»Jedermann kann einigermaßen zur Besserung der Kirche helfen.« (John Wiclif)

 

 

I. Gespannte Situation

 

Im Grunde ist es immer die gleiche Frage: Sind nicht die meisten Positionen zum Ehrenamt in unserer Kirche längst erschöpfend behandelt bzw. die Weichen in eine andere Richtung gestellt? Streit entzündet sich leicht, wenn aus allen Richtungen Meinungen und Anschauungen vorgetragen werden, die sich entweder gegenseitig widersprechen oder für sich absolute Richtigkeit in Anspruch nehmen.

Eine binäre Logik, ein klares Ja oder Nein, kann kaum seriös in Sachen kirchliche Verkündigung diskutiert werden. Es ist schon eine Art Balanceakt, den die traditionellen Lektoren wie die inflationären Prädikanten zu bewältigen haben. Gemeinsam stehen sie im Spannungsfeld dreier Selbstbilder: Christsein, Gemeindeglied und Beauftragte der Kirche. Dabei kommt es zur Gratwanderung zwischen Glaubenserfahrung und theologischer Grundbefähigung. Diese Situation birgt immer die Gefahr zu glauben, mit dem Gang auf die Kanzel, ins Refugium weltdistanzierter Aura entfliehen zu können. Damit wird die Repräsentanz aus der Gemeindemitte unfruchtbar gemacht, ergo theologisches Personal teils peinlich, teils sinnentstellt nur kopiert. Lektoren und Prädikanten müssen aber gerade diese Spannung aushalten, müssen sich trotz aller Zweifel und Anfechtungen ihrer persönlichen und konkreten Weltberührung bewusst werden, sich eben in diesem Raum bewähren.1 Eine solche Zwischenstellung zu meistern, heißt nicht nur eigenverantwortet i. S. Evangelium auch wirklich das Gesicht wahren zu können, sondern dem ureigensten protestantisch-aufgeklärten Lebensgefühl zu entsprechen, was sich an die Tradition der Schulmeister, Volksprediger und Kirchendiener anschließt. Immer waren diese Dienste ein Pendeln zwischen Gerade-noch-Gemeindemensch und Beinahe-schon-Kirchenmensch. Für diesen Kreis besteht gegenwärtig eine große Kunst darin, dicht am Lebensgefühl der völlig heterogenen und im Sammelsurium spiritueller Beliebigkeit reizüberfluteten Protestanten anzusetzen, den Leuten »aufs Maul« zu schauen, ohne ihnen nach dem Mund zu reden.

 

 

II. Sein und Selbstoffenbarung

 

Die Existenzberechtigung der Gottesdiensthelfer als eigenständiger Dienst in der Kirche wurde lange Zeit, besonders ausgehend durch eine Reihe rechtlicher Regelungen in den Landeskirchen nach dem Zweiten Weltkrieg, nicht mehr wie vor 1945 im Sinne von Pfarrstellenverwaltung (Trümmerpastoral) gesehen, sondern als antizipatorisches Element. Quellen aus den Anfängen der organisierten Prädikantenarbeit lesen sich wie Phänomenbeschreibungen, verneinen einen Pfarrerersatz und deuten den Bedarf von Mitwirkenden auf der Kanzel im Sinne einer Konfrontation der Fähigkeiten zwischen Fachmännern (Theologe vs. Nichttheologe), die sich nicht durch ihren Intellekt, sondern durch ihren Brotberuf unterscheiden.2 Volkkirchliche Vitalität, v. a. durch die Kirchentage, war ein Motor dazu. Heute ist die Lage wiederum anders, gezeichnet durch wirtschaftliche Engpässe in synodalen Haushalten. Ein »Priestertum der Lückenbüßer«, das seine Existenz aus der Studiermüdigkeit beim Theologennachwuchs und Sparzwängen herzieht, ist als sog. »Entlastungsmodell«3 aber auf Sand gebaut und nichts als fades Salz, eine theoökonomische Fehlgeburt. Das Dasein der Lektoren, die zukünftig tendenziell zum ordentlichen Predigtdienst ausgebildet werden, darf sich nur auf das teilhabende Moment am einen Amt konzentrieren, weil nur so und nicht durch Pragmatismus, eine theologische Rechtfertigung möglich ist. Die Unsinnigkeit, einen klassisch bescheidenen Lektorendienst in Zukunft gar nicht mehr zu brauchen, sei – abgesehen vom Bruch altkirchlicher Tradition – am Beispiel der wieder beliebten Präfamia betont. Sie bieten eine Brücke, wo sonst etwas gesagt wird, was in den Ohren verdörrt oder schlechterdings samt der zumeist üblichen Bibel-Paragraphenreiterei vor Lesung und Epistel als übersteigerte Prophetie im luftleeren Raum vergessen wird. Diese verbalen Schnittpunkte stehen symbolisch für Lektoren, denen dieses Amt naturgemäß geliehen ist, damit abstrakt erscheinendes als konkret verortet herausgehoben wird und beim Hörer eine unbewusste Erfahrungssubstanz gedeiht.4 Aber: Nicht im formal-juristischen Sinne nimmt der Lektor oder Prädikant am Amt in der Kirche teil, sondern steht im regionalen Belieben und Bedarf seiner Ortsgemeinde. Dies unterscheidet ihn vom juristisch angestellten Pfarrer. Unglücklicher als diese Hemmung des Nur-halb-dabei-seins ist zum zweiten die Sache mit der Mündigkeit. Zwar stehen Lektoren wie Prädikanten im vollgültigen Verkündigungsdienst, können evt. auch ordiniert werden und folglich sogar pfarramtliche Dienstaufgaben übertragen bekommen, ihre fachliche Kompetenz steht dennoch oftmals unterschwellig in der Kritik. Hinzu kommt es bei vielen Lektoren und Prädikanten anfangs häufig zur Krise: Das Gewissen mahnt, ob man trotz sündhaft alltags-verbaler Entgleisungen wirklich reinen Mund und Lippen habe, um heilige Worte auszusprechen, öffentlich wohlgemerkt.5 Mancher mag sich dann noch ein beißendes Wort aus Apg 8,30 vergegenwärtigen: »Verstehst du auch, was du liest?« Weil es in den evangelischen Kirchen nach CA XVI aber nur die eine, geprüfte und berufene Form der Versehung mit einem Auftrag an Wort, Sakrament und Lehre geben soll und es »keine Predigten l. und 2. Ordnung«6 gibt – obwohl diese bekenntnismäßige Maxime in jüngster Zeit eine eigenartige Relativierung erfährt –, ist folglich kein Dienst in hierarchischer Wertigkeit zu verstehen.7 So müssen konsequent alle Diener an Wort und Sakrament ein Mindestmaß der Mitgestaltung und Gehör in Bezug auf liturgische Fragen finden. Ja, theoretisch können sogar alle als »theologische Lehrer«8 fungieren, unabhängig davon, ob ein Universitätsstudium erfolgte. Sie alle sind mündig aus der Taufe »hervorgekrochen« (Luther) und mit allen Formen eines nachgeholten (Tauf-)Unterrichts zu diskursfähigen - und hoffentlich seriösen und kongruenten - Vertretern bestimmt. Es geht also um Glaubens-Verstehens-­Kompetenzen. In der Ordinationsdebatte wird nun ausgehend von der VELKD-Studie die Beliebigkeit im Umgang mit Auftrag und Berufung angemahnt, die Urkunde für Prädikanten als Freischein einer ohnehin verbilligten Rabattgesellschaft verworfen. Die Laienhelfer kämen in den unfairen Genuss, so der Tenor, nicht etwa das Hochschulstudium durchlaufen zu müssen, sondern mit ein wenig Fortbildung ihre Befähigung zu erlangen.9 Natürlich wäre unverständlich und fatal, wenn sich eine Kirchengemeinschaft den Luxus leiste, nur noch außerhalb des Pfarramtes zu ordinieren, und sicher geht es nicht ohne ein Maß der Mühe. Niemand kann das ernsthaft wollen, ohne den Boden der Landeskirchen zu verlassen.

 

 

III. Fragwürdigkeiten

 

An diesem Streit ist besonders zu kritisieren, dass zunehmend mit der Skepsis in Sachen homiletische Befähigung so genannter Laienhelfer deren tatsächlicher Bildungsgrad verkannt wird. Theologisches Denken wird heute nicht mehr durch ein Geheimkabinett verwaltet, sondern lässt sich gar via Mausklick in Form renommierter Wissensbestände eröffnen. Wer mag, kann über die Internetpräsenz einer Schweizer Hochschule an theologischen Kursen teilnehmen und das Manuskript der letzten Vorlesung gleich mit runterladen. All das ist kein Ersatz, sondern Ergänzung. Medium für Jedermann. Trotz aller Bildungsmisere sind die qualifizierten Abschlüsse, v.a. das Abitur und ähnliche Oberschulen, auch für die breite Masse der gegenwärtigen und nachrückenden Gottesdienstmitarbeiter zugänglich, oft selbstverständlich geworden. Eine solide schulische Laufbahn endet heute mit methodisch-analytischer Befähigung, die sich mitunter wunderbar für die Bildungsarbeit in der Kirche erschließen lässt. Man denke hier nur an die Evangelischen Akademien und Studienhäuser. An wen sonst richten sie sich heute, wenn nicht an geistreiche und aktive Christen?

Noch mehr Kritik verlangt auch ein fundamentaler Diskussionsfehler, der den bisherigen Ordinationsstreit gänzlich zum innerkonfessionellen Verwirrspiel machte. Dieser besteht darin, dass die Frage der Berufung fast notorisch an die Frage nach Notwendigkeit und Sinn ehrenamtlicher Verkündigung überhaupt gekoppelt wird. Es geht im Grunde um Sein und Nichtsein der helfenden Hände. Die Frage der Berufung aber zum Anlass einer Grundsatzdiskussion zu führen, die inhaltlich mithilfe einer pastoral isolierten Existenz darauf hinarbeitet, Nichttheologen auf der Kanzel als Irrweg beweisen zu wollen, negiert in letzter Konsequenz einen institutionalisierten Dienst der Kirche. Irgendwie scheint die große Klage ausgebrochen zu sein und manch theologischer Ruf klingt so, als sähe man die Gunst der Stunde gekommen, um das zu sagen, was man immer schon loswerden wollte. Alle Analytik und Taktik, die den Dienst des Prädikanten in Frage stellt, mag noch so vorsichtig daherkommen. Letztlich bricht sie mit dem Miteinander der Geistesgaben und darf als Amtsanmaßung gedeutet werden. Die Infragestellung zugerüsteter Verkündigungsdienste, die über die Rolle des Vorbeters oder Vorlesers hinausgehen, ist umso unglücklicher, als dass sie symmetrisch zur ohnehin sozialen Unsicherheit und gesellschaftlichen Anonymisierung steht. Trotz Versagens der sozialstaatlichen Funktionsmechanismen erwartet man zumindest minimal ein soziales Netz der Kirche als Ort, wo nicht nur die Leistung auf dem Papier Wertschätzung und Akzeptanz bringt. Der Dienst unter dem Hohenpriester Christus, als Laie im Sinne des Gottesvolkes, das Evangelium nicht nur lesen zu dürfen, sondern auch zu deuten und zu erleben, immer vor dem Hintergrund umfassender Schulung – nicht aber zwingend nur Hoch-Schulung –, wird neuerdings an Konditionen der Eignungen geknüpft, die für die meisten Helfer in unseren Gottesdiensten wie Himmelsgespinste daherkommen müssen. So z.B. wenn Forderungen laut werden, mindestens (!) die »Kenntnis der ursprünglichen Sprachen«10 vorweisen zu können. Unberücksichtigt des Unglücks, dass ohnehin ein Wirrwarr zwischen Ordination, Beauftragung, Segnung und Einführung ausgebrochen ist, bringt es auch nicht viel, in der Ordination die Berufung auf Lebenszeit hervorzuheben und für Lektoren und Prädikanten eine »begrenztere theologische Kompetenz«11 zu deuten, wenn vielerorts Ehrenamtliche ohne Zeitbegrenzung, also lebenslänglich, bevollmächtigt werden. Ebenso kennt man in vielen Gliedkirchen bei Einführungen selbstverständlich den Ritus der Handauflegung, teils sogar durch den Bischof selbst. Man darf also fragen, was sich da überhaupt noch unterscheidet?

 

 

IV. Mühsame Wege

 

Kein Amt ohne Qualifikation, kein Amt in Privatmission. Das muss besonders die goldene Regel all derer sein, die nicht auf regulärem Wege Zugang zum Predigtdienst erhalten. Lektoren und Prädikanten wissen, dass nicht nur Charisma und Innerlichkeit mit am Werk sind. Umso wichtiger ist es, ehrenamtliche Kandidaten für das Predigtamt möglichst differenziert an ihrer Vorbildung und Eignung, ihren Fähigkeiten, Stärken und persönlichen Lebensverhältnissen auszubilden.12 Die Realsituation in den Gliedkirchen verfährt jedoch – abgesehen von nennenswerten Kooperationsprojekten wie jüngst zwischen Nordelbien, Pommern und Mecklenburg, die von nun an eine gemeinsame Prädikantenausbildung veranstalten – nach provinzieller Devise. So hat man es beim Ehrenamt der Verkündigung mit einem Indefinitum schlechthin zu tun. In 23 Landeskirchen wird der Dienst der Lektoren teils vollkommen unterschiedlich verstanden und genutzt. Es ist dabei nicht immer klar, ob mehr ein liturgisches Wirken oder mehr die Predigtarbeit überwiegt. Erst in letztem Falle sprechen die Landeskirchen meist von Prädikanten, im Bereich der reformierten Landeskirche und Teilen der Bremischen Kirche heißt es Ältestenprediger, und in Westfalen kennt man in bescheidener, wenngleich etwas irreführender Weise den Laienprediger (in Nordamerika Lay Pastor), während die Rheinländer bis vor kurzem noch vom Predigthelfer sprachen. Hier ist überhaupt die Lektorenausbildung als eher rückläufig zu bewerten, weil die Landeskirche erkennbar den Prädikantendienst aufwertet13. Da Lektoren mit Predigtauftrag eigenständig zur Erarbeitung und Erschließung theologischer Informationen angehalten sind, hat sich umgangssprachlich und vereinzelt der Dienst des predigenden Lektoren oder Prädikanten als »Pastor im Ehrenamt« (wohlgemerkt nicht Pfarrer) etabliert. Damit wird letztlich auch unterstrichen, dass ehrenamtliche Verkündiger zuweilen sehr wohl eine kompensatorische Hilfsarbeit14 wahrnehmen. Auch dann wenn man beteuert, Predigende ohne Theologiestudium hätten keinesfalls Funktion im Sinne eines Hilfs- oder Minipastors. Ein jedes Kirchenkind will seinen Namen. Doch Eitelkeit ist allein schon aus Selbstschutzgründen zu vermeiden. Dringend geboten ist stattdessen eine gesamtkirchliche Gesetzgebung, mindestens aber eine Ständige Kommission im Rahmen der EKD, die sich hinsichtlich der Ausbildung um Mindeststandards und verbindliche Konzepte bemüht.15 Das hieße aber, das Wesensprinzip »evangelische Freiheit« insofern aufzugeben, als dass durch dieses interne bekenntnismäßige Verbindlichkeiten und eine Wiedererkennbarkeit in der Ökumene, kurz Corporate Identity boykottiert werden.

 

 

V. Theologische Grauzonen

 

Kritik seitens der Pfarrerschaft ist dann verständlich, wenn ehrenamtliche Verkündigung ihr partizipatorisches Moment aufgibt und in Wildwuchs ausartet, die Dinge quasi im luftleeren Raum geschehen. Fast überall dürfen Lektoren in besonderen Einzelfällen Sakramente verwalten. Gleiches gilt auch für jene landeskirchlichen Prädikantendienste, denen Sakramentsverwaltung regulär untersagt ist. Üblich sind vielerorts einmalige Sonderlizenzen seitens der Kirchenbehörde, welche Sakramentsverwaltung außerordentlich (z. B. kurzfristiger Pfarrermangel) gestatten. Aufs Ganze gesehen ist diese Schattenpraxis zwar unglücklich, aber hausgemacht. Vor allem sind solche Amtshandlungen ohne Ordination irreführend und haben – wie selbst die katholische Seite bereits bemerkte – schon »deutlich inner-evangelisch«16 für Furore gesorgt. Ein weiterer Knackpunkt: Der Laien­-Begriff ist im kirchlichen Sinne fehl am Platz und steht im Gegensatz zum »Gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen«. Hier schleppen wir eine reformatorische Altlast mit uns rum. Man soll sich nicht damit rausreden, dass sonst keine alternative Vokabel im Sprachschatz angemessen genug erscheine und auch nicht sagen, dass erst mit der Ordination das Laiesein ende. Wenn dem so wäre, müssten alle bereits ordinierten Nichttheologen zu Theologen »geweiht« worden sein. Dem ist natürlich nicht so. Niemand wird qua Urkunde zum Theologen ernannt. Das wäre sonst eine »höhere Weihe«, die unweigerlich eine Hierarchie göttlichen Nahseins evoziert, was die meisten unserer Kirchenglieder wohl nur noch als Hokuspokus verstehen mögen. »Laien« im Sinne von Amateuren und Dilettanten am Wort Gottes führen das Prinzip der geschwisterlichen Dienstgemeinschaft ad absurdum. Der dem Laien zugeordnete Gegenbegriff ist der zu Gott vermittelnde »Priester«, doch den gibt es sachlich in der allgemeinen Kirche nicht, auch wenn er im Deutschen noch so heißen möge. Unter Berücksichtigung der bereits oben skizzierten »Bildungsgesellschaft« darf heute eine Trennung von Nichttheologen und Theologen nur insofern vorgenommen werden, als sie die Intensität der Ausbildung berücksichtigt. Hier ist unbestritten immer der hauptamtliche Pfarrer als »professionelle Konkretisation«17 des einen Amtes in der Kirche zu sehen, ohne dass man daraus eine exklusive Geistlichkeit herleiten kann. Doch vielleicht gilt es auch von Formeln Abstand zu nehmen, die ein idyllisch-romantisches Frommsein propagieren, welches heute faktisch nicht mehr existiert. »Es sind die Laien, die Gottesdienst und Alltag wieder zusammenbringen«. – Das Patentrezept der Weltkirchenkonferenz Evanston 1954 steht zwar zurecht für die antizipatorische Gemeindegestaltung ein, erweckt aber aus historischer Ferne betrachtet den undifferenziert banalen Eindruck, als hätten die Theologen erst die Ordnung der wirklichen Kirche verzerrt und echtes Heil sei daher nur beim kleinen Mann an der Werkbank zu finden. Für die Prädikanten heißt all das zusammengefasst: Charisma ist viel, doch ohne Mut zur Wissenschaft und die Korrektur durch kluge Theologen ist alles nichts. Sonst wird es wirklich nur Stückwerk und Laienspiel.

 

 

VI. Systemische Dienstgemeinschaft

 

Das Priestertum aller Gläubigen sei das »demokratische Gegengewicht zum Katholizismus«, so meinte die Pfarrerin in einer norddeutschen Lektorenausbildung. Schon in der Verkürzung des Mottos liegt der Fehler, weil hier das »Allen Gemeinsame« im modernen Sprachgebrauch zum »Allgemeinen« reduziert und in der aktuellen Bedeutung sinnverkehrt verstanden wird. Wenn man im Allgemeinen spricht, klingt das heute leicht platt und oberflächlich. Wahrscheinlich hat man es in den evangelischen Kirchen etwas zu locker mit der Priesterschaft genommen. Viele Erklärungen zum Allgemeinen Priestertum jedenfalls lesen sich fast durchweg wie ein harmonisches Gegenüber zum Pfarramt. Fast allen Dokumenten ermangelt es dagegen eines mutigen Ineinander und Voneinander. Auch geht es im Taufpriestertum – es klingt freilich unpopulär in pluralistischen Zeiten – nicht um eine demokratische Ordnung, nicht um humanistische Souveränität oder ein liberales Kirchenregiment, sondern missionarische Synergie. Irgendwann aber, als Staatsphilosophie auch in den Kirchenbehörden Einzug hielt, scheint man – hermeneutisch verschusselt – Staats- und Gesellschaftsidee wie selbstverständlich in Luthers Taufpriestertum adaptiert zu haben. Luther war aber kein Demokrat und schrieb selbst mit seinen Thesen keine Unabhängigkeitserklärung. Lektoren und Prädikanten kann man nicht wie obige Pfarrerin mit populärer Argumentationskunst ein Lutherisches Taufpriestertum lehren, das dem Ansatz des Reformators völlig widerspricht. Außerdem scheint für jene Pfarrerin das Vaticanum II. nicht stattgefunden zu haben ...

Wichtig zu erkennen ist für die Ehrenamtlichen vielmehr, dass manch bunte Vielfalt der Dienste nicht darüber hinwegtäuscht, dass schlichtweg »nicht alle alles zugleich tun können«18, die Kirche auch einem organisatorischen Prinzip folgt und schon deshalb logisch statt hierarchisch funktionieren sollte. Das heißt also für alle Dienste neben dem Pfarramt, das Maß nicht zu übersteigen, auf Posten zu bleiben und nicht in Kompetenzen zu greifen, derer man nicht Herr wird oder die einem nicht zustehen. Auch können nicht alle zur gleichen Zeit ihren Willen durchsetzen, in der irrsinnigen Begründung kraft Taufe seien sie alle schon ordiniert. Allein aus Gründen des Gemeinschaftsschutzes und innerer Stabilität bedarf es Gremien und auch »Letztverantwortungskompetenz«19, die Verflachung und Verirrung frühzeitig abwehren muss. Medard Kehl erkennt aus röm.-kath. Perspektive sehr aufmerksam, dass vielen Getauften schlicht der Gemeindebezug fehle und so eine fundamentalistische Richtung die Folge wäre, wenn diesen allen gleiches Mitspracherecht erteilt würde. Kehls Ruf nach einem gewissen hierarchischen »Widerhaken«20 ist kaum von der Hand zu weisen. Dass dennoch keineswegs Standestrennung im Priestertum besteht, zeigt sich auch optisch, wenn Talar, Albe und Chormantel nicht nur als Insignien des Pfarrberufes, sondern als liturgische Elemente allen Dienenden an Wort und Sakrament zugänglich sind. Das hat nichts mit einem beffchenkranken clerus minor zu tun. In vielen Landeskirchen ist dies bereits »geltendes Recht oder herrschende Praxis«21. Lektoren und Prädikanten stehen ja ebenso wie die Pfarrer nicht als Privatmenschen vor dem Altar, sondern als dazu Bevollmächtigte. Eine Gewandung sollte der geistlichen Sammlung dienen und auch eine gewisse Identifikation für die Gemeinde erlauben. Wichtig mag auch erscheinen, einmal von der Maxime abzulassen, Ehrenamtler und Geistliche müssten sich in diversen Sprachcodes vermitteln, da sonst Verwechslungsgefahr drohe. Hier haben die landeskirchlichen Ehrenamt-Beauftragten ein kleines Tabu gebrochen und festgestellt, dass »auch die Kenntnis von Fachausdrücken« für Nichttheologen »sich gar nicht vermeiden« lasse.22 Die Ökumene überschüttet mit allerlei Thesenvokabular. Es ist sicher nötig zu filtern, nicht aber alles gleich zu verdrängen, den »Laien« nur Schmalkost zu servieren.

Was heißt nun dieses Verflochtensein ganz konkret im Sinne koexistenzieller Anordnung der Dienste für Lektoren, Prädikanten und Pfarrer als Teilhabende am einen Amt der Kirche, ohne Schielen auf Pöstchen oder Exklusivitäten? Aus der Binnenperspektive gesprochen heißt es vielleicht akzeptieren zu lernen, dass die Trennung zwischen profan und sakral, aber auch Typologien wie evangelikal und klerikal heute zugunsten einer unbefangenen Erneuerung theologischer Denkmuster wegfallen müssen. Ein Gemeindepfarrer ist auf BWL, Controlling und Marketing angewiesen, lernt sich auch damit auseinander zu setzen. Das heißt nicht zwingend, dass er keine Zeit mehr habe für die Kernaufgaben seiner Berufung. Im Gegenteil heißt es bei ausreichender Motivation, zumindest in kleinen Schritten, die Kirche in die Welt zu bringen und sei es in die Businesswelt, die irgendwie niemand mag aber dennoch die präsente ist und zukünftige sein wird. Hier ein ethisches Potenzial, das Wesen der Bergpredigt, in Bereiche zu bringen, die traditionell dem Kirchenleben fern stehen, das ist noch immer eine völlig neue Chance, die verdaut werden muss. Für den Prädikanten heißt diese Chance umgekehrt, seinen Beitrag darin zu tun, Arbeitswelt mit Kirche zu verbinden, noch viel stärker als bisher. Der flexible Mensch im Leerlauf ist ein Schattenphänomen der leistungs- und erfolgszentrierten Economy. Für unschätzbar viele Menschen ist die Stunde am Sonntagmorgen immer noch eine unglaubliche Erholung, die sonst durch nichts mehr vergleichbar ist. Für die Prädikanten und Lektoren darf das natürlich nicht zur Selbsttherapie oder Stressbewältigung verleiten. Dienstgemeinschaft realisiert sich als interaktives Kollegialitätsprinzip. Aufrichtige Selbstaktualisierung ist dazu eine tragende Säule.

Auf die Frage, wessen Unterstützung ihnen am wichtigsten sei, gaben 60 % der hessisch-nassauischen Lektoren und Prädikanten ihre Gemeindepfarrer an.23 Kein Ordinationsstreit sollte den, häufig in tiefem Vertrauen wurzelnden, Kontakt zwischen Ehrenamtlichen und »ihren Pastoren« vor Ort trügen. Es liegt vieles am Geschick der Kirchenbehörden, ihr Übriges dazu zu tun.

 

 

Anmerkungen:

 

1    Vgl. Georg Fuhrmann: Grenzgänger - Lektoren im Dienst der Verkündigung. Hannover 1987, S. 169f.

2     Vgl. Werner Jentsch et al (Hg.): Evangelischer Erwachsenenkatechismus. Gütersloh 1982, S. 1054.

3     Reiner Marquard: Der Lektoren- und Prädikantendienst unter veränderter »religiöser Straßenverkehrsordnung«. In: DtPfrBl 6/2000.

4     Hierzu: Jochen Arnold (Hg.): Hinführungen zu den biblischen Lesungen im Gottesdienst. Hannover 2004.

5     Vgl. Rolf Zerfaß: Lektorendienst - 15 Regeln für Vorbeter und Vorleser. Trier 1984, S. 8f.

6     Reiner Marquard: Der Lektoren- und Prädikantendienst zwischen Tradition und Erneuerung, Vortrag auf dem 29. Ev. Kirchentag, Frankfurt, 14.06.2001.

7     Barmer Theologische Erklärung, IV. These, 1934.

8     Rainer Stuhlmann: Paulus war kein Hochschullehrer. In: Zeitzeichen 2/2006, S. 22.

9     Zur dieser Kritik: Knut Berner: Schmalspur zum Altar. In: Zeitzeichen 1/2006, S. 51-53.

10    Werner Dettmar: Ausgesondert zu predigen das Evangelium Christi. In: DtPfrBl 3/2006.

11    Interview mit Wilfried Härle: Gewitter im Anzug - Im Ordinationsstreit zeigt sich ein grundlegender Unterschied zwischen Protestanten und Katholiken. In: Rheinischer Merkur Nr. 4, 27.01.2005.

12     Vgl. Harm Klueting: Öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung im Ehrenamt. Stuttgart 2002, S. 96.

13     Hier besonders i.S. von »einen Dienst der ganzen Gemeinde« (vgl. Ordinationsgesetz vom 13.01.2005).

14     Reformierte Landeskirchen der Schweiz sprechen traditionell vom »Hilfsprediger«.

15     Vgl. Brief der Landeskirchlichen Beauftragten für ehrenamtliche Verkündigung und Sakramentsverwaltung an die VELKD, EKD, UEK und den Reformierten Bund. In: Materialdienst MdKI Bensheim 4/2004. S. 79.

16     Johannes Röser: Was ist ein Bischof, was ist ein Priester? In: CiG 4/2005, S. 28.

17     Isolde Karle: Das Pfarramt als Profession. Gütersloh 2001, S. 147.

18     Hermann Deuser: Kleine Einführung in die Systematische Theologie. Stuttgart 1999, S. 172f.

19     Medard Kehl: Wohin geht die Kirche? Eine Zeitdiagnose. Freiburg i.B. 1996, S. 77.

20     Ebd. S. 78.

21     Harm Klueting: Öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung im Ehrenamt. Stuttgart 2002, S. 96.

22     AMD (Hg.): Von Abendmahl bis Zweiquellentheorie. Reutlingen 2002, S. 6.

23     EKHN und LuP: Rundbrief Nr. 11, 2004.

 

 

Über die Autorin / den Autor:

M. S., Jahrgang 1984, geb. in Herborn, nach Mittlerer Reife Besuch des Fachgymnasiums Pädagogik und Psychologie, 2006 Abitur in Jever, 2002 – 2006 Lektor in der Oldenburgischen Landeskirche, in den Gemeinden Hohenkirchen und Oldorf, seit 18. September 2005 Vorsitzender im Evangelischen Lektorenverein.

Aus: Deutsches Pfarrerblatt - Heft 9/2006

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