Der Pfarrberuf scheint in der Krise. Von Kirchenleitungen ist die Forderung nach einem notwendigen Wandel im Gemeindepfarramt zu hören. Stellenteilende Pfarrerinnen und Pfarrer reflektieren ihre ambivalente Berufsidentität. Viele »ganze« Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer erleben die zahlreichen und divergierenden Erwartungen ihres Berufsalltags als Überforderung. Nicht wenige Pfarrerinnen und Pfarrer fühlen sich darüber hinaus aufgrund wachsender Verschlechterungen in der Besoldung und Versorgung demotiviert. Zu einem lädierten Selbstbewußtsein tragen nicht zuletzt auch innerkirchliche Stimmen bei, die abfällig von der Pastorenkirche sprechen und die Notwendigkeit des Pfarrberufs prinzipiell in Frage stellen.

Die folgenden Überlegungen reflektieren die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen des Pfarrberufs aus professionstheoretischer Perspektive und wollen zur Klärung der Frage nach Sinn und Notwendigkeit des Pfarrberufs beitragen.2 Für die Soziologie gehört der Pfarrberuf zur Berufsgruppe der Professionen. Er teilt mit dieser Berufsgruppe bestimmte Problemtypiken und Chancen, deren Reflexion ein hohes Maß an beruflicher Orientierung erlaubt und zu einer differenzierten Bestimmung des Verhältnisses von Person und Amt führt. Die professionssoziologischen Überlegungen stellen dabei keineswegs eine dem evangelischen Amtsverständnis fremde und gänzlich neue Perspektive dar, sondern reformulieren spezifisch reformatorische Anliegen unter den Bedingungen der Moderne.

 

1. Interaktionsabhängigkeit und Schutz des Vertrauens

 

Mit dem Begriff der Profession sind historisch zunächst einmal bestimmte akademische Berufe gemeint, die mit der frühmodernen Gliederung der Universität identisch sind: Mediziner, Juristen und Theologen bilden die klassischen Professionen. Anders als viele andere Berufsgruppen haben es Professionen ganz unmittelbar mit Menschen zu tun. Professionen spielen deshalb vor allem in den Funktionssystemen eine zentrale Rolle, die in spezifischer Weise von Interaktionen abhängig sind, das heißt in Funktionssystemen, die auf direkte Kommunikation unter anwesenden Personen, auf face-to-face-Begegnungen bezogen sind. Der Hauptgrund für die besondere Hervorhebung der klassischen Professionen liegt in der besonderen gesellschaftlichen und kulturellen Relevanz der Sachthematiken, die diese spezifischen Berufsgruppen repräsentieren. Die Professionen bearbeiten existentielle Probleme der Krankheit, der Schuld, der Angst, der Trauer oder des Seelenheils. So begegnet der Arzt dem Kranken in einer für ihn bedrohlichen Situation, in der der Kranke ganz auf die Kompetenz und die Vertrauenswürdigkeit des Arztes angewiesen ist. Genauso begegnet die Pfarrerin bei einem Sterbefall in aller Regel Menschen, die sich angesichts ihrer Trauer hilflos fühlen, emotional aufgewühlt und auf geistliche Begleitung angewiesen sind.

Der evangelische Pfarrberuf ist demnach eine Profession, die sich, wie andere Professionen auch, typischerweise mit der Bewältigung kritischer Schwellen und Gefährdungen menschlicher Lebensführung befaßt. Diese für die Betroffenen prekäre Situation macht einen besonderen Schutz des Vertrauens der jeweiligen »Klientel« erforderlich. Das Vertrauen der Menschen zu gewinnen und zu erhalten ist conditio sine qua non für den Pfarrberuf. Ohne Vertrauen hat weder die Ärztin noch die Pfarrerin eine Chance, sinnvoll zu arbeiten. Deshalb ist die Kontinuität der Berufsperson von elementarer Wichtigkeit bei den Professionen. Ist die Hürde zum Hausarzt endlich genommen, vermeidet der Patient in aller Regel die Vertretung durch einen anderen Arzt, um nicht erneut riskante Erstkommunikationen eingehen zu müssen.

 

2. Professionsethische Verhaltenszumutungen

 

Um das Vertrauen ihrer Klientel zu schützen, haben die Professionen besondere Professionsethiken entwickelt. Damit sind im Pfarrberuf Verhaltenszumutungen gemeint, die als Pflichtenkatalog aus dem Pfarrerdienstrecht bekannt sind: die Verpflichtung auf das Beichtgeheimnis z.B., das absolute Vertrauenswürdigkeit und seelsorgerliche Verschwiegenheit garantieren soll. Oder die Präsenz- und Residenzpflicht, die die Kontinuität, Verläßlichkeit und vor allem Erreichbarkeit der pastoralen Berufsperson in existentiell bedeutsamen Situationen sichern soll. Darüber hinaus sind auch diskretes Verhalten und Auftreten zu nennen, Höflichkeit und Takt, Wertschätzung, Geduld und Umsicht - vor allem im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - und andere Verhaltensregeln mehr, die als Indizien für die Vertrauenswürdigkeit eines Pfarrers oder einer Pfarrerin gelten können.

Die professionsethischen Verhaltenszumutungen und der durch sie gewährte Schutz des Vertrauens sind vor allem im Hinblick auf die »Christen in Halbdistanz« bedeutsam, denen der Pfarrer oder die Pfarrerin im Zusammenhang von Kasualien begegnet. Denn die sogenannte Kerngemeinde, der Kirchengemeinderat, das Mitarbeiterteam und die regelmäßigen Gottesdienstbesucher kennen ihre Pfarrerin. Haben sie erst einmal Vertrauen zu ihr entwickelt, verkraften sie auch die eine oder andere Enttäuschung. Sie werden es in aller Regel nachvollziehen können, daß, zumal bei halber Stelle, dies oder jenes nicht möglich ist, die Präsenz und Erreichbarkeit eingeschränkt ist und diese oder jene Verhaltenszumutung vom Pfarrer mit guten Gründen abgewehrt wird.

Anders ist dies bei volkskirchlich distanzierten Gemeindegliedern. Sie zahlen regelmäßig ihre Steuern und wollen nur selten etwas von ihrer Kirche, aber wenn sie sich nach vielen Jahren in einer Krisensituation einmal melden, dann möchten sie sich auch auf ihre Pfarrerin verlassen können. Rudolf Roosen formuliert: »Der persönliche Pfarrerkontakt stärkt erwiesenermaßen die emotionale Nähe zur Kirche. Die Mitglieder […] wünschen, daß ihre Pfarrerin oder ihr Pfarrer für sie Zeit haben, wenn sie nach ihnen rufen. Sie sind in dieser Hinsicht weder verwöhnt noch anspruchsvoll. Sie melden sich selten. Wenn sie sich aber melden, möchten sie ernstgenommen werden.«3

Erreichbarkeit, Kontinuität, Verläßlichkeit und Schutz des Vertrauens bilden die wesentliche Basis des Pfarrberufs. Sie fordern vom Pfarrer und der Pfarrerin viel und für manche sind die damit einhergehenden Verhaltenszumutungen nur schwer auszuhalten. Aber der Pfarrberuf nimmt mit seinem Berufsethos, das Bindungen für die ganze Lebensführung erzeugt, keineswegs eine Sonderstellung ein wie immer wieder behauptet wird. Auch der Arzt und der Richter sind an ihre jeweilige Professionsethik gebunden. Auch sie müssen in der Freizeit den Ernst ihrer Berufe mitrepräsentieren. Es ist ein falscher Mythos zu behaupten, der Pfarrberuf sei aufgrund der vielfältigen Beziehungen von Beruf und Leben unvergleichbar und unverwechselbar. Es ist insofern unrealistisch und folgenreich, wenn die Pfarrerin keine Rücksicht darauf nimmt, was die Gemeinde über ihre private Lebensführung und Engagements außerhalb des Pfarrberufs denkt. Das heißt nicht, daß die Pfarrerin dazu verurteilt wäre, sich zum Sklaven der Vorurteile ihrer Gemeinde zu machen. Aber es heißt sehr wohl, nicht nur die persönliche Innenperspektive, sondern auch die berufliche Außenperspektive auf das eigene Tun und Handeln reflektieren und die verschiedenen Perspektiven sensibel aufeinander abstimmen zu können.

Es geht beim pastoralen Berufsethos nicht um eine vorbildliche christliche Lebensführung per se - der evangelische Geistliche hat keinen »character indelebilis«, keine höhere geistliche Qualität als Person. Wenn es in diesem Beruf um eine vorbildliche Lebensführung oder doch wenigstens um einen Lebensstil geht, der nicht als radikale Gegenpredigt zur Sonntagspredigt verstanden werden soll, dann bezieht sich diese Erwartung auf das für eine wirksame Berufsausübung erforderliche Vertrauen der Gemeinde. Dieses Vertrauensverhältnis ist in religiösen Fragen, die emotional bedeutsam sind, nicht weniger prekär als in Fragen von Krankheit und Schuld. Eine völlig überschneidungsfreie Unterscheidung von Arbeitszeit und Freizeit, von öffentlicher und privater Person gibt es nur in weniger komplexen Berufen, die nicht an die Begleitung von Menschen in existentiellen Situationen gekoppelt sind.

 

3. Package-deal

 

Eine Profession wie der Pfarrberuf erzeugt Bindungen für die gesamte Lebensführung, die den Professionellen in hohem Maße bestimmen und seine Freizeitmöglichkeiten, Individualitätsansprüche und Selbstverwirklichungswünsche einschränken. Eine verantwortungsvolle Pfarrerin nimmt das in Kauf und ist dazu bereit, falls notwendig, einmal deutlich über das normale Zeitpensum hinaus zu arbeiten oder eine Beerdigung ausnahmsweise am freien Tag zu halten. Für all diese Einschränkungen und Verhaltenszumutungen, für den hohen Einsatz, die hohe emotionale Belastung, die die Verantwortung in hochkomplexen Berufssituationen mit sich bringt, muß die Pfarrerin bzw. der Pfarrer nun aber auch angemessen entschädigt werden: Der package-deal muß stimmen.4 Das heißt: Die Einschränkungen durch die Verhaltenszumutungen im Beruf müssen durch Privilegien wie gutes Gehalt und Ansehen ausgeglichen werden.

Im Pfarrberuf ist die Entschädigung durch die persönliche Befriedigung sicher nicht zu unterschätzen: Man erfährt so vielfältig, wie existentiell wichtig das ist, was man tut, daß diese Anerkennung für vieles entschädigt. Insofern akzeptieren die meisten Pfarrerinnen und Pfarrer auch, trotz einer sehr langen und anspruchsvollen Ausbildung deutlich schlechter als Ärzte oder Richter bezahlt zu werden. Aber wenn die Synoden beschließen, die Dienstaltersstufen erheblich zu strecken, Theologenehepaaren zwangsweise eine langjährige Stellenteilung zuzumuten, die Eingangsgehälter für Vikarinnen und unständige Pfarrer ohne Befristung erheblich zu reduzieren, Zulagen für geschäftsführende Pfarrämter zu streichen u.v.m. - dann sind das in der Summe Maßnahmen, die über kurz oder lang die Motivation der Pfarrerinnen und Pfarrer betreffen und zu nicht unerheblichen Frustrationen führen: Der package-deal stimmt nicht mehr. Viele Pfarrerinnen und Pfarrern fühlen sich mit ihrem hohen Einsatz nicht gewürdigt, ja gedemütigt. Manche bereichern sich dann indirekt, andere sind frustriert, nehmen ihr Engagement spürbar zurück und vollziehen im schlimmsten Fall die »innere Kündigung«. Der Beruf verliert an öffentlichem Ansehen, der neue Pfarrermangel ist absehbar, die Einflußmöglichkeiten der Kirche gehen zurück. Die Kirchenleitung, aber auch die Pfarrerschaft selbst, sollte sich überlegen, ob sie diese Entwicklung tatsächlich wünscht oder im Hinblick auf mittelfristige Folgewirkungen nicht Alternativen gefunden werden müssen.

 

4. Vermittlung einer Sachthematik

 

Professionen sind zwar stark interaktionsabhängig, aber ihre Aufgabe ist mit dem Gelingen und der Pflege von Beziehungen inhaltlich noch nicht hinreichend beschrieben. Im Mittelpunkt der Profession steht die Vermittlung einer signifikanten Tradition, einer Sachthematik. Die Professionen sind mit kulturell anspruchsvollen Sachthematiken befaßt, zu denen die Professionslaien in aller Regel eine Distanz empfinden. Aufgabe der Professionen ist es, hier zu vermitteln und eine Distanzüberbrückung im Verhältnis zur jeweiligen Sachthematik zu erreichen.

Die Unterscheidung von Profession und Klientel ist ohne Zweifel unbefriedigend, wenn sie auf das Verhältnis von Pfarrer/ Pfarrerin und Gemeinde angewandt wird. Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die sogenannte Kerngemeinde wird man kaum als distanzierte »Klientel« betrachten können, für die man als Pfarrerin lediglich eine Dienstleistung zu erbringen hätte. Anders sieht es schon mit den Kirchenfernen aus, denen Pfarrerinnen und Pfarrer vor allem im Zusammenhang von Kasualien begegnen. Hier besteht nicht selten eine Distanz zur Sachthematik, eine generelle Unsicherheit in religiösen Fragen und oft auch mangelnde Information in Bezug auf die bevorstehende religiöse Handlung. Unter Professionalitätsgesichtspunkten genügt es nun nicht, wenn sich der Pfarrer als netter Gesprächspartner bewährt. Seine eigentliche Funktion besteht darin, bezüglich der anstehenden Kasualie oder Problemsituation Deutungsangebote zu machen und an die religiöse Sachthematik heranzuführen. Rudolf Stichweh betont, daß die Distanzüberbrückung dann nicht wirklich gelingen kann, wenn sich die Pflege der persönlichen Beziehung verselbständigt und das persönliche Herangeführtwerden an die Sachthematik in den Hintergrund gerät. Es geht bei der Distanzüberbrückung nicht um ein zweistelliges Verhältnis zwischen zwei Interagierenden, sondern um eine dreistellige Beziehung, bei der die Vermittlung mit der Sachthematik im Vordergrund steht. Die vermittelnde Person kann deshalb auch hinter die Sache zurücktreten. Der oder die Professionelle hat eine intermediäre Funktion und macht damit zugleich anschaulich, daß er oder sie im Dienst einer Sache steht und nicht sich selbst vertritt.5

Eine Profession zeichnet sich demnach durch die persönliche Vermittlung einer existentiellen Sachthematik aus. Mit dieser Bestimmung erfaßt der Professionsbegriff präzise das Profil des evangelischen Pfarrberufs. Anders als in der römisch-katholischen Kirche steht nicht die Teilnahme an einem Ritual im Vordergrund. Im Mittelpunkt der evangelischen Kirche steht vielmehr die Predigt des Evangeliums, die darauf abzielt, individuell angeeignet und verstanden zu werden. Das Evangelium wird dabei als existentielles remedium6 vermittelt, als Arznei, die die Menschen erneuert und tröstet, stärkt und aufrichtet. Sowohl Luther als auch Melanchthon haben den Nutzen evangelischer Sachthematik für das Wohl und Heil der Menschen immer wieder betont. Die Reformation kehrt das katholische Verhältnis von Amt und Wort damit um: Das Heil ist an das Wort, an das Evangelium gebunden, nicht aber an diejenigen, die dieses Evangelium weitergeben und vermitteln. Die Sachthematik selbst steht unverkennbar im Mittelpunkt. Die Amtsträger werden als Diener des Wortes Gottes verstanden. Sie haben eine intermediäre Funktion und können und sollen deshalb auch mit ihrer Person hinter die zu vermittelnde Sachthematik zurücktreten.

Pfarrer sind nach reformatorischem Verständnis keine Wesen sui generis, Pfarrer sind nicht anders. Ganz im Gegenteil - jeder andere Christ ist in seinem Beruf genauso von Gott berufen wie der Pfarrer. Entscheidend sind funktionale, nicht ständische Gesichtspunkte. Luther hat der Vorstellung vom »ganz anderen« Pfarrer schon mit der Aufhebung des Zölibats den Abschied gegeben: Der Pfarrer sollte, wie jeder andere auch, Familie haben dürfen. Immer wieder betonte er, daß das Pfarramt ein Amt ist wie etliche andere Ämter auch. Besonders gern benutzte er den Vergleich mit dem Amt des Bürgermeisters. Gegen die römische Kirche und ihr sakramentales Weiheverständnis hat Luther Zeit seines Lebens die Unvergleichbarkeit des Pfarrberufs bestritten und dafür die funktionale Ausrichtung des Pfarramts als Dienst an der Gemeinde hervorgehoben. Die Reformatoren haben ein Profil des evangelischen Pfarrberufs entwickelt, das sich vor dem Hintergrund moderner, professionssoziologischer Überlegungen als erstaunlich wegweisend und aktuell erweist.

 

5. Professionalisierung und Allgemeines Priestertum

 

In der evangelischen Kirche wird immer wieder argumentiert, daß das Allgemeine Priestertum durch die Professionalisierung des Pfarrberufs untergraben werde. Die sogenannten Laien, also die Christinnen und Christen, die kein ordiniertes Amt innehaben, kämen viel mehr und besser zum Zuge, wenn es keine Pfarrer gäbe, die für geistliche Fragen und Probleme und damit für die evangelische Sachthematik generell zuständig sind.

Es stellt sich auf diesem Hintergrund die Frage, wie sich geistliche Profession und Allgemeines Priestertum zueinander verhalten. Luther selbst wies immer wieder darauf hin, daß Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt unmittelbar zusammen gehören und kein Gegensatzpaar bilden: Alle Christen sind in gleicher Weise Priester, ob sie nun Pfarrer oder Nichtpfarrerinnen sind.7 Alle haben den Auftrag, mit Wort und Tat das Evangelium weiterzugeben. Wenn aber prinzipiell alle gleiche Rechte bezüglich der Evangeliumsverkündigung beanspruchen können, kann das Allgemeine Priestertum nur dann gefördert und geschützt werden, wenn es sinnvolle und kontrollierbare Regelungen gibt, die individueller eitler Selbstdarstellung und charismatisch-manipulativem Machtmißbrauch soweit wie möglich entgegenwirken und zugleich mit hoher Verbindlichkeit und Erwartungssicherheit dafür sorgen, daß das Evangelium durch Leute verkündigt wird, die sich dazu die Zeit nehmen können, also in einem eigens dafür ausdifferenzierten Beruf. Pfarrer und Pfarrerinnen nehmen ihre Aufgabe allerdings nur dann sachgerecht wahr, wenn sie sich bewußt als Delegierte der Gemeinde verstehen und versuchen, repräsentativ möglichst viele Stimmen in der Gemeinde zu Gehör zu bringen. Sie herrschen nicht über die Gemeinde, sondern sind zum Dienst an ihr berufen und entsprechend auch ihrem Urteil unterworfen.

Alle Christinnen und Christen sind Priester und damit zur Verkündigung und Bezeugung des Evangeliums herausgefordert, aber nicht alle vollziehen diese Verkündigung professionell, das heißt - von der Gemeinde beauftragt, freigestellt und bezahlt, sicher und erwartbar, sachgerecht und repräsentativ. Verbindlichkeit, Sachgerechtheit, Erwartbarkeit und Repräsentanz - diese Verhaltenserwartungen werden im institutionalisierten Amt abgebildet. Gerade die dienende und repräsentative Funktion des Amtes fordert Pfarrerinnen und Pfarrer dabei dazu heraus, die Zusammenarbeit mit anderen Gliedern des Leibes Christi zu suchen und die Selbständigkeit der Einzelnen zu fördern. Eine professionell verstandene evangelische Amtsführung steht damit keineswegs im Widerspruch zum Allgemeinen Priestertum, sondern dient vielmehr dessen Schutz und Entfaltung.

...

 

 

Anmerkungen bis hierher

 

 

2 Vgl. zum Aufsatz insgesamt: Rudolf Stichweh, Wissenschaft, Universität, Professionen, Frankfurt a.M. 1994, v.a. 362ff und: Niklas Luhmann, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Bde., Frankfurt a.M. 1997.

3 Rudolf Roosen, Die Kirchengemeinde - Sozialsystem im Wandel, Berlin/New York 1997, 602.

4 Vgl. Stichweh, Wissenschaft, Universität, Professionen, 356.

5 Vgl. Stichweh, Wissenschaft, Universität, Professionen, 372ff.

6 Vgl. Philipp Melanchthon, Loci communes 1521, Lateinisch - Deutsch, übers. v. H. G. Pöhlmann, (Hg.) VELKD, 2. Aufl. Gütersloh 1997, 160.

7 Vgl. Harald Goertz, Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt bei Luther, Marburg 1997.

 

 

6. Wissenschaftliche Bildung und theologische Kompetenz

 

Die Reformatoren haben die universitäre Bildung und die theologische Kompetenz zur Bedingung für die reguläre Ausübung des Pfarrberufs gemacht und damit erheblich zur Professionalisierung des evangelischen Pfarrberufs beigetragen. Melanchthon schreibt: »Jene Leute, die davon träumen, daß die Pastoren aus beliebigem Holz geschnitzt werden und die Religionslehre sofort, ohne Wissenschaft, ohne längere Unterweisung aufnehmen können, irren sich nämlich sehr.«8 Viel zu komplex und anspruchsvoll ist der Aufgabenbereich des Pfarrers, als daß er auf eine aufwendige Bildung und ein differenziertes Begriffsinstrumentarium verzichten könnte. Konkret war den Reformatoren vor allem wichtig, daß sich die Geistlichen gut in der Schrift auskennen und fähig sind, sie differenziert auszulegen und die evangelische Lehre gegen konkurrierende andere Anschauungen zu verteidigen. Darüber hinaus bedarf der Geistliche der wissenschaftlichen Bildung, um ein differenziertes Urteilsvermögen im Hinblick auf eine besonnene Gemeindeleitung zu entwickeln. Darauf legte vor allem Friedrich Schleiermacher Wert.9 Der Geistliche sollte in der Lage sein, multiple Perspektiven in der Gemeinde wahrzunehmen, zu würdigen und aufeinander abzustimmen. Er sollte, anthropologisch, psychologisch und soziologisch geschult, ein differenziertes Wahrnehmungsvermögen im Hinblick auf die Komplexität menschlicher Beziehungen entwickeln.

Der Anspruch der evangelischen Tradition an die wissenschaftliche Qualifikation von Geistlichen läßt sich mit dem Begriff der theologischen Kompetenz zusammenfassen. Wenn Pfarrerinnen und Pfarrer heute den vielfältigen Herausforderungen der modernen, pluralistischen Gesellschaft gerecht werden wollen, ist es unabdingbar, daß sie von ihrer spezifisch theologischen Berufskompetenz selbstbewußt und sensibel Gebrauch machen, »nämlich vor allem anderen den Dienst an Gottes Wort

zu versehen und den Menschen zu helfen, sich an diesem Dienst zu beteiligen.«10 Gerade durch ihr profiliertes Auftreten

als »Geistliche« gewinnen sie Orientierung für ihren Beruf und die Gemeinden zurück.

Die moderne Gesellschaft mit ihren vielfältigen Standardisierungen und Ängsten bedarf dringend theologisch kompetenter Pfarrerinnen mit geistlicher Orientierungskraft, Pfarrerinnen und Pfarrer, die in der Lage sind, die Sachlichkeit und Gediegenheit der biblisch-christlichen Botschaft zu vermitteln und den lebendigen Reichtum der biblisch-christlichen Tradition in ihrer Komplexität und Anstößigkeit, in ihrer symbolischen Tiefe und kulturgeschichtlichen Weite gemeinsam mit anderen Christen aufzuspüren. Auf diese Weise wird Distanz überbrückt. Insbesondere jüngere Gemeindeglieder müssen heute an eine ihnen oft unverständliche Liturgie oder an eine ihnen unvertraute religiös-dichterische Sprache behutsam herangeführt werden. Vor allem im Zusammenhang von biographischen Krisen und Schwellen erwarten viele Menschen, eine lebensrelevante Diskussion religiöser Fragen und sind dankbar, wenn sie dabei mit ihren Problemen und Gefühlen ernstgenommen werden.

 

7. Überkomplexität

 

So wichtig wissenschaftliche Bildung für den Pfarrberuf ist, so deutlich ist hervorzuheben, daß Wissen keine letzte Sicherheit bieten kann. Die Situation, in der der Professionelle handelt, ist prinzipiell überkomplex. Das gilt für alle Professionen. Bei jeder Entscheidung bleiben unvermeidlich bestimmte Gesichtspunkte unberücksichtigt. Der Pfarrer weiß wie die Ärztin häufig zu wenig und muß doch entscheiden. Außerdem ist es unmöglich, das angeeignete Wissen einfach und direkt anzuwenden. Jede Situation und Person ist anders. Deshalb kann die Arbeit des Pfarrers und der Pfarrerin nicht völlig standardisiert werden und geht nicht in der Befolgung von Regeln auf. Pfarrer und Pfarrerin sind, wie andere Professionen auch, auf die Fähigkeit, sich einzufühlen und zugleich sich distanzieren zu können, angewiesen. Subjektive Komponenten wie Intuition, Urteilsfähigkeit, Risikofreude und Verantwortungsübernahme sind deshalb so wichtig in diesem Beruf. Aber selbst die gebildetste und intuitivste Pfarrerin kann nicht alles wissen, nicht alle relevanten Faktoren kennen oder erspüren. Sie ist bei einem Trauergespräch auf die Informationen angewiesen, die ihr gegeben werden. Sind diese beschönigend oder gänzlich unwahr, hat sie kaum eine Chance, mit ihrer Ansprache eine positive Resonanz auszulösen.

Überkomplexität bedeutet mithin, daß ein gewisses Maß an Ungewißheit für professionelle Berufssituationen typisch ist. Das Gefühl des Nicht-Genügens und der eigenen Unsicherheit ist im Pfarrberuf insofern ganz normal und in gewisser Hinsicht unvermeidlich. Im Pfarrberuf gilt es, mit Mehrdeutigkeiten zu leben. Diese zwangsläufige, berufsbegleitende Unsicherheit sollte in der Regel jedoch nicht kommuniziert oder gar demonstrativ offengelegt werden. Dadurch wird das Vertrauen der Gemeindeglieder unnötig erschüttert. Genauso prekär wäre es, wenn eine Ärztin vor der Operation gegenüber dem betroffenen Patienten ihre Unsicherheit thematisieren würde. Im Ausnahmefall können Zweifel, Unsicherheiten oder auch spontane Gefühle einmal geäußert werden, aber generell ist die Pfarrerin für die Gemeinde da und nicht umgekehrt.

 

8. Generalistenrolle

 

Professionssoziologisch gewinnt der Begriff Professionalität einen spezifischen Inhalt, der sich nicht ohne weiteres mit den landläufigen Vorstellungen davon in Einklang bringen läßt. Viele unterstellen z.B., daß Professionalität eine weitere Ausdifferenzierung und Spezialisierung pfarramtlicher Aufgaben impliziere. Vor allem in den siebziger Jahren waren solche Vorstellungen populär. Die Professionssoziologie zeigt dagegen, daß es für eine Profession gerade typisch und notwendig ist, eine Generalistenrolle wahrzunehmen. Ein guter Hausarzt ist durch keinen Facharzt zu ersetzen. Seine Stärke ist es gerade, das Allgemeine zu sehen und sich nicht auf Spezifisches zu begrenzen und seinen Blick zu sehr einzuengen. Gerade so nimmt er die Kernrolle seiner Profession wahr. Er fühlt sich prinzipiell zuständig, wenn es um Probleme von Krankheit und Gesundheit geht. Genauso nimmt die Gemeindepfarrerin die Kernrolle des Pfarrberufes wahr. Die Pfarrerin ist in ihrer Gemeinde prinzipiell zuständig, wenn es um geistliche Fragen geht. Von ihr ist diese Zuständigkeit aufgrund ihrer Freistellung zum Amt erwartbar. Diese durchs Amt ermöglichte und gesicherte generelle Zuständigkeit hat einen zweifachen Sinn: Sie zeigt den Gemeindegliedern, daß der Pfarrer für einen vergleichsweise großen Bereich zuständig und damit bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Das ist ein zentraler Ansatzpunkt für die Bildung personalen Vertrauens. Die Kontinuität derselben Person in vielen verschiedenen kirchlichen Kommunikationszusammenhängen spielt in diesem Zusammenhang eine kaum zu überschätzende Rolle. Gleichzeitig wird durch die Generalistenrolle »die Gleichrangigkeit und potentielle Gleichzuständigkeit jedes einzelnen professionellen Praktikers betont«11. Jeder Pfarrer kann grundsätzlich einen anderen vertreten. Um nicht mißverstanden zu werden: Es ist dringend notwendig, daß Pfarrer und Pfarrerinnen aus ihrer Rolle als »Mädchen für alles« heraustreten. Sie sind keine Generalisten für alles, das wäre eine ganz unevangelische und vermessene Selbstüberschätzung. Aber sie sind spezifische Generalisten, wenn es um ihre theologische Kompetenz geht - und diese bezieht sich nicht nur auf die Bibelexegese, sondern auch auf die für eine zusammenstimmende Gemeindeleitung notwendigen interaktiven Regeln der Vertrauensbildung und Kontinuität. Im Blick auf das Ganze, in der Umsicht, verschiedene Perspektiven und Interessen im Auge zu behalten und auszutarieren, in der Kontinuität der einen Vertrauensperson liegen Verantwortung, Spielraum und Chancen des Gemeindepfarramts.

Gerade die vielfach totgesagte Parochie und mit ihr das Gemeindepfarramt hat allen Diffamierungen zum Trotz überlebt, ja, sie zeigt sich beharrlicher als je. Karl-Wilhelm Dahm, in den siebziger Jahren ein nachdrücklicher Befürworter einer weiteren funktionalen Ausdifferenzierung pfarramtlicher Aufgaben, konstatiert: »Die neuere Entwicklung zeigt, daß in den Gemeinden weniger die hochprofessionalisierten Spezialisten für Ethik, Pastoralpsychologie oder Konfirmanden-Unterricht gefragt sind; gesucht wird vielmehr die Kompetenz eines Generalisten, der innerhalb einer in Fragmentierung und Segmentierung auseinanderstrebenden Alltagswelt die Aufgabe einer geistlich-pastoralen Integration im sozialen Nahbereich der Gemeinde wahrzunehmen vermag.«12

 

9. Person und Amt

 

Durch den Vergleich des Pfarrberufs mit anderen Professionen wird es möglich, den Pfarrberuf in einen sozialen Zusammenhang zu stellen und näher zu bestimmen. Der Pfarrberuf wird damit seiner vermeintlichen Sonderexistenz entkleidet, seine Möglichkeiten und Grenzen kommen schärfer in den Blick. Der Hinweis auf die Interaktionsabhängigkeit des Pfarrberufs zeigt dabei, wie wichtig es für eine wirksame pastorale Berufsausübung ist, das Vertrauen der Gemeindeglieder zu erwerben und zu erhalten. Nur in Bezug auf den Schutz dieses Vertrauensverhältnisses haben die Verhaltenszumutungen im Amt einen Sinn. Die generelle Zuständigkeit für eine sachgerechte, erwartbare und kontinuierliche Evangeliumsverkündigung wird durch das ordinierte Amt sichergestellt. Im Mittelpunkt des Pfarrberufs steht die theologisch kompetente, persönliche Vermittlung der evangelischen Sachthematik, des Evangeliums als remedium, als Heilmittel, das andere tröstet und aufrichtet, ermutigt und auferbaut. Überkomplexe Berufssituationen nötigen die Pfarrerinnen und Pfarrer darüber hinaus, die Grenzen des Machbaren in ihrem Beruf zu akzeptieren und mit Ungewißheiten und Mehrdeutigkeiten zu leben.

Auf diesem Hintergrund läßt sich das prekäre Verhältnis von Person und Amt neu bestimmen. Der Beruf ist nicht das Leben und doch sind beide Größen vielfältig aufeinander bezogen. Person und Amt dürfen deshalb weder völlig miteinander identifiziert werden, noch ist es möglich, Beruf und individuelles Leben völlig überschneidungsfrei zu trennen. Durch die totale Identifikation von Person und Amt wird eine reflektierende Distanz zur eigenen Berufsausübung unmöglich. Der Pfarrberuf wird dann nicht mehr als ein bestimmter Berufstyp wahrgenommen, seine spezifische Problemtypik nicht erfaßt. Bei einer ganzheitlichen Verschmelzung von Person und Amt steht darüber hinaus nicht mehr die Vermittlung der evangelischen Sachthematik im Vordergrund, sondern nur noch die Person selbst und ihre individuelle Religiosität oder Moralität. Kritik, coaching und die sachliche Zusammenarbeit mit anderen werden dadurch unmöglich. Um hinter die Sachthematik als Person zurücktreten zu können, muß man sich von ihr unterscheiden können.

Zugleich ist es bei den anspruchsvollen Anforderungen einer Profession aber auch nicht möglich, Beruf und Leben, Freizeit und Arbeitszeit so zu trennen, als ob das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte. Das wird der Komplexität der Aufgaben im Pfarrberuf nicht gerecht und unterschätzt die Verantwortung, die mit der Interaktion in existentiellen Situationen gegeben ist. Eine völlige Trennung von Person und Beruf ist nur bei weit weniger komplexen Berufen mit geringerem Verantwortungsbereich möglich, nicht jedoch bei Professionen. Es handelt sich beim Pfarrberuf nicht um einen einfachen Job, sondern um ein Amt, das sicherstellen soll, daß Gemeindeglieder in existentiellen Krisensituationen einfühlsam und sachgerecht begleitet werden und den Trost des Evangeliums erfahren.

Individuelle und berufliche Perspektiven sind zu differenzieren und gleichzeitig reflektiert aufeinander zu beziehen und behutsam miteinander zu vermitteln. Ist zwischen Gemeinde und Pfarrer über längere Zeit hinweg ein Vertrauensverhältnis gewachsen, wird es nach einiger Zeit auch einmal möglich sein, Individualitätsansprüche zu kommunizieren, die die gängigen Verhaltenszumutungen durchbrechen, ohne daß dadurch das entstandene Vertrauen nachhaltig erschüttert wird. Das ist insbesondere im Hinblick auf die Lebensform von homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern bedeutsam. Auf einer gewachsenen Vertrauensbasis ist auch die Akzeptanz dieser Lebensform in nicht wenigen Gemeinden möglich.

Ein letztes: Person und Amt zu unterscheiden, impliziert keine Kälte und Gleichgültigkeit, wie immer wieder unterstellt wird. Ganz im Gegenteil: Der oder die Professionelle weiß, daß Menschen von ihrer Pfarrerin wie von ihrem Arzt gemocht sein wollen, gerade aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses, das dieser Beruf erfordert. Zur Professionalität gehört es, dies anzuerkennen und zugleich relativieren zu können. Denn Vertrauen wird dem Pfarrer wie dem Arzt zunächst einmal aufgrund seines Berufes entgegengebracht, nicht aufgrund seiner Person. Diesen Vorschuß an Vertrauen kann eine Person im Amt enttäuschen oder erhalten und stärken. Entscheidend ist: Die Pfarrerin muß nicht alles selbst tragen, selbst jederzeit authentisch vertreten können oder ständig ihre eigene Subjektivität darstellen. Sie vertritt ein Amt, eine Sachthematik, die auch unabhängig von ihr Sinn und Bedeutung hat. Diesem Amt und seiner Sache professionell zu dienen, das Evangelium als remedium, als Trost und Halt in einer individualistischen und orientierungsbedürftigen Gesellschaft zu vermitteln - das ist die Aufgabe des Pfarrberufs als Profession.

 

 

Anmerkungen

 

8 Philipp Melanchthon, Rede über das unentbehrliche Band zwischen den Schulen und dem Predigtamt, in: (Hg.) M. Beyer: Melanchthon deutsch, Bd. 2, Leipzig 1997, 26.

9 Vgl. Friedrich Schleiermacher, Kurze Darstellung des theologischen Studiums zum Behuf einleitender Vorlesungen. Zweite umgearbeitete Ausgabe 1830, in: KGA I/6, Berlin/New York 1998, §§ 5, 12 u. 257.

10 Michael Welker, Warum es das Pfarramt heute besonders schwer hat - und warum das nicht so bleiben muß, in: Pfälzisches Pfarrerblatt Nr. 6/86 (1996), 214. Vgl. auch: Michael Welker, Dem Tun Gottes aufmerksam folgen, in: Evangelische Aspekte 3/97, 4ff.

11 Stichweh, Wissenschaft, Universität, Professionen, 297.

12 Karl-Wilhelm Dahm, [Art.] Pfarrer, Pfarramt, in: EKL 3, 3. Aufl. Göttingen 1992, Sp. 1158, Hervorh. I. K.

 

 

Über die Autorin / den Autor:

I. K., Jgg. 1963, Studium in Tübingen, Cambridge (Mass.), Münster, 1992-1995 Assistentin für Praktische Theologie in Kiel, 1995 Promotion (Seelsorge in der Moderne. Eine Kritik der psychoanalytisch orientierten Seelsorgelehre), Vikariat in Reutlingen, anschl. Pfarrerin z.A. in Kochendorf, z. Zt. beurlaubt mit einem Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum Thema: Der Pfarrberuf als Profession.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 1/1999

Kommentieren Sie diesen Artikel
Pflichtfelder sind mit * markiert.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.
Spamschutz: dieses Feld bitte nicht ausfüllen.