Mit Blick auf den Umweltgipfel in Rio de Janeiro 2012 wurde verschiedentlich der Verdacht laut, dass unter dem Leitmotiv einer Green Economy die Ökonomie das ökologische Grundanliegen dominieren oder in problematischer Weise ausnutzen würde. Entsprechendes Misstrauen liegt auch hinsichtlich der Energiewende hierzulande nahe. Kein Zweifel: Nach der Katastrophe von Fukushima ist energiepolitische Umkehr angesagt: weg von der bis dahin noch favorisierten Atomenergie hin zu erneuerbarer, mehr oder weniger natürlicher Energie, vorzugsweise aus Sonne und Wind. Das Ob dieser Kehre steht gesellschaftspolitisch kaum mehr in Frage. Wichtige Stimmen aus Theologie und Kirche haben unter dem Aspekt der Maxime der »Bewahrung der Schöpfung« längst zur Umkehr in diese Richtung gerufen. Strittig bleibt aber sehr wohl das Wie: wie schnell, mit welchen Mitteln, auf welchen Wegen?

Energie-Wende – ein Unternehmen mit fragwürdigen Auswüchsen?

Genau hier tun sich Alternativen von hoher ethischer Relevanz auf. Zeichnet sich doch ein regierungspolitischer Wille zu Entscheidungen ab, die aus der moralisch gut zu heißenden Kehrtwende ein Unternehmen mit fragwürdigen Auswüchsen werden lassen – sodass Theologie und Kirche erneut Anlass haben, in aller Deutlichkeit zur Umkehr zu rufen. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, hat auf dem Katholikentag in Mannheim zu Recht betont, in Gesellschaft, Staat und Kirche verdichteten sich langjährige Entwicklungen immer mehr zu einem drängenden Handlungsbedarf, bei dem es um Entscheidungen mit Langzeitwirkungen gehe. Während solche Entscheidungen Sorgfalt und Besinnlichkeit verlangen, ist aber offenkundig Eile angesagt – Beschleunigung ist ohnehin das bedenkliche Motto auf allen Ebenen. Umso wichtiger ist im Blick auf die konkrete Umsetzung der Energie-Wende der kirchliche Umkehr-Ruf, der in der Botschaft von der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus gründet.

Im Kern geht es ethisch um das Problem, wie angesichts der hehren Ziele und praktischen Notwendigkeiten der begonnenen Energie-Wende bei der Realisierung human zu nennende Leitwerte maßgebend bleiben können – oder ob man im Zuge einer möglichst zügigen Durchsetzung manche Grund- und Menschenrechte hintanzustellen geneigt ist. Laut Hans-Peter Villis, dem Vorstandschef des Energieversorgers EnBW, »geht es bei der Energiewende nur noch um die Versorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit. Umweltverträglichkeit ist kein Thema mehr« (Interview »Die Versorgung ist gefährdet«, in: Die ZEIT Nr. 23/2012, S. 23).

Im deutschen Protestantismus hat sich eine positive Haltung gegenüber den Menschenrechten deutlich seit den 70er Jahren durchgesetzt. Nachdem der im Herbst zum bayerischen Landesbischof gewählte Ethiker Heinrich Bedford-Strohm inzwischen eine »öffentliche«, zur Einmischung geneigte Theologie angemahnt hat, gilt es die Kriterien der christlichen Grundperspektive noch unerschrockener als bisher in den gesellschafts- und regierungspolitischen Diskurs einzubringen und dabei den Konflikt im Ringen um eine angemessene Werte-Orientierung nicht zu scheuen.

Konkret handelt es sich um energiepolitische Gestaltungsfragen, bei denen letztlich auch Aspekte der Menschenwürde bzw. Menschenrechte zur Debatte stehen. Das betrifft schwerpunktmäßig Probleme der Trassenführung von Hochspannungsleitungen, der Standorte von Windkraftanlagen sowie der Umsetzung des Smart-Grid-Konzepts, welches den Datenschutz und die Datensicherheit ebenso fraglich werden lässt wie den Schutz vor steigendem Elektrosmog im Wohnbereich. Bei all diesen Themen tut sich der begründete Verdacht auf, dass ökonomische Aspekte – wie schon so oft in der Politik vor der Energie-Wende – ökologische Maßstäbe dominieren.

Windkraft in Windeseile?

Was zunächst die zweifellos notwendigen Stromtransporte – vor allem von Nord- nach Süddeutschland – betrifft, so geht es bei dem Disput um »Stromautobahnen« weniger um Fragen der Ästhetik als vielmehr um die biologischen Auswirkungen von Hochspannungsleitungen. Sie betreffen nicht nur den Umweltschutz im Blick auf Pflanzen und Tiere (Vögel!), sondern vor allem auch Menschen, die als Anwohner oder Verkehrsteilnehmer zu leiden hätten. Beispielsweise möchte der Netzbetreiber Tennet zwischen Brunsbüttel und Niebüll eine 380-Kilovolt-Freiland-Leitung bauen, wogegen sich heftiger Bürgerprotest erhebt. Viele Anwohner haben Angst vor Elektrosmog und fürchten um ihre Gesundheit, aber auch um Wertverluste ihrer Immobilien. Rund 10.000 Kilometer Länge sind in den nächsten zehn Jahren anvisiert; doch da gibt es – wie Michael Bauchmüller in der »Süddeutschen Zeitung« vom 31. Mai 2012 trefflich erklärt hat – noch einiges zu diskutieren: »Die Netzbetreiber, die am Bau und Betrieb der Leitungen kräftig verdienen, werden den Bedarf sicher nicht zu niedrig angesetzt haben, im Gegenteil. Auch ist längst nicht klar, wie viel Strom von Nord nach Süd transportiert werden muss. Das hängt letztlich davon ab, wie sich Ökostromanlagen und Kleinkraftwerke über die Republik verteilen. Manche Leitung gen Süden könnte sich dadurch erübrigen.«

Angesichts der Bedrohungen und Risiken, die sich auf diesem Sektor ergeben, tun sich zwei grundsätzliche Alternativen auf, die freilich kostenintensiver sind als eine mehr oder weniger brachiale Trassenführung. Gemeint ist zum einen das konsequente Einhalten von baubiologisch gebotenen Abständen zu Wohngebieten und zum andern die Präferenz für Erdleitungen. Dass jene Gegenargumente, die auf einen größeren Zeitbedarf bei Grabungskonzepten verweisen, im Endeffekt kaum schlagkräftig sind, haben konkrete Alternativprojekte, von denen auch im Fernsehen berichtet wurde, längst aufgezeigt. Zudem zählt langfristige Lebensqualität mehr als kurzfristig zu erzielender Nutzen. Und pekuniäre Argumente wiegen das Grundrecht von Anwohnern auf körperliche Unversehrtheit prinzipiell nicht auf. Kein Wunder, dass der Ausbau von Hochspannungsleitungen von der Bevölkerungsmehrheit nicht akzeptiert wird, wie aus einer im September 2012 veröffentlichten Studie des Bundesamtes für Naturschutz hervorgeht. Demnach gaben 54% der Befragten an, dass ihnen weitere Stromtrassen nicht gefallen beziehungsweise sie diese ablehnen würden. Theologie und Kirche sollten hier klar Partei ergreifen für Konzepte, die dem ethischen und grundrechtlichen Gebot der Vorsorge entsprechen und Risiken für Mensch und Umwelt minimalisieren. Das gilt übrigens ebenso für die anvisierten Stromtransporte aus der sonnigen Wüste Afrikas wie aus Norwegen, wo es immerhin große Mengen noch ungenutzter Wasserkraft gibt.

Und es gilt auch hinsichtlich der Standortfragen für Windkraftanlagen. Dahingestellt sei, ob Hans-Werner Sinn mit seiner Überzeugung Recht hat: »Nicht eine Tonne Kohlendioxid wird wegen der deutschen Windflügel weniger in die Luft geblasen, als es sonst der Fall gewesen wäre: ein Paradoxon, an dem sich die Politiker die Zähne ausbeißen werden.« Nachdenklich muss stimmen, dass aus der ganzen Welt Beschwerden von Anwohnern in der Nähe von Windkraftanlagen vorliegen, die über tieffrequente Geräuschbelästigung in 2 bis 2,5 km Abstand zu großen Windkraftanlagen berichten, obwohl die jeweiligen Schallimmissionsprognosen unter den jeweils zulässigen Grenzwerten liegen (s. z.B. http://www.bad-arolsen.de/stadtportal/files/pr_sentation_von_herrn_dr._nelting.pdf – Zugriff 27.7.2012). Das Robert-Koch-Institut nimmt diese Beschwerden in seinen Empfehlungen zu Infraschall und tieffrequentem Schall sehr ernst, während das Interesse der Industrie in andere Richtung geht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert den Abstand zu Windparks auf mindestens 2 km festzulegen. In Europa wird dem vielfach entsprochen, wie der mit der Materie befasste Arzt Manfred Nelting weiß. Doch in Deutschland begnügt man sich im Zuge der Energie-Wende mit Abständen, die oft nur bei etwa 700 bis 1000 Metern liegen. Sehr hohe Windräder sind ohnehin fast unabhängig vom Standort – also gibt es doch genug Orte fernab menschlichen Wohnens. Auf den Wüstenstrom aus Afrika und den Wasserstrom aus Norwegen mag man nicht warten, und so wird Deutschland jetzt übersät mit Riesen-Spargeln, die nicht nur ästhetisch Steine des Anstoßes darstellen. Dabei spielen offenkundig auch hier wieder enorme Gewinnaussichten der Industrie und privater Investoren eine Rolle.

Technisch wäre daran zu arbeiten, die niederfrequenten Vibrationen zu verhindern und zu verringern – denn im Gegensatz etwa zu den Funkemissionen der Mobilfunksender stellen die Infraschallwellen der Windräder eine technisch mitnichten erwünschte und auch nicht gebrauchte Emission dar. Dass für diese Arbeit keine Mühen und Kosten gescheut werden, ist ebenfalls den öffentlichen Einsatz der Kirchen wert. Gebotene Eile sollte keinesfalls gegen den gebotenen Schutz der Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit ausgespielt werden.

Strom digital zählen – aber nicht ohne Ethik!

Was das energiepolitische Smart-Grid-Konzept betrifft, so ist es längst vor der Energie-Wende beschlossen worden, in deren Konzept es freilich passt. Hier geht es um ein »intelligentes« Stromnetz (vgl. dazu ausführlicher mein Aufsatz in ETHICA 2/2012). In den diesbezüglichen Mitteilungen der EU-Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und verschiedene Ausschüsse vom 12. April 2011 heißt es: »Intelligente Netze können die direkte Interaktion und Kommunikation zwischen Verbrauchern, Haushalten oder Unternehmen, anderen Netznutzern und Energieversorgern steuern. Sie eröffnen den Verbrauchern nie dagewesene Möglichkeiten, ihre individuellen Energieverbrauchsmuster direkt zu kontrollieren und zu steuern und bieten im Gegenzug starke Anreize für eine effiziente Energienutzung, wenn diese mit zeitabhängigen Strompreisen kombiniert wird. Ein besseres und gezielteres Netzmanagement führt zu einem Netz, dessen Betrieb sicherer und kostengünstiger ist.«

Dies klingt allerdings bei näherem Hinsehen eher nach Propaganda als nach einwandfreier Sachanalyse. Zum angeblichen Energiespar-Effekt ist zu sagen, dass es bei der Smart-Grid-Technologie um ein so regelmäßiges Abfragen und Weitervermitteln von Zahlen geht, dass hier erst einmal in beträchtlichem Maße Energie verbraucht wird. So informiert die Enzyklopädie Wikipedia über »intelligente Stromzähler« ungeschminkt: »Bedingt durch die zusätzliche Kommunikation kommt es, verglichen mit einem bisher üblichen Ferraris-Zähler, zu einem höheren Eigenverbrauch.« Auch der Aspekt der Anschaffungs- und Bereitstellungskosten für die erforderliche Infrastruktur ist nicht zu vernachlässigen. In der Computerzeitschrift Chip (1/2010) hat Andreas Hentschel unterstrichen: »Die Produktbezeichnungen ›Stromsparzähler‹ oder ›Energiesparhelfer‹ suggerieren, allein ihr Einsatz führe zu niedrigerem Verbrauch. Doch das stimmt natürlich nicht.« Was aber stimmt, ist der auffällige Tatbestand, dass mit Smart-Grid viel, viel Geld verdient wird: »Das Milliardengeschäft lockt Netzausrüster, Zählerfirmen und selbst IT-Konzerne wie Google, SAP und Deutsche Telekom an«, weiß Notger Blechner. Und Robert Busch vom Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. erklärt: »Wenn Sie einen flächendeckenden Rollout von Smart Metern mit dem Argument durchführen wollten, Kühlschränke und Waschmaschinen fernzusteuern, wäre das eine wirtschaftliche Milchmädchenrechnung.« Schon von daher ist es angeraten, die scheinbare Alternativlosigkeit dieses Systems zu hinterfragen.

Schwerwiegende Nachteile bilden sodann Datenschutz und Datensicherheit. Hierzu haben die »ZEIT«-Journalisten Thomas Fischermann und Götz Hamann das Notwendigste in ihrem lesenswerten Buch »Zeitbombe Internet« ausgeführt. Propagandistische Behauptungen des Gegenteils – als würden hinreichender Datenschutz und Sicherheit vor Hackerangriffen mit Smart-Grids gewährleistet, ja besser sein denn je – werden aufschlussreich entlarvt. Das Resümee lautet: »Solche kritischen Infrastrukturen, die wir für unseren Alltag dringend brauchen … – sie müssen unwiderruflich vom Netz.«

Insbesondere der Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung wird dank Smart-Grid kleingeschrieben, weil das System zu großen Teilen auf den so »praktischen« Mobilfunk baut. Bis zu den Strom- und Wasser-Zählern in den Kellern soll der Funk hinabreichen. Bernd I. Budzinski, emeritierter Richter am Freiburger Verwaltungsgericht, unterstreicht dagegen, der Menschengerichtshof habe das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK ausdrücklich auch auf die Imissionen des Mobilfunks bezogen. Auch der Rechtswissenschaftler Eduard Schöpfer vom österreichischen Institut für Menschenrechte sieht das entsprechend. Schließlich gibt es rund um die Welt hinreichend Warnungen vor Mobilfunk-Strahlung auch weit unterhalb der umstrittenen Grenzwerte. Daher mahnte jüngst die Österreichische Ärztekammer: Die zur Verfügung stehenden Übertragungsmöglichkeiten wie Mobilfunk oder »Powerline Communikation« (PLC, DLAN) arbeiten mit hoch- bzw. niederfrequenten Magnetfeldern, deren Auswirkungen auf die menschliche Biologie zumindest umstritten sind. Für Zwischenfrequenzen im Kilohertzbereich, wie sie bei der in Österreich favorisierten PLC-Anbindung vom Trafo zum Smart Meter auftreten, lägen Daten aus den USA vor, die ein erhöhtes Krebsrisiko zeigten. Auch ein vermehrtes Auftreten sog. Multisystemerkrankungen sei denkbar – mit Folgen wie Erschöpfungszuständen, Lernproblemen, Depressionen usf. Insbesondere treffen funkende Strom-, Wasser-, Gas- und Heizungszähler die wachsende Minderheit elektrosensibler Mitmenschen.

In den USA hat im Januar 2012 erstmals eine internationale Ärzte-Vereinigung vor funk-basierter Stromzählerei gewarnt: Die Amerikanische Akademie für Umweltmedizin (American Academy of Environmental Medicine) sprach sich in einer Resolution für einen Stopp beim Ausbau drahtloser Zähler-Systeme aus. Gewarnt wird hier vor der Installation von drahtlosen Smart Metern auf dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Bewertung aktueller medizinischer Literatur. Die permanente Exposition gegenüber entsprechender Mobilfunk-Strahlung sei eine vermeidbare Gefährdung der Umwelt, die ausreichend gut dokumentiert sei, um vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen zu rechtfertigen. Der Einsatz von drahtloser Zählertechnologie müsse künftig sorgfältiger in der Öffentlichkeit beraten werden. Politische Entscheidungsträger hätten notwendige Vorsorge-Maßnahmen unter dem Aspekt eines verantwortlichen Gesundheitswesens zu prüfen.

Auch in dieser Hinsicht sollten Theologie und Kirchen ihre Stimmen erheben, um diejenigen Kräfte zu unterstützen, die statt ökonomischer Vorteile bei der Energie-Wende deutlicher ökologische Werte und humane Umsetzung im Blick haben, z.B. die Unternehmen der Thüga-Gruppe (München), die als das deutschlandweit größte kommunale Netzwerk lokaler und regionaler Energieversorger im September 2012 vorgeschlagen haben: »Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben. Für diese Kunden schlägt die Thüga modular aufrüstbare Zähler vor. Ändert der Kunde seine Einstellung, soll der Zähler kostengünstig nachgerüstet werden.«

Zumal der Zug bereits in eine bedenkliche Richtung rollt, ist der kirchliche Umkehr-Ruf mehr als überfällig. In Ps. 103 heißt es: »Der Herr schafft Gerechtigkeit und Recht allen, die Unrecht leiden.« Dem korrespondieren zahlreiche Prophetenworte im AT. Der Einsatz für Benachteiligte, Diskriminierte, Verfolgte und andere Unrechtsopfer versteht sich aus biblischer Sicht als Frucht aus der Einsicht in die liebevolle Gerechtigkeit Gottes, wie sie nach ntl. Bezeugung in Jesus Christus unüberbietbar offenbar geworden ist und am Ende dieser Welt universal offenbar werden wird. Theologie und Kirchen rund um die Welt bleiben diesen Grundanliegen unabhängig von ihrer jeweiligen Konfession verpflichtet. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof sagt deshalb mit Recht: »Kirchliche Lehre und rechtliche Lehre müssen Störenfriede sein.« In diesem Sinn ist ihr Umkehr-Ruf tatsächlich not-wendig angesichts einer Energie-Wende, die im Begriff steht, ihre ethisch honorigen Ziele in wichtigen Grundfragen zu verraten.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 10/2012

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