renate Krull und Angelika Weigt-Blätgen vom Konvent. Alle sind willens zu dem Schritt. Der Geldbestand von 4000 DM soll in Form eines »Unterkontos Konventnachlass« vom Frauenreferat verwaltet werden. Bei einer Re-Integration von Konvent und WTT könnte damit der WTT ggf. Mittel zur Förderung von Theologinnen (im weiteren Sinne) zur Verfügung stellen. Es wird verabredet, dass Überlegungen zur Integration des Theologinnenkonventes in den WTT erarbeitet werden, was der GA in kürzester Zeit erledigt.

Auf dem WTT am 12. Februar 2000 wird bereits eine Satzung vorgestellt, die auf dem folgenden WTT verabschiedet werden soll. Die Anwesenden stimmen der Re-Integration zu. In der Presserklärung des WTT heißt es: »Mit sofortiger Wirkung sollen zukünftig der Westfälische Theologinnen-Tag und der Theologinnen-Konvent in Westfalen gemeinsam unter dem Namen ›Westfälischer Theologinnen-Konvent‹ weitergeführt werden. Für die alljährliche Vollversammlung wird die Bezeichnung ›Westfälischer Theologinnen-Tag‹ beibehalten.« Der neue Konvent hat nicht länger eine Vorsitzende, die die Geschäfte des Konventes führt, sondern übernimmt die Organisationsstruktur des ehemaligen WTT mit einem Geschäftsführenden Ausschuss (GA-WTK). Später gibt es die Funktion einer Sprecherin. Damit bleiben die erprobten Strukturen des WTT erhalten – und es entfällt der Vorbehalt des Konventes gegenüber dem Namen WTT von 1990.


Von vorne nach hinten: Vikarin Rebecca Schmidt, Pfarrerinnen Andrea Neß, Andrea Hellmann, Kirsten Sowa (links) und Sonja Timpe-Neuhaus, Antje Röckemann (links) und Antje Grüter (Gelsenkirchen 2014)

















Die 18jährige »Zweigleisigkeit« unter den westfälischen Theologinnen ist Geschichte. Auch im Gespräch im Landeskirchenamt ist der Zusammenschluss Thema. Und der Bericht im GA über das Gespräch klingt geradezu euphorisch: »Es wurde festgestellt, dass wir jetzt die Vertretung von/für Theologinnen sind und damit Ansprechpartnerin der Landeskirche sind«.10 Aber es bleibt noch einiges zu regeln. Eine Vereinsstruktur wird bewusst abgelehnt, was einiges verkompliziert. So kann das Geld des Konventes nicht automatisch auf den WTT übergehen und vom Frauenreferat verwaltet werden, da das Frauenreferat eine landeskirchliche Institution ist, der Konvent aber eine unabhängige Organisation. Ein Antrag auf Sitz und Stimme in der Landessynode, wie es der Konvent bis 1974 hatte, wird von Seiten der Kirchenleitung abgelehnt mit der Begründung, dass das Frauenreferat alle Frauen in der Landeskirche mit Sitz und Stimme vertritt.

Auch die Übernahme anderer Funktionen des Konventes wird nun bewusst in Angriff genommen, z.B. die Benennung eines Mitglieds für die Evang. Frauenarbeit in Westfalen und Lippe e.V., Mitgliedschaft im Pfarrverein – wie der Pfarrerverein in Westfalen inzwischen heißt – und im Konvent Evangelischer Theologinnen in der Bundesrepublik Deutschland, der bis dahin als Sache der »Alten« galt.11

Als der Gesamtkonvent am 21. Februar 2000 in Marburg sein 75-jähriges Jubiläum feiert, nimmt Berthild Boueke als Delegierte des GA teil. Danach ist als Mitglied des GA Antje Röckemann einige Male zu einer Jahrestagung des Konventes gefahren. Heidemarie Wünsch berichtet regelmäßig über die Jahrestagung des Gesamtkonventes. 2007 gibt es Kontakt im Zusammenhang mit der Jahrestagung des Gesamtkonventes in Haus Ortlohn in Iserlohn. Mitglieder des Vorstandes nehmen am WTT teil, und der GA gestaltet einen »Westfälischen Abend« sowie den Abschlussgottesdienst.


Aufbruch in die Zukunft und offene Fragen (2000–2014)

So bedeutsam dieser Zusammenschluss oder die Wiedervereinigung auch ist: faktisch ändert sich nicht viel. Und es gibt keine Lähmung wie nach früheren »Erfolgen«. Der GA arbeitet nach bewährtem Konzept weiter, vertritt die Interessen der Theologinnen gegenüber der Landeskirche und in anderen Gremien und Netzwerken. Der jährliche WTT ist schon lange wichtig für Austausch und Weiterbildung. Ihn kennzeichnet eine große Lockerheit, mit einer zünftigen Musikgruppe aus den eigenen Reihen. Die Themen werden oft im Jahr vorher vom Plenum festgelegt und dann vom GA ausgestaltet. Seit 2000 sind es überwiegend theologische Themen mit hochkarätigen Referentinnen, z.B. »Sich dem Leben in die Arme werfen – Auferstehungserfahrungen« mit Luzia Sutter-Rehmann (2006), »Essen, um zu leben – das Abendmahl in feministisch-theologischer Perspektive« mit Luise Schottroff (2010) mit jeweils unterschiedlich gestalteter Gruppenarbeit. Am vegetarischen Mittagbüffet können mancherlei informelle Gespräche geführt werden. Am Nachmittag steht Weiterarbeit am Thema und Geschäftliches auf dem Programm.

Gegenüber dem früheren Konvent hat sich jedoch einiges verändert, vor allem durch die Aufgabe der Vereinsstruktur und die Anbindung ans Frauenreferat. Vielleicht ist größere Beweglichkeit erreicht, aber auch ein Stück Unabhängigkeit aufgegeben. Es gibt keine Vorsitzende als offizielle Vertreterin nach außen. Der seit einiger Zeit eingeführte Posten einer Sprecherin erfüllt dies nicht; sichtbar nach außen ist vielmehr die Frauenreferentin, die eigentlich Vertreterin aller Frauen in der Kirche ist. Als Nachfolgerin von Hanni Berthold ist das ab 2002 Britta Jüngst, seit 2012 Diana Klöpper. Seit 2012 ist das Frauenreferat zudem nicht mehr selbstständig, sondern ist Fachbereich 5 im »Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW«. Dennoch ist der GA nicht ohne Einfluss. Dafür spricht vor allem, dass einige Mitglieder inzwischen »Institution« sind (Martina Gerlach ist seit 1995 ununterbrochen im GA, Antje Grüter seit 1995 mit einer Pause, Antje Röckemann seit 1999, Birgit Reiche seit 2003) und eine wesentlich längere Amtszeit haben als die früheren Vertrauensvikarinnen oder Vorsitzenden.

Die Anbindung ans Frauenreferat, das ja per definitionem alle Frauen in der Landeskirche vertritt, kann auch zur Rollenkollision führen, wovor schon Berthild Boueke gewarnt hat, wenn es nämlich zu Konflikten zwischen Theologinnen und Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen kommt.

Bei den Gesprächen im Landeskirchenamt geht es weiterhin vor allem um Personalplanung. Angesichts der finanziellen Situation der Kirche wurde Ende der 90er Jahre in Westfalen das sog. »Assessment« eingeführt. Mit diesem Auswahlverfahren werden alle westfälischen KandidatInnen nach dem ersten Examen auf ihre Eignung für das Pfarramt getestet, wobei in der ersten Zeit von vornherein feststand, wie viele in das Vikariat übernommen werden konnten, ganz gleich wie das Testergebnis sein würde. Der GA stellte dazu die Anfrage, ob es dabei Benachteiligung von Frauen gegeben hätte, aber das scheint nicht der Fall gewesen zu sein. Auch das sog. »Präsentationsrecht« ist Thema. Es bedeutet, dass Kirchenkreise beschließen können, freie Pfarrstellen nur intern zu besetzen mit Pfarrern, deren Pfarrstelle eingespart wird. Das aber bedeutet eine Einschränkung für Frauen, die oft nicht in Pfarrstellen sind. Insgesamt aber spricht eine gestiegene Anzahl von Superintendentinnen (6 von 23) und seit 2013 einer Präses dafür, dass für Theologinnen inzwischen »alles möglich« ist, wenn sie wollen und wenn sie fünf Jahre in einer Pfarrstelle waren – und wenn sie das mit ihrem Lebensentwurf in Einklang bringen können. Ein relativ hoher Prozentsatz von Frauen ohne Familie oder ohne Kinder in Pfarrstellen lässt allerdings an ein »informelles Zölibat« denken.12

So kann man insgesamt gesehen von einer Erfolgsgeschichte sprechen, wenn man auf die 80 Konventsjahre zurückblickt – wie Angelika Weigt-Blätgen am 20. Theologinnnetag am 10. Februar 2009 in Dortmund gesagt hat: »Das, was uns tüchtig macht in Westfalen, ist sicherlich der unbedingte Wille zur Vernetzung und die große Kontinuität von Frauen, die einander – auch, auf zum Teil weite Entfernungen – im Blick behalten haben.«13 Man muss diese Entfernungen wohl nicht nur räumlich verstehen. Denn es hat ja durchaus Brüche gegeben in der Geschichte des Theologinnenkonventes in Westfalen, aber keinen Abbruch und Neugründung wie das in anderen Landeskirchen der Fall war.


Anmerkungen:

1 »Mein Gott, was haben wir viel gemacht« – Geschichte der westfälischen Theologinnen von 1974 bis 2014, hg. v. Antje Röckemann, Antje Grüter, Diana Klöpper, Anne-Kathrin Koppetsch, Heidemarie Wünsch, Bielefeld 2014.

2 Das waren fünf eingesegnete tätige Vikarinnen, sechs examinierte verheiratete Theologinnen, eine Diakonisse, 17 Kandidatinnen. Vgl. Erika Kreutler, Die ersten Theologinnen in Westfalen 1919-1974, Bielefeld 2007 (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte 25), 66 und 70f.

3 Vgl. Kreutler, 100-116.

4 Vgl. Kreutler, 222.227.

5 Vgl. Ruth Mielke, Lebensbild einer westfälischen Pfarrerin, Minden 1991, 91-94.

6 Am Vorabend des Gesetzes zur Gleichstellung im Pfarramt, 1972, gibt es in der EKvW 38 ordinierte Pastorinnen, davon sind 18 im kirchlichen Dienst. Vier examinierte Theologinnen sind Diakonissen, 13 sind im Ruhestand. 30 Theologinnen sind verheiratet. Dazu kommen neun Pastorinnen im Hilfsdienst und neun Vikarinnen. 1974 gibt es 1527 Pfarrdienste, davon sind 18 mit Frauen besetzt, 5 in Gemeinde, 13 auf Kreispfarrstellen, dazu 14 bei freien Trägern.

7 Die Zahl der Pfarrstellen hat sich seit den 50er Jahren verdoppelt, auch der Anteil der Pfarrerinnen ist insgesamt gestiegen; zu diesen und folgenden Zahlen: Statistik in: Mein Gott, was haben wir viel gemacht, 233ff.

8 Beim Konvents-Treffen am 12.3.1988 liegt eine Liste der derzeit in der EKvW tätigen Theologinnen vor: 120 Pfarrerinnen, vier Predigerinnen, 97 Pastorinnen im Hilfsdienst.

9 Im Jahr 2000 sind 629 Pfarrerinnen in Westfalen tätig, 28%. Dieser Prozentsatz wird weiter ansteigen, die Zahl der Pfarrstellen insgesamt langsam abnehmen durch Einsparungen.

10 Das sind im Jahr 2000 610 Pfarrerinnen. 279 befanden sich in gewählten Pfarrstellen (davon 79 im Teildienst). 331 Pfarrerinnen arbeiteten als Pfarrerinnen im Entsendungsdienst bzw. im Beschäftigungsauftrag (davon 214 im Teildienst). Zusätzlich waren 19 Theologinnen abgeordnet, freigestellt oder befanden sich im Wartestand.

11 Einzelne Theologinnen waren immer Mitglied im Konvent und seit 1974 Pfarrerinnnen auch im Pfarrverein. In dessen Vorstand vertritt zurzeit (2014) das GA-Mitglied Antje Grüter den Konvent der EntsendungsdienstlerInnen.

12 Im Jahr 2013 gibt es in der EKvW 1911 Pfarrdienste, 1222 Pfarrer (64%), 689 Pfarrerinnen (36%). Im Probedienst/Entsendungsdienst/Beschäftigungsauftrag (also nicht in einer Pfarrstelle) sind dagegen mehr Frauen als Männer: 244 Frauen, 212 Männer.

13 Mein Gott, was haben wir viel gemacht, 209.

 

Über die Autorin / den Autor:

Pfarrerin Heidemarie Wünsch, Jahrgang 1948, 1966-1972 Studium in Göttingen, Heidelberg, London/Kings College und Bochum, Vikariat in Hennen und im Pädagogischen Institut, 1974-1981 Pfarrerin an der Berufsschule in Iserlohn, 1981-1990 ehrenamtlich (Pfarrfrau) in der Deutschen Gemeinde Malmö, 1992-2001 Frauenreferentin im Kirchenkreis Arnsberg, 2001-2007 Universitätsklinikum Münster, seit 2007 im Ruhestand und 2008/09 Ruhestandspfarrerin in der Andreas-Gemeinde Malta.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 7/2014

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